Entscheidungen zu § 113 Abs. 5 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-35 von 35

RS Vwgh 2005/12/20 2004/04/0137

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0022 E 6. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Gemeinde zur Vorverlegung der Sperrstunde hat zur Voraussetzung, dass entweder das von Gästen, die einer bestimmten Betriebsanlage zuzurechnen sind, außerhalb dieser Betriebsanlage gesetzte Verhalten wiederholt zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2005

RS Vwgh 2005/12/20 2004/04/0137

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §113 Abs5;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §84;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Tatbestandsmerkmal der "unzumutbaren Belästigung" kann im Zusammenhang mit (nunmehr) § 113 Abs. 5 Gewo 1994 - wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt (zu früheren Bestimmungen) ausgesprochen hat (Hinweis auf das E vom 3.9.1996, Zl. 95/04/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2005

RS Vwgh 2005/12/20 2004/04/0187

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0022 E 6. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Gemeinde zur Vorverlegung der Sperrstunde hat zur Voraussetzung, dass entweder das von Gästen, die einer bestimmten Betriebsanlage zuzurechnen sind, außerhalb dieser Betriebsanlage gesetzte Verhalten wiederholt zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2005

TE Vwgh Beschluss 2004/11/24 AW 2004/04/0044

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 12. August 2004 wurde die Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen die vom Gemeinderat der Gemeinde L im Instanzenzug verfügte Vorverlegung der Sperrstunde als unbegründet abgewiesen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen, zur hg. Zl. 2004/04/0187 protokollierten Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründend wurde ausgeführt, einer Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stünd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.11.2004

RS Vwgh 2004/11/24 AW 2004/04/0044

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorverlegung der Sperrstunde - Mit Bescheid des Landeshauptmannes wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die vom Gemeinderat im Instanzenzug verfügte Vorverlegung der Sperrstunde als unbegründet abgewiesen. Die Interessenabwägung hängt entscheidend von den im Antrag auf Zuerken... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.2004

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