Norm: AußStrG §9 B1 JWG §22 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 JWG § 22 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 22 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1 AußStrG §9 J1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 Rechtss... mehr lesen...
Mit Antrag vom 19. August 1969 begehrten die Antragsteller beim Erstgericht, im Handelsregister bei der Firma A. den am 27. Juli 1969 verstorbenen Komplementär D. J. zu löschen, an seine Stelle als Komplementär C. H. und ferner als Einzelprokuristin Dkfm. E. L. einzutragen. Das Erstgericht stellte den Einschreitern den Antrag zur Beibringung der abhandlungsbehördlichen Genehmigung zurück. Hierauf legten die Antragsteller das Registergesuch mit zusätzlichen Unterschriften und mit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Kein Beschwerderecht der Ehegattin gegen die vormundschaftsbehördliche Genehmigung des Ansuchens des getrennt lebenden Ehegatten als Vormundes seines ae Kindes, diesem seinen Familiennamen zu geben.
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Max E., der außereheliche Vater der minderjährigen Eva Maria W. und gleichzeitig auch deren Vormund, beabsichtigt in letzterer Eigenschaft, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein Gesuch um Änderung des Familiennamens der Minderjährigen von W. in E. einzubringen. Er stellte den Antrag auf vormundschaftsbehördliche Genehmigung dieses Ansuchens. Das Jugendamt, das aus diesem Anlaß zum Kollisionskurator für die Minderjährige bestellt wurde, stimmte diesem Vorhaben des Vormundes der ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9 FinStrG §34 Abs1 FinStrG Art. 1 § 9 heute FinStrG Art. 1 § 9 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 FinStrG Art. 1 § 9 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 571/1985 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §162 AußStrG §9 B2 AußStrG §263 ff ABGB § 162 heute ABGB § 162 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 162 gültig von 01.01.1812 bis 31.01.2013 AußStrG § 9 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 A AußStrG §9 B1EntmO §4 ABGB § 176 heute ABGB § 176 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 176 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 176 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: ALöschG §1 AußStrG §9 J1 AußStrG §16 A1 AußStrG §16 BIII 2e EO §341 Abs1 A EO §341 Abs1 HKO §73 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §232 ABGB §233 AAußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2 AußStrG §9 B1 AußStrG §9 C1 AußStrG §9 H ProkG §1 Abs3VwG §1VwG §2 ABGB § 232 heute ABGB § 232 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 232 gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1 AußStrG §97 C AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 97 heute AußStrG § 97 gültig ab 01.01.2005 Recht... mehr lesen...
Der am 10. Juli 1968 verstorbene Elektrohändler Ferdinand K. hinterließ als gesetzliche Erben die Witwe Hermine K. sowie die minderjährigen Kinder Brigitte, Gabriele und Ilse K. In der Todfallsaufnahme wurde bei der provisorischen Erfassung der Nachlaßwerte eine Lebensversicherungspolizze der W.- Versicherungsanstalt ohne nähere Angaben erwähnt. Der für die minderjährigen Kinder bestellte Widerstreitsachwalter Herbert E. trug dem Gerichtskommissär am 6. August 1968 vor, jene Lebensv... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §10 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Kein Rekursrecht des Kuranden, der selbst die Enthebung des vorläufigen Beistandes beantragt hat, gegen die Abweisung eines Antrages des vorläufigen Beistandes auf Enthebung.
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Norm: ABGB §176 A AußStrG §9 B2 ABGB § 176 heute ABGB § 176 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 176 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 176 gültig von 01.07.2001 ... mehr lesen...
Für Arnold G., Architekten, zuletzt in L., Ungarn, der seit dem Jahre 1944 unbekannten Aufenthaltes ist, wird beim Bezirksgericht Eisenstadt eine Abwesenheitspflegschaft geführt. Mit Beschluß vom 1. Dezember 1966 wurde Johann G. zum Abwesenheitskurator bestellt. Der Abwesenheitskurator beantragte die Todeserklärung seines Kuranden. Er brachte vor, der Abwesende sei Eigentümer verschiedener Liegenschaften in T., die seit 1938 verpachtet seien. Der Pachtzins werde an den Kurator bezah... mehr lesen...
Norm: ABGB §799 AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE3 AußStrG §9 E2 AußStrG §116 ABGB § 799 heute ABGB § 799 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 799 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die ae Mutter ist zum Rekurs gegen die Abweisung ihres Antrages, sie zum Vormund zu bestellen, legitimiert.
Entscheidungstexte 8 Ob 54/69 E... mehr lesen...
Die Mutter der am 1. Juli 1963 außer der Ehe geborenen Regina L. stellte den Antrag, sie anstelle der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg zum Vormund ihres Kindes zu bestellen, Das Erstgericht wies den Antrag ab, da ein Vormundschaftswechsel dem Wohl des Kindes nicht besser entspreche (§ 19 JWG.). Das Erstgericht wies den Antrag ab, da ein Vormundschaftswechsel dem Wohl des Kindes nicht besser entspreche (Paragraph 19, JWG.). Das Rekursgericht wies den Rekurs der Antragstelleri... mehr lesen...
Nach der am 9. Dezember 1967 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anna W. kommen laut Todfallsaufnahme der Gatte der Verstorbenen Josef W. sowie deren Kinder Anna S. und Franz K. als gesetzliche Erben in Betracht. Josef W. und Anna S. haben auf Grund des Gesetzes unbedingte Erbserklärungen abgegeben, die zu Gericht angenommen worden sind. Nach der am 9. Dezember 1967 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anna W. kommen laut Todfallsa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 AHG §1 Ba AHG §1 BbBStG §5Krnt StrG 1966 §3Krnt StrG 1966 §8Krnt StrG 1966 §9Krnt StrG 1966 §22Krnt StrG 1966 §61StVO §43 Abs1 litaStVO §52 Z9cStVO §98 Abs4 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AHG § 1 heute ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7 Krnt StrG 1966 §8Krnt StrG 1966 §9 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art.... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 23. April 1953 wurde auf Antrag der Eigentümer der Liegenschaft EZ. 275 Grundbuch Y. die Löschung des auf dieser Liegenschaft sowie in EZ. 38 desselben Grundbuches zu Gunsten der Aurelia M. einverleibten lebenslänglichen Fruchtgenußrechtes, ferner die Ersichtlichmachung der Berichtigung der fehlerhaften Darstellung der in der Natur unverändert gebliebenen Grenzlinien hinsichtlich einer Anzahl der zu verschiedenen Liegenschaften gehörigen Grundp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Kein Rekursrecht des bücherlich Belasteten gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes, mit dem der vom Abwesenheitskurator des Berechtigten ausgestellten Löschungserklärung die Genehmigung versagt wurd... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §49 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Hinsichtlich der vom Entmündigten seinem Beistand zu zahlenden Entlohnung muß der Gattin des Entmündigten als dessen nächsten Angehörigen ein Beschwerderecht gem § 9 AußStrG zugebilligt werden. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG 2005 §2 IA AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Die Zustellung eines Beschlusses begründet für den Empfänger allein noch keine Rechte. Sie verleiht ihm weder Parteistellung noch das Recht der Beteiligung am Verfahren, wie etwa die Leg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E811.StVDG §3 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Der Finanzprokuratur steht das Rekursrecht gegen die Entscheidung des Verlassenschaftsgerichtes, durch die der Entschädigungsanspruch im Sinne des § 3 der 11. StVDG einer bestimmten Person ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Der Schuldner einer Verlassenschaft ist nicht zur Anfechtung der Einantwortungsurkunde legitimiert, selbst wenn darin die Forderung der Verlassenschaft gegen diesen Schuldner ausdrücklich als Gegenstand de... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1 AußStrG §9 C2 ABGB § 276 heute ABGB § 276 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 276 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006 ABGB § 276 gültig von 01.07.200... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2 AußStrG §9 B1 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IEntmO §3 Abs1GBG §122 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Auch im Verfahren außer Streitsachen ist nur in ganz bestimmten Fällen ein Recht des Pflegebefohlenen zum stelbständigen Einschreiten ohne Beistand vor Gericht vorgesehen; im allgemei... mehr lesen...