Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 16.11.2018, wurde gegen diesen gemäß § 10 Abs. 2 AsylG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass dessen Abschiebung nach Serbien gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der BF hält sich seit Ende 2000 im österreichischen Bundesgebiet auf und ist im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EU". Er verfügt seit Ende 2008 über ein Daueraufenthaltsrecht in Österreich. Der BF wurde in Österreich mit Urteil vom 27.02.2019 zur XXXX wegen Schlepperei, grenzüberschreitenden Prostitutionshandel und Ausbeutung von Fremden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Mit geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.11.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg (im Folgenden: BFA, RD Vbg.) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes ein. Hierauf erstattete der BF mit Schreiben vom 03.12.2018, beim BFA eingelangt am 06.12.2018 eine Stellungnahme. 2. Am 05.03.2019 wurde der BF vor dem BFA z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein türkischer Staatsangehöriger, wurde 1979 in Österreich geboren und verfügt bis dato durchgehend über Aufenthaltstitel. Zwischen 1994 und 2001 liegen 5 Verurteilungen wegen Einbruchsdiebstahls ua. sowie Verstoßes gegen das SMG vor. Der BF hat in Österreich nach dem Schulbesuch eine Lehre abgeschlossen und gearbeitet. 2007 hat er eine die türkisch/deutsche Doppelstaatsbürgerschaft innehabende Frau geheiratet, der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 29.07.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass seine Abschiebung nach Marokko zulässig ist (II.), gegen ihn ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (III.) und ihm eine Frist von zwei Wochen zur freiwilligen Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt IV.) Gegen diesen Bescheid wurde fris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehöriger der Republik Türkei und somit Drittstaatsangehöriger. Er wurde am XXXX in Österreich geboren und hat hier die Schule besucht. Er verfügt über einen Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU, gültig bis XXXX. I.2. Der BF weist in Österreich folgende strafgerichtliche Verurteilungen auf: 1. LG XXXX vom XXXX , wegen §§ 127, 128 Abs. 1 Z.4, 129 Z.1, 130 1. Fall,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg, vom 07.12.2017 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid hat das Bundesamt Folgendes entschieden: "I. Gemäß § 52 Absatz 5 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG) idgF, wird gegen Sie eine Rückkehrentscheidung erlassen. II. Es wird gemäß § 52 Absatz 9 FPG festgestellt, dass Ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Türkei zulässig ist. III. Gemäß § 53 Absatz 1 iVm Absatz 3 Ziffer 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste spätestens am 02.04.2013 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein. Er war zu diesem Zeitpunkt in Besitz eines italienischen Aufenthaltstitels "motivi umanitari" mit der Nummer XXXX, gültig bis zum 26.12.2013. 2. Am 27.06.2013 wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichtes XXXX, Zl. XXXX wegen des Vergehens des unerlaubten Umganges mit Suchtgift nach § 27 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 15.06.2018 setzte die Magistratsabteilung 35 (MA 35) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (BFA), darüber in Kenntnis, dass die Rückstufung eines unbefristeten Niederlassungsrechts des Beschwerdeführers (BF) geplant sei. Sollte die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme durchgeführt werden, möge die MA 35 darüber verständigt werden. Am 27.07.2018 langte beim BFA der Beschluss des Landesge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.12.2016 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme übermittelt. Darin wurde ausgeführt, dass mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX2015 der BF wegen des Vergehens der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs. 1 StGB und wegen des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), der einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" hat, wurde 2015 in Deutschland wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.02.2019 wurde er aufgefordert, sich zur deshalb beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots zu äußern. Der BF erstattete trotz F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in Folge als "BF" bezeichnet) in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, der letztlich mit hg Erkenntnis vom 25.07.2018, AZ W257 2146823-1, abgewiesen und die gegen den BF gemäß § 52 FPG erlassene Rückkehrentscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (in Folge als "belangte Behörde" bezeichnet) bestätigt worden ist. Das Erkenntnis blieb unbekämpft. Am 03.08.2018 versuchte der BF unter Umgehung der Grenzkont... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 05.04.2019, wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Argentinien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 15.04.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.) und die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt wurde (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs 3 Z 5 FPG wurde ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (BFA), dem damals ausgewiesenen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (BF) zugestellt am 16.07.2018, wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig sei (Spruc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 04.03.2019, Zl. 133687806-190006027, wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass eine Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Türkei zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG wurde ein auf die Dauer von fünf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) wurde gegen den BF gemäß § 52 Abs. 4 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z. 1 FPG gegen den BF ein auf die Dauer von acth Jahren befr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei [bP] reiste als minderjähriges Kind im Jahr 2002 mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern im Rahmen einer Familienzusammenführung legal zu ihrem in Österreich lebenden und arbeitenden Vater. Auf Grund einer strafgerichtlichen Verurteilung hat das Bundesamt eine Aufenthaltsbeendigung eingeleitet und mit dem angefochtenen Bescheid gem. § 52 Abs 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen. Gem. § 52 Abs 9 FPG wurde festges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Nigeria wurde erstmals am 17.02.2018 und ein weiteres Mal am 29.08.2018 im Bundesgebiet aufgegriffen, wobei er sich mit einem nigerianischen Reisepass und einen spanischen Aufenthaltstitel auswies. Im Rahmen seiner niederschriftlichen Einvernahme am 15.09.2018 wurde der Beschwerdeführer darüber informiert, dass er sich ausgenommen in Spanien lediglich für 90 Tage in 180 Tagen im Schengenraum... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.) und eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), gemäß § 55 Abs 4 FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt (Spruchpunkt IV.) sowie gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 3 Z 5 FPG ein zehnjährig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der im 16. Lebensjahr stehende Beschwerdeführer (BF) kam in Österreich zur Welt und hält sich seit seiner Geburt hier auf. Sein Herkunftsland kennt er nur von Besuchen. Er lebte bislang überwiegend in einem gemeinsamen Haushalt mit seinen Eltern, die in Österreich erwerbstätig sind und für seinen Lebensunterhalt aufkommen, und seinen beiden Brüdern in Wien und besuchte (zumindest bis November 2018) immer wieder die Schule. Er ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Dem Erstbeschwerdeführer (BF1) und seiner Gattin, der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), jeweils israelische Staatsangehörige, wurden (zuletzt) mit 28.01.2001 unbefristete Aufenthaltstitel für das österr. Bundesgebiet erteilt. 2. Im Gefolge von rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen vom XXXX (BF1) und vom XXXX (BF1 und BF2) wurden sie vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Schreiben vom 14.11.2018 davon verständigt, dass von de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Dem Erstbeschwerdeführer (BF1) und seiner Gattin, der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), jeweils israelische Staatsangehörige, wurden (zuletzt) mit 28.01.2001 unbefristete Aufenthaltstitel für das österr. Bundesgebiet erteilt. 2. Im Gefolge von rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen vom XXXX (BF1) und vom XXXX (BF1 und BF2) wurden sie vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Schreiben vom 14.11.2018 davon verständigt, dass von de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Nigerias, der Volksgruppe Ibo und dem christlichen Glauben zugehörig, brachte am 05.02.2003 einen Asylantrag ein, nachdem er zuvor irregulär in das Bundesgebiet gelangt war. 2. Mit Bescheid vom XXXX, Zl. XXXX, hat das Bundesasylamt den Asylantrag des BF gem. § 7 AsylG 1997 abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des BF nach Nigeria für zulässig erkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), der über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" verfügt, wurde im Bundesgebiet drei Mal strafgerichtlich verurteilt, zuletzt mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX2018, XXXX Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 18.10.2018 wurde er aufgefordert, sich zur deshalb beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots zu äußern. Der BF erstattete eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX, wurde der Beschwerdeführer wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG und der Vergehen des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 zweiter Fall und Abs 2 SMG zu einer Freiheitsstrafe von 18 (achtzehn) Monaten verurteilt, wobei ihm ein Teil der Freiheitsstrafe von zwölf Monaten unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), der über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" verfügt, wurde im Bundesgebiet bereits zehn Mal strafgerichtlich verurteilt, wobei zwei Mal Zusatzstrafen gemäß §§ 31, 40 StGB verhängt wurden. Mit dem Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 12.09.2018 wurde er aufgefordert, sich zur deshalb beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung, allenfalls samt Einreiseverbot, zu äußern. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: AsylG 2005 §10 Abs2 AsylG 2005 §57 BFA-VG §21 Abs7 BFA-VG §9 B-VG Art.133 Abs4 EMRK Art.2 EMRK Art.3 EMRK Art.8 FPG §46 FPG §50 Abs1 FPG §50 Abs2 FPG §50 Abs3 FPG §52 Abs1 Z1 FPG §52 Abs5 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z1 FPG §53 Abs3 Z2 VwGVG §24 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 AsylG 2005 § 10 heute A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde über den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG in den Kosovo zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen den Beschwerdeführer gemäß Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fr... mehr lesen...