Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX 2021 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenomen. Er befindet sich seither in Haft. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 2021 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenomen. Er befindet sich seither in Haft. 2. Mit Schreiben vom 13.10.2021, vom BF übernommen am 14.10.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2024 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots und seinen persönlichen wie finanziellen Verhältnissen einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des BFA, dem BF zugestellt am 25.07.2025, wurde gegen diesen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 8 (acht) J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsangehöriger, er verfügt auf Antrag vom XXXX seit XXXX über eine Anmeldebescheinigung. Davor stellte er bereits am XXXX einen Antrag, dass diesbezügliche Verfahren wurde am XXXX eingestellt (IZR-Auszug vom XXXX ). Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsangehöriger, er verfügt auf Antrag vom römisch 40 seit römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der in Österreich unbescholtene Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger, in XXXX geborener Staatsangehöriger Rumäniens, war seit XXXX immer wieder mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Er war im Bundesgebiet von XXXX bis XXXX und von XXXX bis XXXX als gewerblich selbständig Erwerbstätiger sozialversichert, bezahlte aber ab XXXX keine Sozialversicherungsbeiträge. Er ist seit XXXX Inhaber von Gewerbeberechtigungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.06.2025 wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit Mitte XXXX im Bundesgebiet auf; im XXXX wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit Mitte römisch 40 im Bundesgebiet auf; im römisch 40 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Im XXXX wurde der BF kurzfristig in Haft genommen und im XXXX wegen häuslicher Gewalt rechtskräftig zu einer teilbedingen Freiheitsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Tschechischen Republik, wurde am XXXX 2025 in seinem Herkunftsstaat verhaftet und am XXXX .2025 nach Österreich ausgeliefert, wo er seither in Haft ist. Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Tschechischen Republik, wurde am römisch 40 2025 in seinem Herkunftsstaat verhaftet und am römisch 40 .2025 nach Österreich ausgeliefert, wo er seither in Haft is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.05.2025 wurde gegen den slowakischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: BF) zugestellt am 26.09.2025, wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein serbischer Staatsangehöriger in Besitz einer bis XXXX .2026 gültigen Aufenthaltskarte als Angehöriger einer EWR-Bürgerin, wurde am XXXX .2022 in Untersuchungshaft genommen. Der Beschwerdeführer (BF), ein serbischer Staatsangehöriger in Besitz einer bis römisch 40 .2026 gültigen Aufenthaltskarte als Angehöriger einer EWR-Bürgerin, wurde am römisch 40 .2022 in Untersuchungshaft genommen. Daraufhin leitete das Bund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 15.01.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Über den BF wurde am XXXX .2023 die Untersuchungshaft wegen §§ 165 Abs. 1 Z 1, 165 Abs. 2, 165 Abs. 4 StGB sowie § 231 Abs. 1 StGB verhängt. Über den BF wurde am römisch 40 .2023 die Untersuchungshaft wegen Paragraphen 165, Absatz eins, Ziffer eins, 165, Absatz 2, 165, Absatz 4, StGB sowie Paragraph 231, Absatz eins, StGB verhängt. Mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme des Bundesamtes für Fremdenwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit XXXX über eine Anmeldebescheinigung. Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit römisch 40 über eine Anmeldebescheinigung. Hinsichtlich des BF liegen folgende Wohnsitzmeldungen vor: Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Hauptwohnsitz (Justiza... mehr lesen...