RS OGH 2025/9/18 5Ob178/62; 6Ob149/70; 2Ob56/18a; 2Ob16/19w; 2Ob32/19y; 2Ob141/25m

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Veröffentlicht am 12.07.1962
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Rechtssatz

Gegen die Auswahl der Person des Verlassenschaftskurators steht den Beteiligten das Rekursrecht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006266

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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