Norm: ZPO §41ZPO §43ZPO §50ZPO §65
Rechtssatz: Bewilligung der Verfahrenshilfe seit Inkrafttreten des Verfahrenshilfegesetzes BGBl. Nr 569/1973 ist im Rahmen eines Zwischenverfahrens zu lösen. Kostenersatz findet nach den Grundsätzen der §§ 41, 43, 50 ZPO statt, sofern der Rekurs den Streitpunkt aus dem weiteren Verfahren ausscheidet (EFSlg 23.095). Kein Zwischenbescheid bei mangelnder Beteiligung des Gegners am Verfahrenshilfeverfahren (... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Klage, die auf eine Bürgschaft für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gestützt ist, unterliegt der Honorierung nach TP 3 RATG. Entscheidungstexte 16 R 134/96 Entscheidungstext OLG Wien 08.07.1996 16 R 134/96 mehr lesen...
Norm: ZPO §41RAT §23 Abs5
Rechtssatz: Hat die Partei selbst ihren Wohnort (Berufsort) bzw. Sitz außerhalb des Ortes des Prozeßgerichts, dann sind die aus der Bestellung eines auswärtigen Anwaltes entstandenen Kosten vom unterlegenen Gegner grundsätzlich nur dann zu ersetzen, wenn dieser am Wohnort (Berufsort) bzw. Sitz der Partei seinen Kanzleisitz hat. Handelt es sich um einen Sachverhaltskomplex, der mehreren Prozessen zugrundeliegt, so genüg... mehr lesen...
Norm: ZPO §41
Rechtssatz: Es ist bei der Kostenentscheidung grundsätzlich nicht zu unterscheiden, ob die siegreiche Partei nur mit einer von mehreren Einwendungen erfolgreich war, wenn es nur zur gänzlichen Klagsstattgebung oder -abweisung gekommen ist. Ein eigenes Verfahren über die "Erfolgsaussichten" einer Behauptung oder eines Beweismittels ist in Kostensachen nicht durchzuführen. Nur wenn ex ante beurteilt werden konnte, daß eine bestimmte... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem Unterlegenen beigetretene streitgenössische Nebenintervenient kann vom siegreichen Prozeßgegner nicht zum Kostenersatz herangezogen werden (folgt der jüngeren Rechtsprechung des OGH) Entscheidungstexte 3 R 6/96 Entscheidungstext OLG Wien 15.04.1996 3 R 6/96 mehr lesen...
Norm: ABGB §932ZPO §41ZPO §43
Rechtssatz: 1.) ABGB §932 Ein deutlich wahrnehmbares, mit jedem Kupplungsvorgang verbundenes Schleifergeräusch, das mit höherer Motordrehzahl immer lauter wird und bei Neufahrzeugen unüblich ist, ist ein wesentlicher Mangel, der bei Unbehebbarkeit zur Wandlung berechtigt. 2.) ZPO §41; ZPO §43 Einschränkung des Zahlungsbegehrens des Wandlungsklägers auf Leistung Zug-um-Zug durch das Urteil bedeutet teilweis... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Zivilprozeß gegen eine GesmbH auf Rückzahlung der ihr geleisteten stillen Einlage, in welchem das außerordentliche Kündigungsrecht auf ein deliktisches Verhalten eines Gesellschafters der GesmbH gestützt wird, bilden die Kosten der Privatbeteiligung der Kläger im Strafverfahren gegen den Gesellschafter deshalb keine ersatzfähigen vorprozessualen Kosten im Sinne des § 41 ZPO, da der im Strafverfahren verfolgte deliktische Schadenersatzanspruch des Geschädigten mit dem v... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle einer Klageeinbringung nach Konkurseröffnung ist der gegen den Zahlungsbefehl erhobene Einspruch des Masseverwalters, der eine Mitteilung von der erfolgten Konkurseröffnung enthält, nur nach TP 1 zu honorieren (hg 32 Ra 168/94; EvBl 1992/94). Entscheidungstexte 8 Ra 112/95 Entscheidungstext OLG Wien 11.03.1996 8 Ra 112/95 mehr lesen...
Norm: ZPO §41
Rechtssatz: Die Kosten des außerstreitigen Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters für bestimmte Angelegenheiten können auch dann nicht als Kosten eines Rechtsvertreters geltend gemacht werden, wenn dieser Anlaß für die Einleitung dieses Verfahrens zur Sachwalterbestellung war. Sie sind von den Kosten einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung einer konkreten Prozeßführung zu unterscheiden. Anmerkung Unte... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §41ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Mehrkosten der Bestellung eines nicht am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwaltes sind nur dann als notwendig anzusehen, wenn die Besonderheiten des Rechtsstreites die Bestellung eines Rechtsanwaltes des besonderen Vertrauens der Partei rechtfertigen. Dies hat die Partei gemäß § 54 Abs 1 ZPO zu behaupten und (erforderlichenfalls) zu bescheinigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle einer Klageeinbringung nach Konkurseröffnung ist der gegen den Zahlungsbefehl erhobene Einspruch des Masseverwalters, der eine Mitteilung von der erfolgten Konkurseröffnung enthält, nur nach TP 1 zu honorieren (hg. 32 Ra 168/94; EvBl 1992/94) Entscheidungstexte 8 Ra 112/95 Entscheidungstext OLG Wien 06.12.1995 8 Ra 112/95 mehr lesen...
Norm: ZPO §41 B3ZPO §43
Rechtssatz: Bei bereits vor Einleitung des Zivilprozesses entstandenen Privatbeteiligtenkosten ist die Ermittlung eines "Durchschnittserfolgs", abgestellt auf das Obsiegen in den jeweiligen Verfahrensabschnitten, weder zweckmäßig noch geboten. Für ihren Ersatz ist nur erheblich, inwieweit der ursprünglich (bei Klageseinbringung) erhobene Anspruch berechtigt war, sie sind also dem ersten Verfahrensabschnitt zuzuordnen. ... mehr lesen...