Entscheidungen zu § artikel1zu18 Abs. 2 GGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 363

RS Vwgh 2002/11/6 2002/16/0234

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: In einem Punkt des Vergleichs hat sich der Abgabepflichtige als Kläger zur Leistung eines Bestandzinses ohne zeitliche Begrenzung verpflichtet. Dabei steht der Einbeziehung des Bestandzinses in die Bemessungsgrundlage nicht entgegen, dass der Bestandzins selbst nicht angeführt ist, sondern aus dem Zusammenhalt mit dem P... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.2002

RS Vwgh 2002/11/6 2002/16/0234

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0150 E 2. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.2002

RS Vwgh 2002/11/6 2002/16/0234

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die im Vergleichsweg erfolgte Aufgabe eines Anspruchs stellt keine gebührenpflichtige Leistung des Aufgebenden dar. Ein Verzicht auf eine Leistung stellt somit keinen Gegenstand der Gebühr dar (Hinweis E 24. September 2002, 2002/16/0024). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/23 2002/16/0226

Die Beschwerdeführerinnen brachten im Jahre 1998 beim Bezirksgericht Döbling gegen E. Klage wegen Mietzins und Räumung ein. Anlässlich einer mündlichen Streitverhandlung am 27. November 1998 schlossen die Streitparteien einen gerichtlichen Vergleich folgenden Inhalts ab: 1.) Die beklagte Partei verpflichtet sich, den klagenden Parteien das Bestandsobjekt ... unter Verzicht auf Räumungsaufschub bis spätestens 28.2.1999 geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. 2.) Die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2002/16/0226

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nur der Inhalt des tatsächlich abgeschlossenen Vergleichs ist maßgeblich, es kommt auf einen davon allenfalls abweichenden Willen der Vergleichsparteien nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002160226.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2002/16/0226

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Räumung des Bestandobjekts bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet hat, die Zahlung des Benützungsentgelts bis zur Räumung des Bestandobjekts, jedoch ohne datumsmäßige Fixierung eines Endtermins, vereinbart, so ist als Bemess... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2002/16/0226

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Es steht der Einbeziehung des Bestandzinses in die Bemessungsgrundlage der Pauschalgebühr nicht entgegen, dass die Höhe des Bestandzinses im Vergleich selbst nicht angeführt war; es genügt, dass sich der Bestandnehmer neuerlich zur Entrichtung des Bestandzinses in der schon vorher vereinbarten Höhe verpflichtet hat. Für... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2002/16/0226

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0024 E 24. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine vertraglich schon bestehende Verpflichtung neuerlich über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/24 2002/16/0024

Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1998 brachten die beiden Beschwerdeführerinnen gegen die M GmbH beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien Klage auf Zahlung eines Betrages von S 764.166,04 samt 8 % Zinsen ein. Aus der Klagsschrift ging hervor, dass die Beschwerdeführerinnen ein Mietobjekt an die beklagte Partei um den monatlichen Mietzins von S 161.714,68 vermietet hatten. Die beklagte Partei sei an die Klägerinnen wegen einer Mietzinsreduktion herangetreten. Die Klägerinnen brächten d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/24 2002/16/0134

Die Beschwerdeführer führten als Vermieter zu 14 Cg 70/00g des LG Salzburg Unterlassungsklage gegen eine Mieterin mit folgendem Urteilsbegehren: "Die beklagte Partei ist schuldig, a) sämtliche Lärmentwicklung, des Skater-Parks im Ortsteil Griß, 5450 Werfen wochentags zwischen 19 Uhr und 9 Uhr und in der Mittagszeit zwischen 12 Uhr und 15 Uhr, sowie am Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 12 Uhr und 9 Uhr zu unterlassen. b) während der Zeit des Betriebs sämtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/24 2002/16/0182

Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Die beschwerdeführende N. GmbH (nunmehr P. GmbH) schloss am 25. Oktober 1996 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit Susanne D. einen prätorischen Vergleich folgenden Inhalts ab: Frau Susanne D. ... ist Hauptmieterin des Geschäftslokals W., W.-gasse 9. Frau D. verpflichtet sich, das Geschäftslokal bis längstens 30. November 1996 geräumt von allen Waren ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0182

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ebensowenig wie es nicht darauf ankommt, was Gegenstand der zum Vergleichsabschluss führenden Besprechungen war (Hinweis E 26. Juni 1996, 96/16/0122), kommt es auf einen von der Vereinbarung abweichenden "Willen" der Parteien an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002160... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0024

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die im Vergleichsweg erfolgte Aufgabe eines Anspruchs stellt keine gebührenpflichtige Leistung des Aufgebenden dar (Hinweis auf das zur vergleichbaren Bestimmung des § 33 TP 20 Abs 1 Z 2 GebG ergangene E vom 7. März 1956, 866/54). Ein Verzicht auf eine Leistung stellt also keinen Gegenstand einer Gebühr dar (Hinweis E 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0134

Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z3;GGG 1984 TP2;RAT;
Rechtssatz: Ein
Rechtssatz: des Inhaltes, dass die Angabe der Bemessungsgrundlage für das Kostenverzeichnis nach dem RATG die Angabe des Berufungsinteresses nicht zu ersetzen vermag, existiert nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002160134.X02... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0134

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wenn die Berufungswerber in ihrer Anfechtungserklärung ausführlich dargelegt haben, nur den (vom Erstgericht mit einem Drittel des Gesamtstreitwertes bewerteten) abweisenden Teil des Ersturteiles zu bekämpfen und dazu in ihrem Kostenverzeichnis die Bemessungsgrundlage mit S 50.000,-- angegeben haben, haben sie in einer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0182

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;
Rechtssatz: Jedwede Leistung, zu der sich eine Partei verpflichtet, ist bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen. Eine Vertragsstrafe stellt auch keine Nebenforderung iSd § 54 Abs 2 JN dar (Hinweis E 9. September 1993, 93/16/0061). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0024

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine vertraglich schon bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird. Bei der gerichtsgebührenrechtlichen Beurteilung eines Prozessve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0024

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0182

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass es sich beim Abgabepflichtigen nicht um den Vermieter, sondern um den Nachfolger als Bestandnehmer gehandelt hat, kommt für die Leistungsverpflichtung und damit für die Entstehung der Gerichtsgebührenschuld keine Bedeutung zu. Ob es sich bei den vom Verwaltungsgerichtshof bisher entschiedenen Fällen um... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0182

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Verpflichtet sich eine Partei in einem Vergleich neben der Räumung des bisher benützten Bestandobjektes zu einer weiteren Leistung, nämlich zur Bezahlung eines täglichen Pönales für den Fall, dass das Bestandobjekt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht geräumt übergeben wird... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/31 2002/16/0023

Der Beschwerdeführer brachte als Sachwalter der Gläubiger im Konkurs des E. mit Schriftsatz vom 7. Mai 2001 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien gegen die beklagte Partei D. GmbH in Wien Klage auf Bezahlung von rückständigem Benützungsentgelt für acht Monate und Räumung einer Liegenschaft mit Lagerhalle und Büroräumlichkeiten ein. Anlässlich einer am 29. Mai 2001 durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde ein gerichtlicher Vergleich folgenden Inhalts abgeschlossen: 1. Die bekla... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/31 2002/16/0028

Der Beschwerdeführer brachte am 9. September 1998 gegen Ingeborg H. beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine gerichtliche Aufkündigung ein. Bei der am 10. Februar 1999 durchgeführten mündlichen Streitverhandlung schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich folgenden Inhalts ab: 1) Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Wohnung top Nr. 8 im Haus Wien, M-Gasse 13, bis spätestens 31.1.2002 von ihren Fahrnissen zu räumen und der klagenden Partei geräumt zu übergebe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.07.2002

RS Vwgh 2002/7/31 2002/16/0023

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist in den Fällen, in denen sich der Beklagte im Vergleich zur Räumung des Bestandobjektes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet und gleichzeitig die Weiterzahlung eines bestimmten Benutzungsentgelts ohne zeitliche Begrenzung vereinbart wird, der zehnfache ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.07.2002

RS Vwgh 2002/7/31 2002/16/0023

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Gebühr ist der Wert der Leistungen zu verstehen, zu denen sich die Parteien im Vergleich verpflichtet haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002160023.X01 Im RIS seit 21.11.2002 Zuletzt aktu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.07.2002

RS Vwgh 2002/7/31 2002/16/0023

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0438 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein gebührenpflichtiger Vergleich liegt auch dann vor, wenn eine bereits bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird (Hinweis E 19. Februar 1998, 97/16/0395). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.07.2002

RS Vwgh 2002/7/31 2002/16/0023

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984;
Rechtssatz: Das Gerichtsgebührengesetz knüpft bewusst an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Die Erforschung eines vom Wortlaut des Vergleichs abweichenden Parteiwillens kommt daher nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/18 2002/16/0059

In dem über Klage des Beschwerdeführers gegen seine damalige Ehefrau zu 35 C 58/98p des BG für ZRS Graz wegen § 49 EheG anhängigen, streitigen Ehescheidungsverfahren (in dem auch eine Widerklage der Beklagten erfolgt war) wurde in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. September 1998 ein Vergleich mit - auszugsweise - folgendem Inhalt geschlossen: "Für den Fall der Ehescheidung schließen die Streitteile nachstehenden prätorischen Vergleich ... IV. Ehewohnung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.06.2002

RS Vwgh 2002/6/18 2002/16/0059

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ein streitwerterweiternder Vergleich liegt auch dann vor, wenn eine gar nicht strittige schon bestehende Verpflichtung nur bekräftigt und kein Exekutionstitel geschaffen wird; auch durch einen solchen Vergleich wird pro futuro die Rechtslage zwischen den Parteien bereinigt. European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.2002

RS Vwgh 2002/6/18 2002/16/0059

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §433;
Rechtssatz: Wird ein Vergleich - wie dies in streitigen Ehescheidungsverfahren durchaus üblich ist - als Voraussetzung für die Prozessbeendigung geschlossen, kann nicht davon gesprochen werden, dass ein prätorischer Vergleich vorliegt. Ein prätorischer Vergleich gemäß § 433 ZPO, f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/24 2001/16/0613

Der Beschwerdeführer führte zu 47 C 637/98w des BG Innere Stadt Wien gegen eine beklagte Partei Klage auf Zahlung rückständigen Mietzinses (ATS 6.500,--) und Räumung. In der ersten Tagsatzung vom 12. Jänner 1999 wurde der Klagsbetrag um zwei Monatsmieten auf insgesamt ATS 19.500,-- ausgedehnt. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 12. Februar 1999 wurde zwischen den Streitparteien folgender gerichtlicher Vergleich geschlossen: "1) Die beklagte Partei ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2002

Entscheidungen 91-120 von 363

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