Norm: AußStrG §9 F AußStrG §11 Abs2EntmO §49EntmO §65 Abs3EntmO §67 Abs1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1 AußStrG §72 Abs2AußStrG 2005 §153 Abs1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 72 heute AußStrG § 72 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Ein Nachlaßgläubiger hat nicht das Recht, einen Beschluß des Verlassenschaftsrichters, durch den die Veräußerung von Nachlaßgegenständen unter gewissen Bedingungen angeordnet wird, anzufechten.
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Begründung: Nach dem Akteninhalt hatte der Erblasser zusammen mit dem Rekurswerber Ing. Ferdinand G***** in Ried i. I. eine Kraftfahrzeugwerkstätte betrieben. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens wurde eine Bilanz erstellt, die Ing. G***** nicht anerkannte. Der mit der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung betraute Gerichtskommissär legte die Bilanz aber dennoch dem Inventar zugrunde. Mit Beschluß vom 31. 10. 1961, ON 29, wurde der Nachlaß der erblasserischen Witwe und der erb... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1IngKG allgZivTG allgm AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Rekurslegitimation der Ingenieurkammer nach den Bestimmungen des Kammergesetzes (RGBl Nr 3/1913) und des Ziviltechnikergesetzes (BGBl Nr 146/1957 bzw Nr 155/1958). Rekurslegitimatio... mehr lesen...
Am 25. Mai 1962 stellten Gustav B. und Johann C. beim Handelsgericht W. den Antrag auf Eintragung der Firma T.-Architektur-Gesellschaft m. b. H. in das Handelsregister. Mit Beschluß vom 28. Mai 1962 verfügte der Erstrichter diese Eintragung. Auf Grund einer von der zuständigen Ingenieurkammer erhobenen Vorstellung faßte der Erstrichter einen Beschluß, dessen "Spruch: " folgenden Wortlaut hat: "Der von der Ingenieurkammer ... erhobenen Vorstellung wird Folge gegeben. Gemäß § 141 des G... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1NO 1955 §188 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Maßnahmen nach § 188 Abs 1 NO 1955 sind nicht Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens. Maßnahmen nach Paragraph 188, Absatz eins, NO 1955 sind nicht Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.DVPStG §22 Abs5 PStG §31 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 PStG § 31 gültig von 01.01.2010 bis 31.10.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2013 PStG § 31 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.200... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QKO §120KO §176 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Freihandkäufers im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 98/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 98... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner, über den am 22. Februar 1962 der Konkurs eröffnet wurde, ist u. a. Eigentümer der Liegenschaft EZ. 47 KG. St. L., bestehend aus dem Hause Nr. 17 in der B.straße 17 samt Garten und Vorgarten. Am 20. November 1961 wurde auf seinen Antrag die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis einschließlich 21. November 1962 angemerkt. Den Rangordnungsbescheid behielt der Gemeinschuldner und er wurde von ihm nach der Eröffnung des Konkurses dem... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. X., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. römisch zehn., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Das Erstg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2 JWG §26 JWG §39 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 39 gültig von 01.07.1989 bis... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 Ha AußStrG §9 A1 AußStrG §19 ABGB § 142 heute ABGB § 142 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 142 gültig von 12.01.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 142 gültig v... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern des Kindes ist seit 15. Februar 1962 geschieden. Auf Grund eines pflegschaftsbehördlich genehmigten Übereinkommens zwischen den Eltern blieb das Kind, das jetzt acht Jahre alt ist, in Pflege und Erziehung des Vaters, während der Mutter ein Besuchsrecht grundsätzlich in der Weise eingeräumt wurde, daß das Kind zweimal im Monat womöglich zum Wochenende und die halben Ferienzeiten bei ihr sein sollte. Die Bestimmung der Zeit und des Ortes der Zusammenkunft wurde der ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Keine Parteistellung des außerehelichen Kindes im Verfahren zur Genehmigung des Anerkenntnisses der außerehelichen Vaterschaft durch einen Minderjährigen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9 FinStrG Art. 1 § 9 heute FinStrG Art. 1 § 9 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 FinStrG Art. 1 § 9 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 571/1985 Rechtssa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d ZPO §520 E4 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 520 heute ZPO § 520 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §760 AußStrG §9 E8 AußStrG §130 ABGB § 760 heute ABGB § 760 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 760 gültig von 27.11.1914 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 276/1914 A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Verlassenschaftsverfahren gegen Beschlüsse des Verlassenschaftsgerichtes, durch die in sein bücherliches Recht eingegriffen wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1 AußStrG §174 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 174 heute AußStrG § 174 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5 AußStrG §72 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 72 heute AußStrG § 72 gültig ab 01.01.2005 Rechts... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2f AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Im Außerstreitverfahren gilt das Verbot der reformatio in peius nicht uneingeschränkt, vor allem dort nicht, wo auf Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen auch von amtswegen einzuschreiten ist.
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Norm: AußStrG §9 E1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Gegen die Auswahl der Person des Verlassenschaftskurators steht den Beteiligten das Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 178/62 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1EntmO §4 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Ein beschränkt Entmündigter kann im Pflegschaftsverfahren selbständig Anträge stellen und Rechtsmittel ergreifen.
Entscheidungstexte 7 Ob 2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6 AußStrG §9 A2c AußStrG §9 C1 ZPO §111 ZPO §116 IV AußStrG § 6 heute AußStrG § 6 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 6 gültig von 26.04.2017 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §119 Z1GBG §122 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Wurde dem Grundbuchsgesuch des Dienstbarkeitsberechtigten in I. Instanz stattgegeben, das Gesuch in II. Instanz abgewiesen, so ist die Rekurslegitimation der Grundeigentümerin mit Rück... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2f ZPO §526 D1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Gegen die in der Substitutionsabhandlung getroffene Anordnung, welche Vermögenswerte in das Hauptinventar der Substitutionshandlung einzubeziehen sind, steht auch dem hinsichtlich des frei vererblichen V... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7GBG §122 BGBG §136 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Zur Frage der Einschreiterbefugnis des fideikommissarischen Nacherben auf Löschung von zugunsten des fideikommissarischen Vorerben eingetragenen Eigentumsbeschränkungen.
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Norm: ABGB §148 AußStrG §9 B2 ABGB § 148 heute ABGB § 148 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2023 ABGB § 148 gültig von 01.02.2013 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 148 gültig von 01.07.2001 ... mehr lesen...