Norm: AußStrG §9 FEntmO §8 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Dem Pflegebefohlenen, für den im Entmündigungsverfahren ein vorläufiger Beistand bestellt wurde, steht das Rekursrecht gegen einen Beschluss des Gerichtes zu, mit dem eine Prozessführung durch den v... mehr lesen...
Gegen den ehemaligen Rechtsanwalt Dr. N. ist ein Entmündigungsverfahren anhängig. Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. März 1966, 2 Ob 76/66, ist der Wirkungskreis des für Dr. N. bestellten vorläufigen Beistandes, des Rechtsanwaltes Dr. M., auf die Führung von Zivilrechtsstreitigkeiten beschränkt worden. In der Folge hat Rechtsanwalt Dr. M. einen Prozeß gegen Dipl.-Ing. K. zu 29 C .../67 beim Bezirksgericht Innere Stadt - Wien mit dem Urteilsbegehren geführt, diesen zu ve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Q AußStrG §257 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 257 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 257 gültig von 01.07.1984 bis 30.06.2001 ... mehr lesen...
Die minderjährigen Kinder Brigitte und Ernst Z. sind als eheliche Kinder des Ernst und der Sylvia Z. in S. geboren. Der Vater starb am 2. April 1965, die Mutter heiratete am 26. August 1967 Stefan B. Die Kinder wachsen im Haushalt ihrer Mutter und ihres nunmehrigen Stiefvaters auf, die Mutter ist ihre Vormunderin. Der Stiefvater will beide Kinder adoptieren. Dem Adoptionsvertrag stimmten die Mutter und die Bezirkshauptmannschaft A. zu. Die minderjährigen Kinder Brigitte und Ernst Z... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P PStG §49 Abs2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 PStG § 49 gültig von 01.01.2010 bis 31.10.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2013 PStG § 49 gültig von 01.01.1984 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A AußStrG §9 D1AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE1 ABGB § 233 heute ABGB § 233 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 233 gültig von 01.02.2013 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB §... mehr lesen...
Barbara B. hat die beiden Minderjährigen Benedikt und Ewald A. testamentarisch zu Erben ihres Vermögens eingesetzt. Sie hat im Testament angeordnet, daß die laufenden Einkünfte aus der Erbschaft bis zur Erreichung der Volljährigkeit der Erben mundelsicher anzulegen sind und daß der eheliche Vater Erich A. hinsichtlich seiner Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber durch diese Erbschaft nicht entlastet werden soll. Sie hat in der Person des Rechtsanwaltes Dr. F. einen Testamentsvolls... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 HVwG §1VwG §2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Keine Rekurslegitimation des öffentlichen Verwalters, wenn der Pflegschaftsrichter den Abwesenheitskurator beauftragt, eine Verfassungs- und eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die Bes... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 H AußStrG §9 E3 ABGB § 812 heute ABGB § 812 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 812 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 9 heute ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1 AußStrG §9 Q AußStrG §11 B1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1 ZPO §514 B AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3
Rechtssatz: Dadurch, daß das Erstgericht den mit der Vorstellung verbundenen Rekurs vorlegt, ohne über die Vorstellung erkannt zu haben, bringt es zum Ausdruck, daß es die Voraussetzungen für eine Erledigung im Sinne der Antragsteller nicht annimmt; aus einem solchen Vorgang entsteht dem Rekurswerber kein Nachteil. Entscheidungstexte 6 Ob 320/67 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 B2
Rechtssatz: "Leibliche Kinder" sind nur die vom Adoptierenden gezeugten oder geborenen Kinder, nicht auch die Enkelkinder (Mehrheitsentscheidung). Entscheidungstexte 5 Ob 163/67 Entscheidungstext OGH 29.11.1967 5 Ob 163/67 EvBl 1968/220 S 390 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren ist die Vorschreibung von Raten für von der Vermieterin ausgelegte Beträge zur Wiederherstellung und Instandsetzung des Aufzuges im gegenständlichen Haus strittig. Weiters sind Kosten für den Betrieb und das Entleeren des Aufzuges in der Höhe von 1990.60 S und 148 S strittig sowie eine Vorschreibung in der Höhe von 467 S für die Kosten einer Wasserleitungsschadenversicherung, in der Höhe von 140 S für den technischen Überwachungsverein und schließlich eine ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IOÖ BauONov §1
Rechtssatz: Rekurslegitimation der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 1 der OÖ Bauordnungsnovelle 1946 (grundbücherliches Teilungsverfahren). Entscheidungstexte 5 Ob 159/67 Entscheidungstext OGH 29.09.1967 5 Ob 159/67 NZ 1968,202 Schlagworte OÖ Bauordnungsnovelle 1946, LBGl für OÖ Nr 5/1947 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 D2
Rechtssatz: Im Adoptionsverfahren kommt dem leiblichen Kinde des Annehmenden eine Beteiligtenstellung nach § 9 AußStrG nur dann zu, wenn Anlaß zur Annahme besteht, daß durch die Adoption in einer gegen § 180a ABGB verstoßenden Weise in die Interessen dieses Kindes eingegriffen wird. Unbekannter Aufenthalt diese Kindes allein macht eine Kuratorbestellung nicht erforderlich. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 DAußStrG §9 B1
Rechtssatz: Dem Gatten einer ae Mutter steht wohl das Recht zu, sie in allen Vorfällen zu vertreten ( §91 ABGB), ein Mitsprache- oder Antragsrecht bei Durchführung pflegschaftsbehördlicher Maßnahmen kommt ihm jedoch nicht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 161/67 Entscheidungstext OGH 27.07.1967 1 Ob 161/67 Eur... mehr lesen...
Die zwischen den Eltern der drei Minderjährigen geschlossene Ehe wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 16. Oktober 1964 aus dem alleinigen Verschulden der Ehefrau geschieden. Hinsichtlich des Besuchsrechtes schlossen die Eltern der Minderjährigen am 10. Februar 1965 einen Vergleich. Danach erhält die Mutter der Minderjährigen, beginnend mit 3. März 1965, ein Besuchsrecht hinsichtlich der drei Kinder an zwei aufeinanderfolgenden Samstagen und Sonntagen und drei Wochen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CAußStrG 2005 §47 Abs3ZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Wenn auch im Rekursverfahren weder Rekursantrag noch Rekursgründe erforderlich sind, so muss doch verlangt werden, dass der Rechtsmittelwerber angibt, inwieweit er sich durch den angefochtenen Beschluss beschwert erachtet, welchem Erfordernis durch die bloße Anführung der gesetzlichen Anfechtungsgründe nicht Genüge getan wird. Das vollständige F... mehr lesen...
Norm: ABGB §180ABGB §181aAußStrG §9 Q
Rechtssatz: Dem Amt der Landesregierung steht hinsichtlich der eine materiellrechtliche Voraussetzung der Adoption bildenden Frage, ob der Altersunterschied zwischen den Wahleltern und dem Wahlkinde den Erfordernissen des § 180 ABGB entspricht, ein Rekursrecht nicht zu. Entscheidungstexte 8 Ob 120/67 Entscheidungstext OGH 23.05.1967 8 Ob 12... mehr lesen...
Die Ehegatten Erich T., geboren am 29. April 1924, und Erna T., geboren am 31. Jänner 1926, haben mit Adoptionsvertrag vom 16. November 1966 den am 4. Juni 1941 geborenen Heinz Rudolf Ch. an Kindes Statt angenommen. Das Erstgericht hat die Annahme an Kindes Statt bewilligt. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Amtes der Wiener Landesregierung aus den in diesem Rekurs geltend gemachten Gründen, daß zwischen den Wahleltern und dem Wahlkind nicht der im § 180 ABGB. vorgesehene Alt... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE3AußStrG §9 E1AußStrG §122
Rechtssatz: Personen, die noch keine Erbserklärung abgegeben haben, sind von jeder Einflussnahme auf den Gang der Verlassenschaftsabhandlung ausgeschlossen (= EvBl 1954/371). Entscheidungstexte 5 Ob 93/67 Entscheidungstext OGH 10.05.1967 5 Ob 93/67 6 Ob 42/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 NEisbEG §22 Abs4
Rechtssatz: Die "Bestätigung" ist ein anfechtbarer, außerstreitiger Beschluß. Entscheidungstexte 6 Ob 96/67 Entscheidungstext OGH 19.04.1967 6 Ob 96/67 EvBl 1967/454 S 695 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0006308 Im RIS seit 15.06... mehr lesen...
Norm: ABGB §172ABGB §233 BAußStrG §9 D1
Rechtssatz: Nach Erlöschen der väterlichen Gewalt mit der Großjährigkeit des Kindes ist die Genehmigung eines zwischen dem Vater und seinem Kinde abgeschlossenen Rechtsgeschäfts ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist der Vater im Hinblick auf die Legitimation zur Ergreifung eines Rechtsmittels gegen die Versagung der Genehmigung bei Vertretung des Kindes durch einen Kollisionskurator "Dritter" (Vorkauf... mehr lesen...
Der am 18. Jänner 1965 verstorbene Richard W. widmete in seiner letztwilligen Verfügung vom 10. Juli 1964 sein ganzes Vermögen einer zu errichtenden, seinen Namen tragenden Stiftung zum Zweck der Unterstützung von Bediensteten der Firma H., die als Verwalterin des Stiftungsvermögens tätig sein solle. Von diesem Vermögen ausgenommen war das ihm gehörige Inventar, welches dem Alfred K. zufallen sollte. Dieser wurde berechtigt, sich die Möbel um den Betrag von 50.000 S von der Firma H.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2
Rechtssatz: Der Erbe hat vor Abgabe der Erbserklärung keinen Anspruch darauf, zur Person des zu bestellenden Verlassenschaftskurators gehört zu werden. Entscheidungstexte 5 Ob 32/67 Entscheidungstext OGH 03.02.1967 5 Ob 32/67 3 Ob 556/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 3 Ob 556/76 Auch ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antrag des Magistrates der Stadt Wels, des Amtsvormundes der mj. Renate O., geboren am 19. September 1945, den zwischen ihr und Franz O., dem Gatten ihrer Mutter, abgeschlossenen Adoptionsvertrag gemäß § 179a ABGB. zu bewilligen, mit der Begründung: abgewiesen, daß die Voraussetzungen des § 180 ABGB. nicht erfüllt seien. Der Altersunterschied zwischen dem Wahlvater und dem Wahlkind müsse gemäß § 180 ABGB. 16 Jahre betragen. Tatsächlich sei der Altersunterschi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §127 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Rekursrecht des Nachlaßkurators. Entscheidungstexte 6 Ob 395/66 Entscheidungstext OGH 01.02.1967 6 Ob 395/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0006742 Dokumentnummer JJR_19670201_OGH0002_0060OB00395_6600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §176 AAußStrG §9 FEntmO §6
Rechtssatz: Die väterliche Gewalt des beschränkt wegen Geisteskrankheit entmündigten ehelichen Vater tritt zwar ipso jure außer Kraft, doch ist er weiterhin zur Erhebung eines Rechtsmitteles gegen die Zulässigkeit der Bestellung eines Vormundes und gegen die Eignung des an seine Stelle tretenden Vormundes berechtigt, sofern er dabei durch seinen gerichtlich bestellten Beistand vertreten wird. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Der eheliche Vater ist zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes, mit dem der Kollisionskurator des Minderjährigen zur Klage auf Ausfolgung bzw Sicherstellung eines dem Minderjährigen zugefallenen Legates ermächtigt wurde, nicht berechtigt. Entscheidungstexte 8 Ob 12/67 Entscheidungstext OGH 24.01.1967 8 ... mehr lesen...