Gründe: Im Strafverfahren AZ 26 Vr 433/96 des Landesgerichtes Innsbruck wurde dem Angeklagten Hubert W***** für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht und das Rechtsmittelverfahren am 6. Mai 1996 ein Amtsverteidiger gemäß § 41 Abs 3 StPO beigegeben, zu welchem der Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Rechtsanwalt Dr. Thaddäus Sch***** bestellte (ON 13 f). Zur Ausfertigung des Beigebungsbeschlusses wurde ein (unvollständig ausgefülltes) Formular verwendet (St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang K***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A) sowie der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (B) und des Diebstahls nach § 127 StGB (C) schuldig erkannt und zu einer teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang K***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, StGB (A) sow... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde die von Radomir S***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 26.Juni 1996, GZ 12 Vr 162/96-28, mit welchem er des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, am 28.Juni 1996 (eigenhändig in deutscher Sprache) angemeldete (Nichtigkeits-)Beschwerde (ON 31) gemäß § 285 a Z 1 StPO mit der Begründu... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Geschworenengerichtes vom 2. März 1995 unmittelbar nach dessen Verkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Nach Urteilszustellung führte sein Verteidiger Dr. T***** am 13.April 1995 jedoch nur die Berufung aus und zog die Nichtigkeitsbeschwerde ausdrücklich zurück (ON 95). Während der Anhängigkeit des Berufungsverfahrens teilte Dr.T***** dem Gericht mit, daß ihm d... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2009 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3a StPO §41 Abs3 StPO §220 Abs1 StPO §286 Abs4 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Norm: StPO idF StRÄG 1993 §41 Abs3StPO idF StRÄG 1993 §42 Abs1
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Enthebung eines (vom Gericht beigegebenen und) von der Rechtsanwaltskammer bestellten Verteidigers liegt auch dann bei der Rechtsanwaltskammer, wenn andere als die im § 45 Abs 4 RAO namentlich angeführten
Gründe: geltend gemacht werden. Die Kompetenz zur Enthebung eines (vom Gericht beigegebenen und) von der Rechtsanwaltskammer bestellten Vertei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Beklagten, einen schweizer Staatsbürger, war beim Kreisgericht Leoben (im folgenden Strafgericht) ein Strafverfahren wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 StGB anhängig, welches mit seiner rechtskräftigen Verurteilung durch das Urteil des Schöffengerichtes vom 27. März 1990 endete. In diesem Strafverfahren war dem Beklagten antragsgemäß mit Beschluß des Strafgerichtes vom 18. August 1988 ein Verteidiger nach § 41 Abs 2 StPO bei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23.Jänner 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Friedrich, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Westermayer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dr. Erika F***** wegen des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB und einer weiteren straf... mehr lesen...
Gründe: Walter H***** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 19.Juni 1991 des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Einbruchsdiebstahls nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und "Berufung wegen Schuld und Strafe" an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung führte der Verteidiger am 15.Jul... mehr lesen...
Norm: RAO §45 StPO §41 Abs2 StPO §41 Abs3 StPO §43a StPO §285a Z2 RAO § 45 heute RAO § 45 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 45 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2017 RAO... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Juni 1959 geborene Versicherungsmakler Wolfgang L*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er vom 26.Juni 1987 bis September 1988 in St.Pölten und Umgebung gewerbsmäßig mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung zahlreiche Vertragspartner durch Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit an ihrem Vermögen um einen insgesamt 5... mehr lesen...
Begründung: In dem rechtskräftig abgeschlossenen schöffengerichtlichen Verfahren des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, AZ 6 a Vr 2129/89 war der Angeklagte Ali A*** durch einen gemäß § 41 Abs. 2 StPO beigegebenen Verteidiger vertreten. In dem rechtskräftig abgeschlossenen schöffengerichtlichen Verfahren des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, AZ 6 a römisch fünf r 2129/89 war der Angeklagte Ali A*** durch einen gemäß Paragraph 41, Absatz 2, StPO beigegebenen Verteidiger v... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1 RAO §45 Abs4 StPO §41 Abs1 StPO §41 Abs3 StPO §79 Abs2 StPO §284 Abs4 B StPO §285 StPO §294 Abs2 RAO § 45 heute RAO § 45 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 45 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2017 ... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3b StPO §41 Abs2 StPO §41 Abs3 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 14.Februar 1946 geborene beschäftigungslose Titus H*** wurde mit dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengerichts vom 16.Mai 1988 (ON. 43) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (A) sowie des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 15 StGB. (B und C) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der am 14.Februar 1946 gebo... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3 StPO §270 Abs2 Z5 StPO §395 Abs5 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gülti... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Mai 1947 geborene Angestellte Helmuth Z*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 18.Juli 1983, GZ 16 Vr 44/83-14, - zufolge Bestätigung mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 15.März 1984, GZ 12 Os 172/83-10 (ON 20) rechtskräftig - von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB freigesprochen. Anläßlich der Ausschreibung der Hauptverhandlung verfügte der Vorsitzende, daß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 12. Oktober 1982, 7 Vr 2047/81, wurde der Kläger dem Angeklagten Siegfried BÄR von Amts wegen als Verteidiger nach § 41 Abs 3 StPO für die vor dem Schöffengericht des Landesgerichtes für Strafsachen Graz stattfindende Hauptverhandlung und das sich anschließende Rechtsmittelverfahren beigegeben. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22.Februar 1983, 7 Vr 2047/81, bestätigt mit Urteil... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 9 Vr 2600/83 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich folgender Sachverhalt: Aus dem Akt 9 römisch fünf r 2600/83 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8.August 1985, GZ 9 Vr 2600/83-42 des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (erster Fall) StGB sowie der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB und des Mißbrauches eines Autoritätsverhältniss... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Ca AHG §1 Cd1cMRK Art5 IV3dMRK Art6 Abs1 II6 StPO §41 Abs3 StPO §41 Abs6 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger wurde beim Kreisgericht Steyr zu 7 b Vr 473/83 wegen des Verdachtes des Verbrechens nach § 164 StGB und anderer strafbarer Handlungen ein Strafverfahren eingeleitet. Die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht wurde für den 24. September 1984 angeordnet. Mit der am 20. September 1984 beim Kreisgericht Steyr eingelangten Eingabe lehnte der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Günther S***, sämtliche Richter des Kreisgerichtes Steyr wege... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3 StPO §281 Abs1 Z1a StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Peter L*** wegen § 133 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall; 223 Abs. 2 StGB, AZ 12 b Vr 11.036/85 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, wurde dem Angeklagten Peter L*** nach Ausschreibung der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden des Schöffengerichtes am 2.Dezember 1985 ein Verteidiger gemäß § 41 Abs. 3 StPO für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht beigegeben, als welcher am 5.Dezember 1985 vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien,... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 30.August 1938 geborene Kaufmann Rudolf B*** (zu I/A/1 und 2) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB, (zu I/B) des Vergehens nach § 114 ASVG, (zu II/A und B) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und (zu III) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, sowie der am 23.Mai 1926 geborene Kaufmann Johann N*** des Verbrechens der Untreue als Beitragst... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies der Vorsitzende des Gerichtshofes erster Instanz die vom Verurteilten Karl H*** angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a Z 1 StPO zurück, weil in der Hauptverhandlung ein gültiger, mit dem Willen des Angeklagten vorgenommener Rechtsmittelverzicht erfolgt sei. Mit dem angefochtenen Beschluß wies der Vorsitzende des Gerichtshofes erster Instanz die vom Verurteilten Karl H*** angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde gemäß Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Krems/D vom 9. Mai 1985, GZ 10 c Vr 891/82-63, wurde der Angeklagte Karl A***** wegen eines Verbrechens und mehrerer Vergehen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Sofort nach Urteilsverkündung meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und (ebenso wie in der Folge auch die Staatsanwaltschaft) Berufung an. Auf seinen Antrag (ON 39) war dem Angeklagten gemäß § 41 Abs 2 StPO für die Hauptverhandlung und das anschließen... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3 StPO §393a Abs1 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gültig von 01.01.2008 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs3 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2009 ... mehr lesen...