Begründung: Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****. Zu TZ 7186/1996 (BLNR 1 lit j) erfolgte dann die Rechtfertigung dieser Eintragung. Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen E... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist zu einem Drittel und zu einem Sechstel Miteigentümerin der im
Spruch: genannten Liegenschaft. Der Gegner der gefährdeten Partei ist aufgrund der Einantwortungsurkunde des BG Innsbruck vom 31.5.1996 ebenfalls zu einem Drittel und zu einem Sechstel (derzeit noch "außerbücherlicher") Miteigentümer dieser Liegenschaft. Seine Miteigentumsanteile sind im Grundbuch noch seinem verstorbenen Vater zugeschrieben. Zwischen den Streitteilen sind mehrer... mehr lesen...
Norm: EO §350 EO §382 Abs1 Z6 II6 EO §384 Abs3GBG §21GBG §136 EO § 350 heute EO § 350 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 350 gültig von 11.06.1955 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines Urteils des Erstgerichtes schuldig, Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von S 1,300.000,-- der betreibenden Partei bestimmte Liegenschaftsanteile, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, geldlastenfrei zu übergeben und eine Aufsandungserklärung abzugeben, mit der sie ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt, daß aufgrund der getroffenen Kaufvereinbarung vom 11.4.1994 an diesen Liegenschaftsanteilen das Eigentumsrecht für... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.11.1906 geborene Walter H***** ist nach dem Buchstand Eigentümer von drei Fünftelanteilen an den Liegenschaften EZ 128 und EZ 433 Grundbuch K*****. Er ist am 7.9.1990 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. In diesem Kodizill ordnete er unter anderem folgendes an: "... 3. An den Liegenschaften, die meine Erben aufgrund dieser meiner letztwilligen Verfügungen gemeinsam besitzen werden, sind für meinen Sohn Roberto Carlo H***** und me... mehr lesen...
Norm: AußStrG §174 B AußStrG §177 GBG §21GBG §22GBG §94 B AußStrG § 174 heute AußStrG § 174 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 AußStrG § 174 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 AußStrG § 177 heute... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes fehlen die in § 126 Abs 2 GBG iVm § 14 Abs 1 AußStrG normierten Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses, sodaß sich die Entscheidung auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken kann (§ 16 Abs 3 AußStrG, § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes fehlen die in Paragraph 126, Absatz 2, GBG in Verbindung mit Paragraph ... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §22
Rechtssatz: Jeder Zwischenerwerber muss das einzutragende Recht in verbücherungsfähiger Art und Weise erworben haben. Für die außerbücherliche Übertragung eines bücherlichen Rechtes im Sinne der § 22 GBG reicht nämlich die Verschaffung einer bloß obligatorischen Rechtsposition nicht aus. Den Tabularbesitz des bücherlichen Vormannes vermag nur der zu übertragen, der selbst über eine entsprechende Anwartschaft verfüg... mehr lesen...
Norm: GBG §21SbgGVG §8 Abs1 lita
Rechtssatz:
Die aus § 8 Abs 1 lit a SbgGVG ableitbare Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtserwerbes bezieht sich bereits auf das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst auf den Tabularakt. Die aus Paragraph 8, Absatz eins, Litera a, SbgGVG ableitbare Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtserwerbes bezieht sich bereits auf das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst auf den Tabularakt.
En... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §22GBG §26
Rechtssatz: Wird von der Regel des § 21 GBG abgewichen (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, dass nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist), dass grundbücherliche Eintragungen nur gegen den zulässig sind, der zur Zeit des Ansuchens als Eigentümer der Liegenschaft oder des Rechts, in Ansehung deren die Eintragung erfolgen soll, im Grundbuch erscheint oder doch gleichzeitig ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, daß der Erbe Eigentum an in den Nachlaß fallenden Grundstücken nicht erst mit der Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Grundbuch, sondern bereits mit der Einantwortung erwirbt. Die grundbücherliche Einverleibung hat in diesem Fall nur noch insofern Bedeutung, als der Erbe dadurch den bücherlichen Besitz erlangt. Die Bestimmungen der §§ 21 und 94 GBG verhindern jedoch im Grundbuchsverkehr j... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §27 Abs2 idF GB?Nov 2008GBG §94 AGBG §98 idF GB?Nov 2008HGB §17 UGB §17 UGB §19 Abs1 Z1 UGB § 17 heute UGB § 17 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 UGB § 17 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller haben auf Grund der im angefochtenen Beschluß näher bezeichneten Urkunden (darunter einer beglaubigten Abschrift aus dem Handelsregister des KG Wels, wonach zu HRA***** die Firma "KAUFHAUS W*****" für den Kaufmann Ferdinand W***** registriert ist) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für "KAUFHAUS W*****" Inhaber Ferdinand W*****, 1941-09-29, H*****straße 1, *****F***** an 1140/100.000, mit Wohnungseigentum verbundenen Anteilen an der Liegens... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §94 AHGB §17
Rechtssatz:
Die Verwendung der Firma eines mit seinem bürgerlichen Namen verbücherten Eigentümers einer Liegenschaft kann anläßlich deren Veräußerung jedenfalls dann kein Hindernis für die Verbücherung des Eigentumsrechtes des Liegenschaftserwerbers darstellen, wenn der grundbücherliche Eigentümer zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages Firmeninhaber war.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 30. 6. 1988 zwischen der "protokollierten Einzelfirma Akkumulatorenfabrik Dr. Leopold J***" mit dem Sitz in Feistritz im Rosental und der B*** K***- UND I*** Dr. J*** GmbH mit dem Sitz in Feistritz im Rosental abgeschlossenen Kaufvertrag kaufte die B*** K***- UND I*** Dr. J*** GmbH mehrere Grundstücke, darunter auch ein Grundstück, das zu der (im Eigentum des Dr. Dipl.Ing. Helmut J***, geboren am 25. 2. 1929, stehenden) Liegenschaft EZ 496 Grundbuch 02400 ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 7.12.1984 verbot das Erstgericht Ing.Peter B*** als Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Gemeinschuldner) zur Sicherung der vollstreckbaren Forderung der gefährdeten Partei von S 254.879,-- s.A. die Veräußerung und Belastung der jenem auf Grund des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens nach Dipl.Ing.Helmut B*** "außerbücherlich eigentümlichen" Viertelanteiles an der Liegenschaft EZ 41 KG Berndorf (Hälfteanteil des Dip... mehr lesen...
Begründung: Maria B, die Mutter der Streitteile, ist am 22.10.1983 verstorben. Zu ihren Erben sind auf Grund des Testamentes vom 19.9.1983 der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) und die beiden mj. Kinder der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin) je zu einem Drittel berufen. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 25.1.1981 hatte Maria B ihre gesamten Liegenschaften dem Beklagten geschenkt. Eine dieser Liegenschaften sc... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaften EZ 6, 1222 und 1309 je KG E*****. Hinsichtlich der jeweils zweiten Hälfteanteile an diesen Liegenschaften steht der verpflichteten Partei aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 28. 8. 1974 verstorbenen Karl B***** aufgrund der Einanwortungsurkunde vom 14. 12. 1976, AZ A 177/74 des Bezirksgerichts Langenlois, der Anspruch auf Einverleibung des Eigentumsrechts zu. Im Grundbuch ist dies... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 Ac EO §54 Abs1 Z1GBG §21 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.... mehr lesen...
Der Kläger begehrte mit der am 6. Feber 1978 eingebrachten Klage, die vier im Ausland wohnhaften Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 16 200 S zu verurteilen. Nach dem Vorbringen des Klägers sei Sophie B am 27. September 1976 gestorben. Diese habe bis zu ihrem Ableben eine Steuerberatungskanzlei geführt. Als bestellter Substitut und Liquidator habe der Kläger in der Zeit von Mai 1976 bis März 1977 Besprechungen bei Finanzämtern geführt und für die Klientel ... mehr lesen...
Der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsteller genannt) steht gegen ihre Gegnerin eine vollstreckbare Honorarforderung von 72 837.59 S zu. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes I wurde der Gegnerin des Antragstellers der Nachlaß der am 14. Feber 1977 verstorbenen Paula N eingeantwortet. Zu deren Nachlaß gehörte auch die Liegenschaft EZ 556 KG H mit einem Einheitswert von 99 000 S. Die Verbücherung der Einantwortungsurkunde ist bisher nicht erfolgt. Der gefährdeten Part... mehr lesen...
Norm: ABGB §431 ABGB §819 EO §133 GBG §21GBG §94 B ABGB § 431 heute ABGB § 431 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 819 heute ABGB § 819 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 14. August 1969 bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Gläubigerin von 2 720 130 S samt Anhang wider die Verlassenschaft nach Carl Friedrich S die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 263 KG H, als deren Eigentümer im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist. Das Rekursgericht hob den Beschluß der ersten Instanz als nichtig auf. Es stellte aus dem Verlas... mehr lesen...
Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt - Wien vom 29. Oktober 1958 wurde dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei der Nachlaß seines Vaters Ing. Karl W. zur Gänze mit der Beschränkung der sich auf 5/8-Anteile des Nachlasses beziehenden nicht zu verbüchernden fideikommissarischen Substitution eingeantwortet. Die Klägerin behauptet, vom Beklagten die zum Nachlaß seines Vaters gehörige Liegenschaft EZ. 3399, Katastralgemeinde L., Haus in Wie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236 GBG §21KO §76 ABGB § 1236 heute ABGB § 1236 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Nach der eindeutigen Bestimmung des § 76 KO, im Zusammenhang mit § 21 GBG 1955 kann die Anmerkung der Konkurseröffnung nur bei den Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen des Gemeinschuldner... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ. 69 KG. X. ist im Eigentumsblatt das Eigentumsrecht für Josef und Theresia A. je zur Hälfte mit der Beschränkung durch die allgemeine Gütergemeinschaft einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ. 69 KG. römisch zehn. ist im Eigentumsblatt das Eigentumsrecht für Josef und Theresia A. je zur Hälfte mit der Beschränkung durch die allgemeine Gütergemeinschaft einverleibt. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Josef A. wurde mit dem Beschluß des Konkursgerichtes ... mehr lesen...
Norm: GBG §21KO §1KO §76
Rechtssatz:
Die Anmerkung der Konkurseröffnung kann bei den Liegenschaften, die zwar dem Erben eingeantwortet sind, auf denen aber das Eigentumsrecht des Erben noch nicht einverleibt ist, nicht angeordnet und, wenn bereits verfügt nicht vollzogen werden.
Entscheidungstexte 7 Ob 24/58 Entscheidungstext OGH 05.02.1958 7 Ob 24/58 Veröff: ... mehr lesen...
Die Gläubiger Franz M., Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte und Rudolf A. stellten am 27. Februar, 25. April und 21. Mai 1957 den Antrag, über das Vermögen der protokollierten Firma Johann D., Mechanische Faßfabrik, W., den Konkurs zu eröffnen. Das Handelsgericht Wien eröffnete zunächst mit Beschluß vom 14. Juni 1957, Sa 31/57-3, das Ausgleichsverfahren, stellte dieses jedoch mit Beschluß vom 2. September 1957 gemäß § 56 Abs. 1 Z. 1 AO. wieder ein. Am 26. Septem... mehr lesen...
Norm: GBG §21WWG §18
Rechtssatz:
Die Stadt Wien gibt im Falle des Eintrittes an Stelle eines Käufers in einen Kaufvertrag ein, wenn auch als "Bescheid" bezeichnete, rechtsgeschäftliche, auf die Auswechslung eines Vertragspartners abzielende, Willenserklärung ab; da keine Entscheidung oder Verfügung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes getroffen wird, bleibt die Sache im Privatrecht verstrickt. Auch die Stadt Wien kann deshalb in e... mehr lesen...
Norm: ABGB §819 EO §88 EO §97 EO §133 GBG §21 ABGB § 819 heute ABGB § 819 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 819 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 819 gülti... mehr lesen...