Norm: ZPO §17 CZPO §18ZPO §411 BbZPO §523 A
Rechtssatz: Wurde eine Nebenintervention wegen eines bestimmten behaupteten rechtlichen Interesses nach § 17 Abs1ZPO rechtskräftig zurückgewiesen, so steht einer neuerlichen Nebenintervention nach einer Klageänderung unter Wiederholung desjenigen Beitrittsinteresses, das sich zuvor als untauglich erwiesen hatte, die Rechtskraft der über die erste Nebenintervention ergangenen Entscheidung entgegen, wen... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CZPO §18ZPO §411 Bb
Rechtssatz: Steht einer Nebenintervention unter Geltendmachung eines bestimmten rechtlichen Interesses eine im anhängigen Verfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung entgegen, mit der deren Zulässigkeit auf Grund des zuvor behaupteten gleichen Interventionsinteresses verneint wurde, so ist dieses Interventionshindernis in jeder Lage des Verfahrens durch Zurückweisung der neuerlichen Nebenintervention von Am... mehr lesen...
Norm: ZPO §411EO §355§356
Rechtssatz: Eine Besitzstörungsklage ist unzulässig, wenn sie sich auf eine von einem früheren Endbeschluss bereits gedeckte ähnliche Störung stützt. Untersagt ein Endbeschluss das Einschlagen von Piloten in eine Wasserfläche und die damit verbundende Blockade der Durchfahrt, so handelt es sich bei einer Blockade durch ein Boot um eine ähnliche Störung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...