Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2016 eine erstmalige Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) für Strafsachen XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2019, in Rechtskraft erwachsen am XXXX 2019, wurde der BF wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung gemäß §§ 15, 84 Abs. 4 StGB, der Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt gemäß ... mehr lesen...