1 Am 20. September 2017 fand in einem näher bezeichneten Lokal eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz statt. Im Zuge einer erneuten Kontrolle am 25. Februar 2018 wurden die Geschäftsräumlichkeiten geschlossen und das Türschloss zum Lokal ausgetauscht. 2 Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 18. April 2018 wurde die Betriebsschließung nachträglich ab 25. Februar 2018 angeordnet und gleichzeitig nach Ablauf eines Monats am 25. März 2018 für aufgehoben erklärt. Mi... mehr lesen...
Index: 34 Monopole50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 GSpG 1989 §56a GewO 1994 § 360 heute GewO 1994 § 360 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2025 GewO 1994 § 360 gültig von 29.05.2013 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2013 ... mehr lesen...
1 Am 20. April 2017 führte die belangte Behörde in einem von der revisionswerbenden Partei betriebenen Lokal eine Überprüfung nach dem Wiener Wettengesetz durch. Dabei habe der Verdacht bestanden, dass die revisionswerbende Partei die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden aus Anlass sportlicher Veranstaltungen an eine näher bezeichnete Buchmacherin ohne entsprechende Bewilligung ausübe bzw. zwei Wettterminals und einen Tresor als "sonstiges tech... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1 VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
1 Im Lokal der revisionswerbenden Partei hatten bereits zahlreiche Kontrollen nach dem Glücksspielgesetz stattgefunden. Im Rahmen einer Kontrolle am 21. September 2017 wurden Glücksspielgeräte beschlagnahmt, vor Ort die Betriebsschließung dieses Lokals mündlich verkündet und das Lokal versiegelt. 2 Am 25. September 2017 gab die Rechtsanwältin der revisionswerbenden Partei ihre Vollmacht bekannt. Ein schriftlicher Betriebsschließungsbescheid vom 25. September 2017 wurde an di... mehr lesen...
Index: 34 Monopole50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360;GSpG 1989 §56a; GewO 1994 § 360 heute GewO 1994 § 360 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2025 GewO 1994 § 360 gültig von 29.05.2013 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2013 ... mehr lesen...
1 Im Lokal S fand am 15. Jänner 2018 eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) statt. Die mitbeteiligte Partei war zu diesem Zeitpunkt Inhaberin des Betriebes. Anlässlich dieser Kontrolle wurde vor Ort die Betriebsschließung über jene Räumlichkeiten, in denen sich Glücksspielgeräte befanden, verfügt. Im Innenbereich der Sicherheitstüre wurde eine schriftliche Bescheinigung über die Betriebsschließung angebracht. Die Zutrittstüre zu den Räumlichkeiten wurde versperrt und mi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360;GSpG 1989 §56a; VwGG §42 Abs2 Z1; GewO 1994 § 360 heute GewO 1994 § 360 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2025 GewO 1994 § 360 gültig von 29.05.2013 bis 23.12.2025 zulet... mehr lesen...
1 Nach der unstrittigen Aktenlage fand der Magistrat der Stadt Wien (die revisionswerbende Partei) am 28. April 2017 im Rahmen einer behördlichen Überprüfung in einem Lokal in Wien sieben Wettannahmeterminals, drei Wettinfoterminals und einen Wettannahmeschalter vor. Der Niederschrift zu dieser Überprüfung folgend seien die erforderlichen Bewilligungen nach dem Wiener Wettengesetz nicht vorgelegen. Es wurde unter anderem verfügt, dass der Betrieb geschlossen wird. 2 Die revi... mehr lesen...
Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2; B-VG Art132 Abs2;GewO 1994;VwRallg;WettenG Wr 2016 §23; B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27. Juni 2017 wurde über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin zu Spruchpunkt I. gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) und zu Spruchpunkt II. gemäß § 368 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) verhängt. 2 Innerhalb offener Beschwerdefrist beantragte ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8; B-VG Art102 Abs1;GewO 1994; VwGG §47 Abs5; B-VG Art. 10 heute B-VG Art. 10 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 10 gültig von 01.01.2019 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1; VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 0... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0067 Hinweis auf Stammrechtssa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1; VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 0... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (belangte Behörde) vom 27. Juni 2016 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf marktbehördliche Bewilligung für die Errichtung eines transparenten Windschutzvorhanges abgewiesen. Die belangte Behörde verwies u.a. auf die negativen Stellungnahmen der Magistratsabteilungen (MA) 36 (Gewerbetechnik), 37 (Baupolizei) und 59 (Marktservice), zu denen der Revisionswerberin Parteiengehör eingeräumt worden sei. 2 Mit dem angefochtenen Erk... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL71069 Marktordnungen WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Wr §62a Abs1 Z8;GewO 1994;MO Wr 2006 §19 Z2;MO Wr 2006 §23 Abs1 Z1;MO Wr 2006 §6 lita;
Rechtssatz: Zwar handelt es sich bei der Wr MO 2006 um eine ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3; AWG 2002 §25a Abs3 Z2;BVG Nachhaltigkeit Tierschutz Umweltschutz;BVG Umfassender Umweltschutz;GewO 1994;VwRallg;WRG 1959; AWG 2002 § 25a heute AWG 2002 § 25a gültig ab 01.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallbilanzV 2009 §2;AbfallbilanzV 2009 §8 Abs3; AWG 2002 §17; AWG 2002 §21 Abs3; AWG 2002 §22;BVG Nachhaltigkeit Tierschutz Umweltschutz;GewO 1994;WRG 1959; AWG 2002 § 17 heute AWG 2002 § 17 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 24. September 2014 wurde dem Revisionswerber gemäß § 25a Abs. 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) die mit den Bescheiden vom 15. Juni 1998 und vom 19. Jänner 1999 erteilte Genehmigung zum Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen entzogen. 1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 24. September 2014 wurde dem Revisionswerber gemäß Paragraph 25 a, A... mehr lesen...
1 1. Mit gewerbebehördlichem Bescheid vom 29. Oktober 1990 wurde den Rechtsvorgängern der mitbeteiligten Parteien die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer LKW-Abstellfläche für 33 Lastkraftwagen und -anhänger, eines Werkstättengebäudes samt Nebenräumen, eines Bürogebäudes samt Nebenräumen, eines Speditionsgebäudes, einer Dieseltreibstoffeigentankstelle mit zwei Zapfsäulen und eines LKW-Waschplatzes auf näher bezeichneten Liegenschaften erteilt. 2 1.1. Mit Schrift... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360;GewO 1994 §80 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 80 Abs. 1 GewO 1994 vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tritt mit Ablauf der dort genannten Frist ipso iure ein, ohne dass es dafür eines behördlichen Ausspruches bedarf (vgl. VwGH 11.9.2013, 2010/04/0032, mit Verweis auf VwGH 23.5.1995, 94/04/0251). Im Falle des Erlöschens einer Genehmig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §360; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0173 E 24. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Auf die Handhabung der nach § 360 GewO 1994 der Behörde zustehenden Zwangsgewalt zur Durchsetzung öffentlicher Interessen hat niemand einen Rechtsanspruch, der mit Mitteln des öffentlichen Rechtes verfolgbar wäre. Bei diesen Maßnahmen handelt es si... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: GewO 1994 §360; GewO 1994 §77; GewO 1994 §78;UVPG 2000 §3 Abs6; VwGG §30 Abs2;VwGVG 2014 §28 Abs1; GewO 1994 § 360 heute GewO 1994 § 360 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2025 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die der Revisionswerberin erteilte gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines näher bezeichneten Bau- und Gartenmarktes gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG iVm § 3 Abs. 6 UVP-G 2000 und § 77 GewO 1994 behoben. Dies begründete das Verwaltungsgericht im Wesentlichen mit der Sperrwirkung des § 3 Abs. 6 UVP-G 2000 im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. November 2016. Mit diesem Beschluss wurde de... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...