Norm
ABGB §7Rechtssatz
Bekämpft der im Berufungsverfahren mit Kapital und Zinsen unterlegene Beklagte im Revisionsverfahren nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG.Bekämpft der im Berufungsverfahren mit Kapital und Zinsen unterlegene Beklagte im Revisionsverfahren nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des Paragraph 12, Absatz 4, RATG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107153Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2024