Norm
FinStrG §9Rechtssatz
Eine Verletzung der pflichtgemäßen Sorgfalt bei Wahrnehmung der Angelegenheiten des Abgabepflichtigen, dessen Steuerangelegenheit vom Täter besorgt wurden, schließt die Geltendmachung des Schuldausschließungsgrundes des § 9 FinStrG aus.Eine Verletzung der pflichtgemäßen Sorgfalt bei Wahrnehmung der Angelegenheiten des Abgabepflichtigen, dessen Steuerangelegenheit vom Täter besorgt wurden, schließt die Geltendmachung des Schuldausschließungsgrundes des Paragraph 9, FinStrG aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0086204Dokumentnummer
JJR_19691119_OGH0002_0120OS00194_6900000_003