Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde dem BF eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 PG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.10.2023, Zl. XXXX , wurde dem kosovarischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.) und gemäß § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) Gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein türkischer Staatsangehöriger, reiste im Alter von 13 Jahren im Wege der Familienzusammenführung legal in das Bundesgebiet ein. Er verfügt über einen unbefristeten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Zuletzt wurde ihm am 28.10.2019 vom Magistrat der Stadt Wien ein entsprechendes Dokument mit Gültigkeit bis 28.10.2024 ausgefolgt. 2. Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 04.08... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 03.07.2024 Norm: AsylG 2005 §10 Abs2 AsylG 2005 §57 BFA-VG §9 B-VG Art133 Abs4 EMRK Art8 FPG §114 Abs1 FPG §114 Abs3 FPG §114 Abs4 FPG §46 FPG §50 FPG §52 FPG §52 Abs5 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z5 FPG §55 Abs2 VwGVG §24 Abs1 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 AsylG 2005 § 10 heute AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsangehöriger, ist in Österreich geboren und mit Ausnahme einer kurzen Unterbrechung vom 23.11.2016 bis 28.11.2016 durchgehend in Österreich behördlich gemeldet. Der BF verfügte zuletzt über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ mit Gültigkeit bis zum 14.02.2022. 2. Mit Urteil des Bezirksgerichts XXXX vom 07.02.2017, GZ: XXXX , wurde der BF wegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt entschieden, dass die anwaltlich vertretene beschwerdeführende Partei [bP], ein türkischer Staatsangehöriger, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. § 57 AsylG nicht erteilt wurde (I.), gem. § 52 Abs 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen (II.), gem. § 52 Abs 9 FPG iVm § 46 FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 07.05.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein siebenjähriges Einreiseverbot erlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend als BF bezeichnet), der im Jahr 1993 nach Österreich einreiste, ist seit 2010 im Besitze eines Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Am XXXX 02.2020 wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge BFA oder belangte Behörde) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet, die im Umstand gründete, dass über den BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.04.2024 wurde gemäß § 52 Abs 5 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Serbien zulässig ist (II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm, Abs 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreisever... mehr lesen...
1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 11.12.2020 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen, gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z. 1 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Einreiseverbot verhängt und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig ist, samt Nebenaussprüchen. 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl... mehr lesen...