Norm
AußStrG §9 PRechtssatz
Rekursrecht der Aufsichtsbehörde, wenn ein Antrag nach § 47 PStG vom Erstgericht im Sinne ihrer Stellungnahme abgewiesen, vom Rekursgericht aber zurückgewiesen wurde.Rekursrecht der Aufsichtsbehörde, wenn ein Antrag nach Paragraph 47, PStG vom Erstgericht im Sinne ihrer Stellungnahme abgewiesen, vom Rekursgericht aber zurückgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0006833Dokumentnummer
JJR_19680723_OGH0002_0040OB00545_6800000_001