Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger (in der Folge auch BF), wurde in Österreich wiederholt strafrechtlich verurteilt, ist derzeit inhaftiert und hatte bei der Einvernahme am 30.03.2021 vor dem BFA angegeben, dass er mit einer tschechischen Staatsbürgerin, welche in Österreich lebe, verheiratet sei. Er gab an, ein Familienleben mit seiner Ehefrau in Österreich zu führen. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bund... mehr lesen...