Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde der Antrag der serbischen Staatsbürgerin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK vom 10.02.2025 gemäß § 55 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der – zum damaligen Zeitpunkt minderjährige – Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, reiste im Alter von neun Jahren gemeinsam mit seinen Eltern und seinen zwei Brüdern in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX .11.2005, vertreten durch seine Mutter und gestützt auf die Fluchtgründe seines Vaters, einen Antrag auf internation... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2025 in XXXX , bei der Beschäftigung im Baugewerbe betreten und festgenommen. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), am selben Tag, wurde mit Mandatsbescheid die Schubhaft angeordnet. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2025 in römisch 40 , bei der Beschäftigung im Baugewerbe betreten und festgenommen. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde der Antrag des serbischen Staatsbürgers XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK vom 15.11.2024 gemäß § 55 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) stellte am 22.07.2025 einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK gemäß § 55 Abs. 1 AsylG, den sie im Wesentlichen damit begründete, dass sie zusammen mit ihrem Ehemann in Wien leben und eine Familie gründen wolle. Die Beschwerdeführerin (BF) stellte am 22.07.2025 einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK gemäß Paragraph 55, Absatz ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen den XXXX geborenen BF, einen serbischen Staatsangehörigen, wurde infolge strafgerichtlicher Verurteilungen mit dem (unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen) Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 23.08.2021 unter anderem gemäß § 52 Abs. 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Einreiseverbot verhä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.06.2025 wurde gegen den Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Dominikanischen Republik zulässig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (kurz BF) ist türkischer Staatsangehöriger und hält sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Er verfügt über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Der BF wurde erstmals am XXXX , rechtskräftig am XXXX , vom Landesgericht (kurz LG) XXXX zu GZ: XXXX wegen § 201 Abs. 1 StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 9 Monaten verurteilt. Der BF wurde erstmals am römisch 40 , rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vorverfahren: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), die damals noch den Namen XXXX führte, begehrte am XXXX .2010 im Bundesgebiet Asyl. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamts vom XXXX .2011 ab- und die BF aus dem österreichischen Bundesgebiet in den Kosovo ausgewiesen. Der Asylgerichtshof gab ihrer dagegen erhobenen Beschwerde nicht Folge, sodass die Ausweisung ab XXXX .2011 rechtskräftig un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vorverfahren: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), die damals noch den Namen XXXX führte, begehrte am XXXX .2010 im Bundesgebiet Asyl. Dieser Antrag wurde mit dem Bescheid des Bundesasylamts vom XXXX .2011 ab- und die BF aus dem österreichischen Bundesgebiet in den Kosovo ausgewiesen. Der Asylgerichtshof gab ihrer dagegen erhobenen Beschwerde nicht Folge, sodass die Ausweisung ab XXXX .2011 rechtskräfti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2025von einem Beamten des Bezirkspolizeikommandos (BPK) XXXX im Auftrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung wie eines Einreiseverbotes befragt. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2025von einem Beamten des Bezirkspolizeikommandos (BPK) römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) ist die Mutter der volljährigen Zweit- und Dritt- sowie der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2 bis BF4). 2. Am XXXX ehelichte die BF1 den Vater der BF2 bis BF4. 2. Am römisch 40 ehelichte die BF1 den Vater der BF2 bis BF4. 3. Die BF reisten ab dem Jahr 2015 bzw. 2017 wiederholt in das Bundesgebiet ein. Eigenen Angaben zu Folge liegt ihr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 2021 wiederholt Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf und war im Besitz eines vom 28.05.2023 bis zum 24.05.2025 gültigen slowakischen Aufenthaltstitels. 2. Bereits im Jahr 2023 leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund der damaligen Überschreitung der sichtvermerkfreien Aufenthaltsdauer ein Verfahren zur Erlassung e... mehr lesen...