Rechtssatz
Der Arbeitgeber hat sofort nach der Austrittserklärung des Arbeitnehmers eine entsprechende Datensicherung durchzuführen, um einen späteren Verlust von Daten zu verhindern, zumal wenn bekannt war, daß eine Projektübergabe - die von Seite des Arbeitgebers im übrigen gar nicht angeordnet wurde - nicht stattgefunden hatte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Sache, Pflicht, Angestellte, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, ErklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0009744Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00182_9000000_002