Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist im Bundesgebiet seit 2017 durchgehend mit Hauptwohnsitz meldeamtlich erfasst. 2. Am 17.10.2017 wurde ihm eine unbefristete Anmeldebescheinigung (Familienangehöriger) erteilt. 3. Mit Abschlussbericht der Landespolizeidirektion XXXX vom XXXX .2024, Zahl XXXX , wurde der BF aufgrund des Verdachtes auf schweren Raub der Staatsanwaltschaft XXXX zur Anzeige gebracht. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen die BF gemäß § 67 Abs. 1und 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gegen sie gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX 2012 fest- und am nächsten Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 2012 fest- und am nächsten Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) für Strafsachen XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX 2012, wurde der BF wegen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Slowakei, wurde am XXXX von der Polizei wegen des Verdachts des (räuberischen) Diebstahls bei der Staatsanwaltschaft XXXX angezeigt. Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Slowakei, wurde am römisch 40 von der Polizei wegen des Verdachts des (räuberischen) Diebstahls bei der Staatsanwaltschaft römisch 40 angezeigt. Daraufhin leitete das Bundesamt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2024 im Bundesgebiet festgenommen und wurde in weiterer Folge die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2024 im Bundesgebiet festgenommen und wurde in weiterer Folge die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX 2025, XXXX wurde der BF wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zum Vorverfahren: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX , Zl XXXX wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung gewährt (Spruchpunkt II.). Mit Bescheid des Bundesamtes für F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG der BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung ertei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX 2021 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenomen. Er befindet sich seither in Haft. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 2021 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenomen. Er befindet sich seither in Haft. 2. Mit Schreiben vom 13.10.2021, vom BF übernommen am 14.10.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX Zl. XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchprunkt II.). Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: BF) war im Bundesgebiet nie mit Hauptwohnsitz erfasst und nie legal berufstätig. Er wurde vom LG XXXX (GZ. XXXX ) vom XXXX .2025 wegen §§127, 129, 15 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten rechtskräftig verurteilt, davor mit Urteil vom 10.07.2025 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch ku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2024 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots und seinen persönlichen wie finanziellen Verhältnissen einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des BFA, dem BF zugestellt am 25.07.2025, wurde gegen diesen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 8 (acht) J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsangehöriger, er verfügt auf Antrag vom XXXX seit XXXX über eine Anmeldebescheinigung. Davor stellte er bereits am XXXX einen Antrag, dass diesbezügliche Verfahren wurde am XXXX eingestellt (IZR-Auszug vom XXXX ). Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsangehöriger, er verfügt auf Antrag vom römisch 40 seit römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde), Regionaldirektion Kärnten, vom 21.08.2025 (amtssigniert am 22.08.2025), wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien. Es liegen keine Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet vor. Der BF ging bislang in Österreich keiner legalen Beschäftigung nach und hat auch keine Anmeldebescheinigung beantragt. Es liegen laufende Ermittlungsverfahren gegen den BF vor. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erließ das BFA dem gegen den BF gemäß § 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der in Österreich unbescholtene Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger, in XXXX geborener Staatsangehöriger Rumäniens, war seit XXXX immer wieder mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Er war im Bundesgebiet von XXXX bis XXXX und von XXXX bis XXXX als gewerblich selbständig Erwerbstätiger sozialversichert, bezahlte aber ab XXXX keine Sozialversicherungsbeiträge. Er ist seit XXXX Inhaber von Gewerbeberechtigungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.06.2025 wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit Mitte XXXX im Bundesgebiet auf; im XXXX wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit Mitte römisch 40 im Bundesgebiet auf; im römisch 40 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Im XXXX wurde der BF kurzfristig in Haft genommen und im XXXX wegen häuslicher Gewalt rechtskräftig zu einer teilbedingen Freiheitsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), vom 07.10.2024, wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Tschechischen Republik, wurde am XXXX 2025 in seinem Herkunftsstaat verhaftet und am XXXX .2025 nach Österreich ausgeliefert, wo er seither in Haft ist. Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Tschechischen Republik, wurde am römisch 40 2025 in seinem Herkunftsstaat verhaftet und am römisch 40 .2025 nach Österreich ausgeliefert, wo er seither in Haft is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX Zl. XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchprunkt II.) und es wurde einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.05.2025 wurde gegen den slowakischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: BF) zugestellt am 26.09.2025, wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG... mehr lesen...