RS OGH 2025/11/18 5Ob334/68; 5Ob54/69; 6Ob309/69; 5Ob155/70 (5Ob156/70); 1Ob77/72; 7Ob34/73; 5Ob130/

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Veröffentlicht am 08.01.1969
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Rechtssatz

Die Zustellung eines Beschlusses begründet für den Empfänger allein noch keine Rechte. Sie verleiht ihm weder Parteistellung noch das Recht der Beteiligung am Verfahren, wie etwa die Legitimation zur Einbringung eines Rechtsmittels (so bereits SZ 26/203).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0006882

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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