Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37; GewO 1994 §113 Abs5; AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 37 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; GewO 1994 § 113 heute GewO 1994 § 113 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; VStG §22 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; GewO 1994 § 113 heute GewO 1994 § 113 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; GewO 1994 § 113 heute GewO 1994 § 113 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37; GewO 1994 §113 Abs5; AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 37 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs5; GewO 1994 §113 Abs5; GewO 1973 § 198 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 198 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO 1973 § 198 gültig von 0... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; GewO 1994 § 113 heute GewO 1994 § 113 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/09 Gemeindeaufsicht50/01 Gewerbeordnung
Norm: BGdAG 1967 §7 Abs6; GewO 1994 §113 Abs5; VwGG §30 Abs2; GewO 1994 § 113 heute GewO 1994 § 113 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.201... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37; AVG §45 Abs2; GewO 1994 §113 Abs5; VwGG §42 Abs2 Z1; AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 37 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; GewO 1994 § 113 heute GewO 1994 § 113 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Mai 2008 hat der Stadtsenat der Stadt Villach für den Gastgewerbebetrieb des Beschwerdeführers mit der Betriebsart "Buffet-Espresso" an einem näher genannten Standort eine spätere Aufsperrstunde, nämlich 6.00 Uhr statt 4.00 Uhr, vorgeschrieben. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung sei mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 17. September 1998 erteilt w... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/04/0096 E 3. September 2008 2008/04/0095 E 3. September 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0022 E 6. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Gemeinde zur Vorverlegung der Sperrstunde hat zur Voraussetzung, dass entweder das von Gästen, die einer bestimmten Betriebsanlage zuz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Dezember 2007 wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die vom Stadtrat der mitbeteiligten Stadtgemeinde im Instanzenzug gemäß § 113 Abs. 5 GewO 1994 verfügte Vorverlegung der Sperrstunde für den näher umschriebenen Gastgewerbebetrieb des Beschwerdeführers von 03.00 Uhr auf 02.00 Uhr gemäß § 47 Abs. 5 Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1967, als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesent... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;
Rechtssatz: Zur Frage, ob den sicherheitspolizeilichen Bedenken durch die Vorschreibung einer früheren Sperrstunde wirksam begegnet werden könne, liegt dem angefochtenen Bescheid die Auffassung zu Grunde, es könne durch eine einheitliche Sperrzeit aller Lokale im Stadtkern einem Hin- und Herwandern der Gäste zwischen den Lokalen - also auch Zuwanderungen zum u... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0022 E 6. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Gemeinde zur Vorverlegung der Sperrstunde hat zur Voraussetzung, dass entweder das von Gästen, die einer bestimmten Betriebsanlage zuzurechnen sind, außerhalb dieser Betriebsanlage gesetzte Verhalten wiederholt zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;
Rechtssatz: Nach der hg. Judikatur erfordert die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "sicherheitspolizeiliche Bedenken" das Bestehen von durch entsprechende Sachverhaltsfeststellungen gedeckten konkreten Bedenken, aus deren Art sich schlüssig erkennen lässt, dass ihnen durch die Vorschreibung einer früheren Sperrstunde wirksam begegnet werden kann (vgl. die hg.... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der mitbeteiligten Partei vom 23. März 1999 wurde die Sperrstunde des Gastgewerbebetriebes (Diskothek) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 - GewO (abweichend von der in der Sperrzeitenverordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg, LGBl. Nr. 65/1991, mit 2.00 Uhr festgesetzte Sperrstunde) mit 5.00 Uhr bewilligt. Mit Bescheid der mitbeteiligt... mehr lesen...
Index: L71078 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs3 idF 2002/I/111;GewO 1994 §113 Abs4 idF 2002/I/111;GewO 1994 §113 Abs5 idF 2002/I/111;SperrV Vlbg 1991;VwRallg;
Rechtssatz: Mit Verordnung des Landeshauptmannes über die Festlegung von Sperrzeiten in Gastgewerbebetrieben, Vlbg. LGBl. Nr. 65/1991, wurde die Sperrstunde für Gastgew... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 12. August 2004 wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die vom Gemeinderat der Gemeinde L im Instanzenzug verfügte Vorverlegung der Sperrstunde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Gemeinderat habe in Bestätigung des erstbehördlichen Bescheides die Sperrstunde für das näher beschriebene Tanzlokal des Beschwerdeführers von 04.00 Uhr auf 02.00 Uhr vorverlegt. Durch diesen... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. März 2004 wurde die Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen die vom Gemeinderat der Marktgemeinde W im Instanzenzug verfügte Vorverlegung der Sperrstunde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Gemeinderat habe in Bestätigung des erstbehördlichen Bescheides die Sperrstunde für den näher umschriebenen Gastgewerbebetrieb der Beschwerdeführerin von 05.00 Uhr auf 24.00 Uhr vorverlegt. Durch d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;
Rechtssatz: Die Ermächtigung der Behörde, die Sperrstunde vorzuverlegen, hängt nicht davon ab, dass sich sämtliche Nachbarn belästigt fühlen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004040137.X04 Im RIS seit 07.02.2006 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;
Rechtssatz: Sicherheitspolizeiliche Bedenken (§ 113 Abs 5 GewO 1994) sind nicht erst dann gerechtfertigt, wenn es zu Verurteilungen oder Vorerhebungen gekommen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004040187.X03 Im RIS seit 07.02.2006 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0080 E 29. Juni 2005 RS 2
(Hier nur der erste Satz; hier: Was das Bestehen von in diesem
Sinne konkreten Bedenken angeht, bringen sowohl Zahl als auch
Beschaffenheit der angezeigten Vorfälle sicherheitspolizeiliche
Missstände zum Ausdruck, die der Annahme sicherheitspolizeilicher
Bedenken im Sinne des § 113 Abs. 5 GewO 1994 eine ausreichende... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0022 E 6. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Gemeinde zur Vorverlegung der Sperrstunde hat zur Voraussetzung, dass entweder das von Gästen, die einer bestimmten Betriebsanlage zuzurechnen sind, außerhalb dieser Betriebsanlage gesetzte Verhalten wiederholt zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §113 Abs5;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §84;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Tatbestandsmerkmal der "unzumutbaren Belästigung" kann im Zusammenhang mit (nunmehr) § 113 Abs. 5 Gewo 1994 - wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt (zu früheren Bestimmungen) ausgesprochen hat (Hinweis auf das E vom 3.9.1996, Zl. 95/04/... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0022 E 6. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Gemeinde zur Vorverlegung der Sperrstunde hat zur Voraussetzung, dass entweder das von Gästen, die einer bestimmten Betriebsanlage zuzurechnen sind, außerhalb dieser Betriebsanlage gesetzte Verhalten wiederholt zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 12. August 2004 wurde die Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen die vom Gemeinderat der Gemeinde L im Instanzenzug verfügte Vorverlegung der Sperrstunde als unbegründet abgewiesen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen, zur hg. Zl. 2004/04/0187 protokollierten Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründend wurde ausgeführt, einer Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorverlegung der Sperrstunde - Mit Bescheid des Landeshauptmannes wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die vom Gemeinderat im Instanzenzug verfügte Vorverlegung der Sperrstunde als unbegründet abgewiesen. Die Interessenabwägung hängt entscheidend von den im Antrag auf Zuerken... mehr lesen...