RS OGH 2022/2/17 14ObA25/87, 9ObA240/89, 8ObA33/97d, 9ObA319/00b, 8ObA12/02a, 8ObA196/02k, 9ObA192/0

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1987
beobachten
merken

Rechtssatz

Ob ein bestimmtes Verhalten die Annahme der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im konkreten Fall rechtfertigt, ist von der Dauer der Kündigungsfrist beziehungsweise von der Zeitspanne, die im Einzelfall bis zum Ende der Vertragsdauer noch verstreichen müsste, und von der Gelegenheit, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen, unabhängig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zumutbarkeit, Fortbeschäftigung, Fortsetzung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Wiederholungsgefahr, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029013

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten