Norm: ZPO §411 AaASVG §255 Ba
Rechtssatz: Die Beurteilung des Berufsschutzes in einem vorliegenden Verfahren bindet nicht. Denn ein zu einem zurückliegenden Stichtag rechtskräftig abgewiesenes Begehren auf Invaliditätspension erzeugt für die Entscheidung über ein zu einem späteren Stichtag erhobenes Begehren keine Bindungswirkung (so bereits 10 ObS 10/99i; SSV-NF 13/13). Entscheidungstexte 10... mehr lesen...