Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2024 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) die Mitteilung ein, dass die BF gemeinsam mit ihrem Ehemann in Verdacht stehe, im Bundesgebiet einen schweren Betrug begangen zu haben. 2. Mit Schreiben vom 27.06.2024, forderte das BFA die BF auf, im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme binnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 20.08.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 04.04.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Slowakei, am XXXX verhaftet und am XXXX in Untersuchungshaft genommen worden war, leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein. Es teilte ihm mit Schreiben vom XXXX .2025 mit, dass beabsichtigt sei, gegen ihn im Fall seiner rechtskräftigen Verurteilung ein Aufenthaltsverbot zu erlassen, und forde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.07.2024 wurde gegen den nordmazedonischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Rumänien und ist zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich eingereist. Ausgehend vom XXXX XXXX bis laufend ist er im Bundesgebiet an einer Privatadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet (konkret an der Anschrift XXXX ). 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Rumänien und ist zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich eingereist. Ausgehend vom römisch 40 römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten Bescheid vom XXXX .2025, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) gegen XXXX , geb. am XXXX , StA.: Kroatien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF), ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass gemäß § 70 Abs. 3 FPG ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von zwei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung gewährt (Spruchpunkt II.). Mit Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Rumäniens, der seit XXXX in Österreich lebt, wurde seit XXXX mehrmals strafgerichtlich verurteilt. Nachdem er deshalb zunächst vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ermahnt worden war, wurde aufgrund seiner letzten Verurteilung mit dem Urteil des Landesgerichts für XXXX vom 25.09.2023, XXXX , ein weiteres Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet und er am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Vorarlberg, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 20.03.2025, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) ... mehr lesen...