Norm
ZPO §411 CaRechtssatz
Notwendige Elemente der Entscheidung im Vorprozess sind nur jene Feststellungen, die getroffen werden mussten, um die Haftung des Regressberechtigten bejahen zu können; andere Feststellungen sind nicht "notwendig" in diesem Sinn, auch wenn sie den (natürlichen) Kausalverlauf betreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115240Dokumentnummer
JJR_20010403_OGH0002_0040OB00072_01V0000_002