Norm: ZPO §233ZPO §411 H
Rechtssatz: Außerhalb des Anwendungsbereiches eigenständiger Regeln der internationalen Rechtshängigkeit (zB Art 19 EuGVVO II)- sind im inländischen Zivilprozess die Regeln über die Rechtshängigkeit (Streitanhängigkeit) im Hinblick auf das ausländische Verfahren dann anzuwenden, wenn das zu erwartende ausländische Urteil im Inland anerkennungsfähig wäre. Ein anhängiges ausländisches Verfahren stellt daher nur dann ein P... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1ZPO §411 Cc
Rechtssatz: Die Rechtskraft des Zuspruchs einer Verdienstentgangsrente steht einer Klage auf Feststellung des Erlöschens wegen geänderter Verhältnisse nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 228/04z Entscheidungstext OGH 20.12.2004 2 Ob 228/04z Veröff: SZ 2004/184 2 Ob 256/06w Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...