Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger (in der Folge auch BF), wurde in Österreich wiederholt strafrechtlich verurteilt, ist derzeit inhaftiert und hatte bei der Einvernahme am 30.03.2021 vor dem BFA angegeben, dass er mit einer tschechischen Staatsbürgerin, welche in Österreich lebe, verheiratet sei. Er gab an, ein Familienleben mit seiner Ehefrau in Österreich zu führen. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein volljähriger Staatsangehöriger Serbiens, ist seit dem Jahr 2003 mit kurzen Unterbrechungen im Bundesgebiet aufhältig, seit 15.01.2008 war er im Besitz des unbefristeten Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU“, welcher zuletzt mit einer Gültigkeit bis zum 08.01.2018 ausgestellt wurde. Am 31.10.2019 wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) anlässlich des infolge zweier rechtskräf... mehr lesen...