Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, hält sich seit XXXX 2010 im Wesentlichen kontinuierlich im Bundesgebiet auf. Ihm wurden wiederholt Aufenthaltstitel erteilt, und zwar zunächst am XXXX .2010 eine für ein Jahr gültige „Niederlassungsbewilligung“, danach Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“. Seit XXXX 2017 verfügt er über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX 2022, Zl. XXXX , wurde gegen den Antragsteller (ASt), einen volljährigen Staatsangehörigen Serbiens, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt, keine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt und gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 3 Z 5 FPG ein unbefristetes Einre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 01.12.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin reiste im März 2010 nach Österreich ein. Zuletzt wurde ihr der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ erteilt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (Bundesamt) vom 2. 9. 2024, Zl IFA-Zahl/Verfahrenszahl: 549139305/190195784, wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I), wobei gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsbürger, reiste im Alter von circa acht Jahren nach Österreich ein und lebt seither mit Unterbrechungen im Bundesgebiet. 2. Seit 22.09.2015 verfügt der BF über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, erteilt vom Magistrat der Stadt XXXX , zuvor hielt er sich aufgrund eines Niederlassungsnachweises in Österreich auf. 2. Seit 22.09.2015 verfügt der BF... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.09.2024 Norm: AsylG 2005 §10 Abs2 AsylG 2005 §57 BFA-VG §18 Abs2 Z1 BFA-VG §18 Abs2 Z3 BFA-VG §21 Abs7 BFA-VG §9 B-VG Art133 Abs4 EMRK Art8 FPG §46 FPG §50 FPG §52 FPG §52 Abs1 Z1 FPG §52 Abs5 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z6 FPG §55 Abs4 StGB §146 StGB §147 Abs1 Z1 StGB §147 Abs2 StGB §148 VwGVG §24 Abs2 Z1 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 AsylG 2005 § 10 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger, ist in Österreich geboren und ist seitdem auf Basis von Aufenthaltstiteln nach dem NAG rechtmäßig in Österreich niedergelassen; derzeit verfügt der Beschwerdeführer über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“. 2. Mit Schreiben vom 09.02.2021 ersuchte die zuständige Niederlassungsbehörde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 28 Abs. 1 NAG um Bekan... mehr lesen...