Entscheidungen zu § artikel1zu26 AngG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 241-270 von 534

TE OGH 1992/4/8 9ObA56/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1985 bei der beklagten Partei als Chemotechniker in der Funktion eines Betriebsleiters beschäftigt und direkt der Unternehmensleitung unterstellt. Alleingesellschafterin der beklagten Partei ist die A***** Sch***** Gesellschaft mbH, an deren Stammkapital unter anderem W***** und H***** Sch***** mit je 25 % beteiligt sind. Am 29. Oktober 1990 waren H***** Sch***** und Dipl.Ing. H***** G***** Geschäftsführer der beklagten Partei. Zwi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.04.1992

TE OGH 1992/3/18 9ObA57/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** S*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1992

TE OGH 1992/3/18 9ObA17/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9.Mai 1983 bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Er hatte in der Schlosserabteilung 2 Bauschlossertätigkeiten auszuführen, bei denen er im wesentlichen Sterne aus Aluminium für Wicklungen fertigte. Mit der vorliegenden Klage begehrt er S 129.127,64 brutto sA an Abfertigung, Urlaubsentschädigung, Kündigungsentschädigung und Sonderzahlungen. Zufolge zunehmender gesundheitlicher Beschwerden habe er seine Arbeit ohne weitere Beeinträc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1992

RS OGH 2007/1/31 9ObA7/92, 9ObA5/96, 8ObA85/06t

Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

RS OGH 2022/12/16 9ObA19/92 (9ObA20/92), 8ObA84/22v

Norm: ABGB §1151 IE AngG §26 II2 ArbVG §101 GewO 1859 §82a litd ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

RS OGH 1992/2/26 9ObA30/92

Norm: AngG §26 Z2 III2aGewO 1859 §82a litd AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Entsteht der Entgeltanspruch des berechtigt Entlassenen erst rückwirkend durch die einvernehmliche Rücknahme der Entlassungserklärung, kann bei Vorliegen von vorläufigen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

TE OGH 1992/2/26 9ObA7/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2.März 1986 beim Beklagten als Fleischer und Wurster beschäftigt. Seit einem Autounfall im Jahre 1982, bei dem der Kläger eine Hüftverletzung erlitten hatte, verspürte er Schmerzen in der Hüfte. Im April 1990 wurde ihm ärztlich empfohlen, den Beruf als Fleischhauer aufzugeben und eine zumindest vorwiegend im Sitzen zu verrichtende Tätigkeit anzustreben. Ab 23.April 1990 war der Kläger im Krankenstand. Während der zweiten Woche des Krankenst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1992

TE OGH 1992/2/26 9ObA19/92 (9ObA20/92)

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Heinz Nagelreiter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Ing. K***** S*****, Angestellter, ***** vertreten du... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1992

RS OGH 2001/9/5 9ObA261/91, 9ObA32/01y (9ObA33/01w)

Norm: AngG §20 I3b AngG §26 AngG Art. 1 § 20 heute AngG Art. 1 § 20 gültig ab 01.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 AngG Art. 1 § 20 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1992

TE OGH 1992/2/12 9ObA261/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 10.März 1980 bis 20.Oktober 1989 beim Beklagten als Werkstättenleiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Er hatte zuletzt die Aufsicht über ca 10 Mechaniker und es oblagen ihm die Durchführung der Administration, die Garantieüberwachung und ähnliche Tätigkeiten für den PKW-Bereich. Der Beklagte ist auch Geschäftsführer der T***** Nutzfahrzeuge GmbH, die im wesentlichen im LKW-Bereich tätig ist. Im Jahre 1989 verpachtete der Beklagte die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1992

RS OGH 1991/11/20 9ObA223/91

Norm: ABGB §1162 IIIB AngG §26 Z2 III2a ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1991/11/20 9ObA148/91

Begründung: Der Kläger schloß am 18.1.1988 mit der erstbeklagten Partei, einer GmbH, die ihren Sitz in Deutschland hat, einen Dienstvertrag für die Dauer eines Jahres. Er sollte M***** H***** als Inhaberin der obersten Geschäftsleitung persönlich bei der Führung des Bereiches Pneumatic/Hydraulik unterstützen. Als Bruttojahresgehalt waren DM 220.000 vereinbart; als Dienstort war bis auf weiteres Wien vorgesehen. Am selben Tag schloß er mit der zweitbeklagten Partei, einer KG, die i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1991/11/20 9ObA223/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert Müller und Mag. Wilhelm Patzold in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** B*****, Friseurin, ***** vertreten durch ***** Sekretär... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1991/10/9 9ObA184/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1. 12. 1988 bis 11. 9. 1989 als Programmierer beschäftigt. Nachdem die beklagte Partei das am 31. 8. 1989 fällige Entgelt des Klägers für August nicht ausgezahlt hatte, urgierte der Kläger am 4. 9. 1989 schriftlich die Auszahlung des Gehaltes, forderte die Überweisung auf sein in diesem Schreiben näher bezeichnetes Konto bei der Sparkasse B*****, Filiale E***** und setzte für die Zahlung eine Nachfrist bis 11. 9. 198... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1991

TE OGH 1991/8/28 9ObA160/91

Entscheidungsgründe: Daß die Gehaltsansprüche des Klägers im Zeitpunkt seiner Austrittserklärung durch Inkassobeträge gedeckt gewesen seien, die er in Händen gehabt habe und zu deren Einbehalt er im Umfang seines Gehaltes berechtigt gewesen wäre, wurde im Verfahren vor dem Erstgericht nicht vorgebracht. Zu Recht hat das Berufungsgericht eine Auseinandersetzung mit diesen erst im Berufungsverfahren in unzulässiger Weise (§ 482 Abs 1 ZPO) neu erstatteten Behauptungen abgelehnt. Daß... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1991

RS OGH 1991/5/8 9ObA73/91

Norm: ABGB §905 IA ABGB §1154 AngG §26 Z2 III2a ABGB § 905 heute ABGB § 905 gültig ab 13.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2014 ABGB § 905 gültig von 16.03.2013 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2013 ABGB § 905 gülti... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1991

TE OGH 1991/5/8 9ObA73/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Juni 1985 beim Beklagten als Kundendienstberater angestellt. Das Dienstverhältnis endete am 20. September 1989 durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 140.618 brutto sA an restlichem Gehalt, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Der Beklagte habe ihm das Gehalt für August 1989 trotz Nachfristsetzung nicht auf sein Gehaltskonto überwiesen. Der B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1991

TE OGH 1991/4/24 9ObA66/91

Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist auszuführen: Der Angestellte darf Zahlungsrückstände oder ratenweise Zahlungen nicht nur dann nicht zum Anlaß eines plötzlichen Austrit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1991

TE OGH 1991/3/13 9ObA25/91

Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung Davon abgesehen, daß er dann, wenn der Dienstgeber bereits mit der ersten Lohnzahlung in Verzug gerät, es keiner Nachfr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.03.1991

TE OGH 1990/10/10 9ObA256/90

Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wirksam entlassen wurde, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wirksam entlassen wurde, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1990

TE OGH 1990/10/10 9ObA239/90

Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Wirkung vom 1.9.1988 in den Landesdienst als Landesangestellte mit Verwendung als teilzeitbeschäftigte Schreibkraft im L*** F*** aufgenommen und war dann im Schreibbüro "West" des L*** tätig. Am 6.1.1989 richtete die Klägerin ein Schreiben mit folgendem Inhalt an die Personalabteilung des L***: "Leider mußte ich feststellen, daß von mir Wochenenddienste gefordert werden, die von den Einstellungsvereinbarungen erheblich abweichen. Ihre ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1990

RS OGH 1990/9/26 9ObA240/90

Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Der Austrittsgrund des § 82 a lit a GewO 1859 (bzw des § 26 Z 1 AngG) liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Fortsetzung seiner Dienstleistungen (= "Arbeit") ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1990/9/26 9ObA240/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). In der Übernahme der unbekämpft gebliebenen Feststellungen des Erstgerichtes - schon dort wurde das Monatseinkommen der Klägerin mit brutto S 14.578,88 inklusive anteiliger Jahresremuneration und das Monatseinkommen einer Küchenkassierin mit S 12.000 brutto festgestellt, aber nicht, ob im Betrag von S 12.000 brutto auch die Jahresremune... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1990/9/26 9ObA249/90

Entscheidungsgeünde: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Rechtzeitigkeit der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage der Rechtzeitigkeit der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entsche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1990/9/26 9ObA198/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die Klägerin, folgt man den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes, dem Beklagten am 5.Juli 1988 mündlich erklärt hat, auf Grund der Auskunft der Arbeiterkammer, sie sei zum Austritt berechtigt, gehe sie, erübrigen sich die vom Revisi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1990/9/12 9ObA177/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwide... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1990

TE OGH 1990/9/12 9ObA168/90

Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Hauptschullehrer ist, wurde am 21.Februar 1984 im Sinne des Art X des Bundesgesetzes vom 16.Juli 1982, BGBlNr 350, vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst (kurz Bundesministerium) ab 20.Februar 1984 bis zum Ende des Studienjahres 1983/84 zum teilbeschäftigten Vertragslehrer I L/l 1 an der Pädagogischen Akademie der Diözese Linz (kurz P***) bestellt. Sein am 7.März 1984 auf der Grundlage des VBG 1948 mit dem Bundesministerium abgeschlo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1990

TE OGH 1990/9/12 9ObA192/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes über den Krankheitsverlauf und die erstmalige Diagnose einer endomorphen Depression im Jahre 1981 ausdrücklich übernahm. Mit diesen Feststellungen ist es durchaus in Einklang zu bringen, daß das Berufungsgericht davon ausging, daß der Klä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1990

RS OGH 1990/8/29 9ObA182/90

Norm: ABGB §285 AngG §26 I ABGB § 285 heute ABGB § 285 gültig ab 01.01.1812 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 Recht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1990

TE OGH 1990/8/29 9ObA182/90

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.10.1985 bis 28.9.1988 im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Aus diesem Dienstverhältnis, das durch vorzeitigen Austritt des Klägers endete, steht diesem eine restliche Entgeltforderung von S 114.222,24 zu. Der Kläger war bei der beklagten Partei mit der Erstellung von Computerprogrammen beschäftigt und erarbeitete ua im Rahmen des Projektes "Schlüsselanlagen das Berechnungsmodul auf der Basis des Algorithmus Dok... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.08.1990

Entscheidungen 241-270 von 534