Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Das Bundesamt hat mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid entschieden: "I. Gemäß § 52 Absatz 5 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG) idgF, wird gegen Sie eine Rückkehrentscheidung erlassen. II. Es wird gemäß § 52 Absatz 9 FPG festgestellt, dass Ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Türkei zulässig ist. III. Gemäß § 53 Absatz 1 iVm Absatz 3 Ziffer 5 Fremdenpol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.11.2019 wurde gemäß über den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen, gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist und einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Weiters wurde über ihn gemäß § 53 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Ghanas, hält sich seit dem Jahr 2002 in Österreich auf. Sie wurde in den Jahren 2015 und 2018 strafrechtlich verurteilt. Mit Bescheid der belangten Behörde, des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 27.11.2018 wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I). Es wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 05.02.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde nach Durchführung eines Dublin-Konsultationsverfahrens mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2018, Zl. W175 2192500-1/2E rechtskräftig als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien für die Prüfung des Antrages zuständig ist. Glei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig sei, gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.), dem BF gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Fris... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien-Herzegowina zulässig sei, gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.), u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig sei, gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.), dem BF gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Fris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit jeweiligen Schreiben der seinerzeitigen Bundespolizeidirektion (im Folgenden: BPD) XXXX, Zl.: XXXX, vom XXXX2011 und XXXX2011, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Verurteilungen im Bundesgebiet von der in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbotes in Kenntnis gesetzt. Zudem wurde der BF zur Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. Mit bei der BPD XXXX am XXXX2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde anlässlich seiner Verurteilung durch das Landesgericht (LG XXXX), zu Zahl XXXX, vom XXXX2018, wegen der Vergehen des Betruges, der Sachbeschädigung und Veruntreuung, zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe im Ausmaß von 6 Monaten, im Aufenthaltsbeendigungsverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) am 20.05.2019 niederschriftlich einvernommen. 2. Mit Schr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gegen den türkischen Staatsangehörigen, welcher über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" verfügt, ein Aufenthaltsbeendigungsverfahren ein. Das Strafurteil des Landesgerichtes zusammengefasst, wurde die beschwerdeführende Partei [bP] für schuldig befunden, in Österreich im Zeitraum 2005 bis 2017 wiederholt illegal in einer Vielzahl von Fällen F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), der über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" verfügt, wurde im Bundesgebiet elfmal strafgerichtlich verurteilt. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 10.01.2019 wurde der BF aufgefordert, sich zur deshalb beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots, zu äußern. Der BF erstattete mit Schreiben vom 04.02.2019 eine entsprechende Stellungnahme und legt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein türkischer Staatsangehöriger, reiste im Jahr 2007 im Rahmen des Familiennachzugs legal in das österreichische Bundesgebiet ein und verfügte seither durchgehend über einen Aufenthaltstitel für dieses. 2. Im Gefolge einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe wurde er mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Der zum damaligen Zeitpunkt minderjährige Beschwerdeführer (infolge: BF), ein mongolischer Staatsangehöriger, stellte am XXXX .2002 vertreten durch seine Mutter bei der Bundespolizeidirektion Wien einen Erstantrag auf Niederlassungsbewilligung infolge Familienzusammenführung, die dem BF am XXXX .2002 erteilt und in der Folge mehrmals verlängert wurde. Zuletzt erhielt der BF mit Bescheid der XXXX am XXXX .2015 einen unbefristeten Aufenthaltstite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, erlangte am 05.10.2006 bei der österreichischen Botschaft in Ankara ein Visum zur Einreise und gelangte damit am 08.10.2006 rechtmäßig im Luftweg nach Österreich in das Bundesgebiet. Bereits zuvor hatte der Beschwerdeführer am 11.07.2006 die Ausstellung eines Aufenthaltstitels als Familienangehöriger beantragt und es wurde diesem Antrag insoweit entsprechen, als dem Beschwerdeführer ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP) ist am XXXX in Gmunden geboren. Sie ist türkischer Staatsbürger. Am 11.05.2000 erhielt sie vom Magistrat der Stadt XXXX einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Bis auf zwei Aufenthalte in der Türkei zwecks Urlaubs, war die bP in Österreich aufhältig. Aufgrund Ihrer siebzehnten strafgerichtlichen Verurteilung befindet sie sich derzeit in Strafhaft. Ihre Entlassung ist derzeit für den 08.09.2023 berechnet. S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 16.11.2018, wurde gegen diesen gemäß § 10 Abs. 2 AsylG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass dessen Abschiebung nach Serbien gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der BF hält sich seit Ende 2000 im österreichischen Bundesgebiet auf und ist im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EU". Er verfügt seit Ende 2008 über ein Daueraufenthaltsrecht in Österreich. Der BF wurde in Österreich mit Urteil vom 27.02.2019 zur XXXX wegen Schlepperei, grenzüberschreitenden Prostitutionshandel und Ausbeutung von Fremden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Mit geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.11.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg (im Folgenden: BFA, RD Vbg.) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes ein. Hierauf erstattete der BF mit Schreiben vom 03.12.2018, beim BFA eingelangt am 06.12.2018 eine Stellungnahme. 2. Am 05.03.2019 wurde der BF vor dem BFA z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein türkischer Staatsangehöriger, wurde 1979 in Österreich geboren und verfügt bis dato durchgehend über Aufenthaltstitel. Zwischen 1994 und 2001 liegen 5 Verurteilungen wegen Einbruchsdiebstahls ua. sowie Verstoßes gegen das SMG vor. Der BF hat in Österreich nach dem Schulbesuch eine Lehre abgeschlossen und gearbeitet. 2007 hat er eine die türkisch/deutsche Doppelstaatsbürgerschaft innehabende Frau geheiratet, der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 29.07.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass seine Abschiebung nach Marokko zulässig ist (II.), gegen ihn ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (III.) und ihm eine Frist von zwei Wochen zur freiwilligen Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt IV.) Gegen diesen Bescheid wurde fris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehöriger der Republik Türkei und somit Drittstaatsangehöriger. Er wurde am XXXX in Österreich geboren und hat hier die Schule besucht. Er verfügt über einen Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU, gültig bis XXXX. I.2. Der BF weist in Österreich folgende strafgerichtliche Verurteilungen auf: 1. LG XXXX vom XXXX , wegen §§ 127, 128 Abs. 1 Z.4, 129 Z.1, 130 1. Fall,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg, vom 07.12.2017 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid hat das Bundesamt Folgendes entschieden: "I. Gemäß § 52 Absatz 5 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG) idgF, wird gegen Sie eine Rückkehrentscheidung erlassen. II. Es wird gemäß § 52 Absatz 9 FPG festgestellt, dass Ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Türkei zulässig ist. III. Gemäß § 53 Absatz 1 iVm Absatz 3 Ziffer 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste spätestens am 02.04.2013 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein. Er war zu diesem Zeitpunkt in Besitz eines italienischen Aufenthaltstitels "motivi umanitari" mit der Nummer XXXX, gültig bis zum 26.12.2013. 2. Am 27.06.2013 wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichtes XXXX, Zl. XXXX wegen des Vergehens des unerlaubten Umganges mit Suchtgift nach § 27 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 15.06.2018 setzte die Magistratsabteilung 35 (MA 35) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (BFA), darüber in Kenntnis, dass die Rückstufung eines unbefristeten Niederlassungsrechts des Beschwerdeführers (BF) geplant sei. Sollte die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme durchgeführt werden, möge die MA 35 darüber verständigt werden. Am 27.07.2018 langte beim BFA der Beschluss des Landesge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.12.2016 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme übermittelt. Darin wurde ausgeführt, dass mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX2015 der BF wegen des Vergehens der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs. 1 StGB und wegen des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), der einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" hat, wurde 2015 in Deutschland wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.02.2019 wurde er aufgefordert, sich zur deshalb beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots zu äußern. Der BF erstattete trotz F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in Folge als "BF" bezeichnet) in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, der letztlich mit hg Erkenntnis vom 25.07.2018, AZ W257 2146823-1, abgewiesen und die gegen den BF gemäß § 52 FPG erlassene Rückkehrentscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (in Folge als "belangte Behörde" bezeichnet) bestätigt worden ist. Das Erkenntnis blieb unbekämpft. Am 03.08.2018 versuchte der BF unter Umgehung der Grenzkont... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 05.04.2019, wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Argentinien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 15.04.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.) und die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt wurde (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs 3 Z 5 FPG wurde ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.... mehr lesen...