Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. Februar 1954 Hausbesorgerin für das Haus Wien 21., Hermann Bahrstraße 1-3/Gerichtsgasse 4, dessen Eigentümerin die Beklagte ist. Mit der Behauptung, die Beklagte habe ihr regelmäßig ausgezahltes Hausbesorgerentgelt ab Dezember 1984 einseitig und rechtswidrig um S 2.440,04 brutto monatlich verkürzt, verlangte die Klägerin den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von insgesamt S 19.520,32 brutto sA von der Beklagten. Die Beklagte beantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Februar 1974 bis 23. Jänner 1985 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Angestellter beschäftigt. Bei der Konstituierung des Betriebsrates am 30. Juni 1983 wurde der Kläger zum Betriebsratsobmann gewählt. Der Kläger begehrt 96.675,11 S brutto sA an Kündigungsentschädigung und brachte vor, daß er am 23. Jänner 1985 den vorzeitigen Austritt erklärt habe, weil er am 11. Jänner 1985 anläßlich einer Vorsprache in seiner Funktion ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIII ABGB §1162 IAc AngG §26 II2 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Mai 1979 bis zum 14. August 1984 als Fleischhauergeselle bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese führt in Innsbruck einen Fleischverarbeitungsbetrieb mit mehreren Filialen sowie ein Lebensmittelgeschäft und ein (Selbstbedienungs)Restaurant und beschäftigt insgesamt ca. 320 Arbeitnehmer. Am 14. August 1984 kam der beklagten Partei folgendes Austrittsschreiben des Klägers zu: "Ich, Alfred T***, trete mit 14. August 1984 wegen gesundheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit etwa 17 Jahren bei der Beklagten, die einen Brennstoffhandel betreibt, als Kraftfahrer beschäftigt. Zu Beginn seiner Tätigkeit war der Kläger als Tankwagenfahrer eingesetzt; er hatte von der ÖMV in Schwechat Heizöl zu holen und an Kunden in der Obersteiermark und in Kärnten auszuliefern. Zufolge des Arbeitsbeginns um drei Uhr morgens kam es zu langen Arbeitszeiten. Zu deren Abgeltung erhielt der Kläger neben dem Grundlohn ein Überstundenp... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Gebraucht ein Angestellter bei Einräumung einer Nachfrist für das längst fällige Entgelt den Ausdruck "Überweisung", so ist im Zweifel darunter zu verstehen, daß er spätestens zu diesem Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.April 1984 als Geschäftsführer für das Geschäftslokal der Beklagten in Innsbruck, Innrain 100, angestellt. Nach dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Dienstvertrag umfaßte seine Tätigkeit die gesamte Geschäftsführung mit Einkauf und Verkauf, die Betreuung des Kundenstockes sowie die Akquirierung neuer Kunden und Aufträge. Vereinbarungsgemäß sollte der Kläger das Umsatzvolumen von 5 Mio S im ersten Jahr auf 5,6 Mio S und im zwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten seit 9. Juli 1984 mit einem Monatsgehalt von S 13.000, 14 mal jährlich, als Angestellte beschäftigt. Die Auszahlung des Gehalts erfolgte auf ein Gehaltskonto. Da ihr der Beklagte das Gehalt für November 1984 samt anteiligen Sonderzahlungen in Höhe von S 19.624 netto nicht überwies, erklärte sie mit Schreiben vom 3. Dezember 1984 ihren vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten an restli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Unternehmen der Schwerindustrie, seit 31. Jänner 1977 als Arbeiter beschäftigt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hall i.T. vom 16. April 1986, U 116/86-12, wurde er der Vergehen der versuchten Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1 und 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er am 22. Oktober 1985 in der Firmenunter... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a AngG §27 A5 AngG §27 C AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, am 5.April 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Rechtsgrund an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Differenz zwischen der Urlaubsentschädigung und der erhaltenen Urlaubsabfindung zuletzt einen der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von insgesamt 113.030,72 S brutto sA. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist im Produktionsbetrieb der beklagten Partei in Enns als sogenannter "ständiger Arbeiter" beschäftigt. Die beklagte Partei, die ihre Zentrale in Wien hat, verfügt über zwei weitere Produktionsbetriebe in Hohenau und Leopoldsdorf. Ihre Rechtsvorgängerin, die S*** Zuckerfabriken Gesellschaft mbH, hatte schon vor dem Jahre 1975 in ihrem Werk Hohenau eine Darlehensaktion in der Form eingeführt, daß sie Firmendarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von zeh... mehr lesen...
Norm: AngG §26 II2 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Auch für den Austritt gilt der Grundsatz der unverzüglichen Geltendmachung. Entscheidungstexte 14 Ob 215/86 Entscheidungstext OGH 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Schwester des Inhabers der beklagten Partei, Herbert B***. Sie begehrt von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 178.212,47 s.A. an Abfertigung sowie Kündigungs- und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, das Arbeitsverhältnis am 5. Juli 1983 durch vorzeitigen Austritt gerechtfertigt beendet zu haben. Sie begehrt ferner die Feststellung der Verpflichtung der beklagten Partei zur Zahlung - unter Anrechnung gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt steht außer Streit: Der Erstkläger war im Unternehmen der beklagten Partei vom 4.5.1971 bis 15.11.1985 als Fassader beschäftigt; der Zweitkläger ist seit über 20 Jahren als Bauhilfsarbeiter in diesem Unternehmen beschäftigt. Vom Beginn der Arbeitsverhältnisse an zahlte die beklagte Partei an die Kläger das Übernachtungsgeld im Sinne des § 9 III. Z 1 des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe (KV). Seit dem 1.3.1983 weigert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die eingeantworteten Erben (Ehegattin und Kinder) des am 6. August 1985 verstorbenen Richard A***, welcher Arbeitnehmer der beklagten Partei war. Sie begehren die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses des Richard A*** zur beklagten Partei über den 7. März 1985 hinaus; sie begehren ferner die Zahlung eines Bruttobetrages von S 111.976,55 sA an Gehalt für die Zeit vom 8. März bis 6. August 1985, an anteiligem Urlaubszuschuß u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war mit dem Beklagten vom 16.Oktober 1965 bis 12. April 1984 verheiratet. Nach der Scheidung dieser Ehe heiratete sie Manfred M***. Die Klägerin war vom 1.März 1978 bis zu ihrem mit Schreiben vom 19.Oktober 1983 erfolgten vorzeitigen Austritt im Tischlereibetrieb des Beklagten angestellt. Sie begehrt vom Beklagten die Bezahlung einer Abfertigung von neun Monatsentgelten in der Höhe von insgesamt 206.064,60 S netto (nach Abzug der darauf entfall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei, ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, mit der Behauptung, am 29.2.1984 ungerechtfertigt und überdies verspätet entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von S 77.619,49 sA brutto an Überstundenentgelt, Kündigungsentschädigung, Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung abzüglich eines Betrages von S 15.737,25 netto. Der Abzug des Nettobetrages beruhe auf einer Gegenforderung der bekla... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Ein vorzeitiger Austritt kann nach dem § 26 Z 4 AngG auch dann berechtigt sein, wenn der Arbeitgeber eine Tätlichkeit oder eine erhebliche Ehrverletzung gegen einen Angehörigen eines Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 27.Oktober 1982 bei der beklagten Partei als Verkaufsleiter angestellt und sollte in dieser Eigenschaft gemäß dem Angestelltendienstvertrag vom 31.August 1982 sowohl Aufgaben der beklagten Partei als auch der "Tetap-Wohnshop A.R*** KG, Filiale Innsbruck" (im folgenden: "T***") wahrnehmen. Auf sein Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) Anwendung. Die Streitteile vereinbarten... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a AZG §10 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden: Kläger) war vom 2.11.1976 bis 3.9.1982 im Installationsunternehmen der beklagten und wiverklagenden Partei (im folgenden: beklagte Partei) als Außendienstmitarbeiter angestellt. Er hat dieses Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Austritt beendet. Mit der Behauptung, daß seine Austrittserklärung deshalb gerechtfertigt gewesen sei, weil die beklagte Partei wesentliche Punkte des schriftlichen Arbeitsvertrages nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Erkenntnis der Disziplinarkammer am Sitze der Bundesbahndirektion Linz vom 27.11.1984 entlassen. Er wurde mit diesem Erkenntnis schuldig gesprochen, zwischen seinem angeblichen Arbeitsunfall vom 8.3.1984 und den Verletzungssymptomen vom 15.3.1984 durch unwahre Angaben einen ursächlichen Zusammenhang herzustellen versucht zu haben und weiters am 15.3.1984 dem dienstlichen Auftrag, sich vor dem Aufsuchen des Krankenhauses beim Bahnbetriebs... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Aus welchem Grund der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, das Entgelt rechtzeitig auszuzahlen, ob dies infolge Benachteiligungsabsicht, Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Arbeitgebers ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt aus dem Rechtsgrund eines gerechtfertigten vorzeitigen Austritts vom beklagten Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 441.763,80 brutto sA an restlichem Gehalt, Provision, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuß und Abfertigung. Zur
Begründung: brachte er vor, er habe nach Eröffnung des Kon... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Aus dem zunächst stillschweigenden Dulden der verspäteten Auszahlung von drei Monatsgehältern durch den Insolvenzentgeltsversicherungsfonds kann eine auch nur schlüssige Vereinbarung des Ar... mehr lesen...