Begründung: Voranzustellen ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei der Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder dass ihr in anderer Weise ei... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin beim Hälfteanteil der EZ *****, B-LNR 4; es lehnte jedoch die gleichzeitig beantragte Einverleibung eines Fruchtgenussrechts für einen Dritten am nunmehrigen Hälfteanteil der Antragstellerin ab. Ein Rekurs der Antragstellerin blieb erfolglos. Dagegen erhob sie (nach Änderung des Zulassungsausspruchs durch das Rekursgericht) einen ordentlichen Revisionsrekurs. Im Grundbuch sche... mehr lesen...
Begründung: Die „Maria R***** geborene M*****, Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.“ (im Folgenden: KG) ist zu 2625/11030-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Laut Übernahmevereinbarung vom 13. 11. 2008 trat deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin M***** Gesellschaft m.b.H. (im Weiteren: GmbH) mit Wirkung zum 31. 10. 2008 aus der KG aus und übernahm die einzige Kommanditistin Andrea J***** (in Hinkunft: Antragstellerin) das gesamte Gesellschaftsvermög... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3054 Grundbuch ***** waren die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. Aufgrund eines Erbteilungsübereinkommens war für den Beklagten auf der Liegenschaft ein Pfandrecht für eine Erbteilsforderung einverleibt. Aufgrund einer freiwilligen Feilbietung der gemeinschaftlichen Liegenschaft kam es zu einem Versteigerungsverfahren gemäß § 352 EO. Mit Beschluss vom 1. Juli 2005, GZ 10 E 30/04f-33, wurde die Liegenschaft der Klägerin zugeschla... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §61
Rechtssatz: 1. Anträge auf grundbücherliche Streitanmerkung sind auch dann nach den Verfahrensvorschriften des GBG zu behandeln, wenn sie beim Prozessgericht gestellt werden. 2. Die Geltendmachung einer Verletzung über die Hälfte (laesio enormis) ist grundsätzlich geeignet, eine im Grundbuch anzumerkende Löschungsklage zu stützen. 3. Der Antrag auf Anmerkung einer Löschungsklage ist abzuweisen, wenn der Beklagte nicht mehr ... mehr lesen...
Norm: EO §133GBG §21HGB §142HGB §161 Abs2
Rechtssatz: Auch im Fall der Vermögensübernahme nach §142, §161 Abs2 HGB verhindert §21 GBG eine Bedachtnahme auf die durch die Vermögensübernahme geschaffenen tatsächlichen neuen Eigentumsverhältnisse, solange sie nicht im Grundbuch ihren Niederschlag gefunden haben; sie steht daher der Bewilligung der Zwangsversteigerung (§133 EO) gegen den im Grundbuch (noch) nicht als Eigentümer einverleibten Überne... mehr lesen...
Norm: GBG §21
Rechtssatz: Es bestehtkein Anlass, vom zentralen Grundsatz des § 21 GBG für den Fall der Einverleibung eines Pfandrechtes gegen den eingeantworteten, aber nicht einverleibten Erben abzugehen. Entscheidungstexte 5 Ob 222/03p Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 222/03p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: EO §350 Abs3GBG §21
Rechtssatz: § 350 Abs 3 EO lässt kraft Exekutionstitels Eintragungen gegen den nicht einverleibten oder vorgemerkten Eigentümer einer Liegenschaft zu, wenn der betreibende Gläubiger unter Nachweis des Rechtstitels des Verpflichteten zugleich mit der Exekution die bücherliche Eintragung des Eigentums des Verpflichteten begehrt. Diese Vorgangsweise entspricht dem Grunde nach § 21 GBG, es wird lediglich die Antragslegiti... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §136GmbHG §96WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Eine Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist auch gegen eine in einem Verschmelzungsvorgang übernehmende Gesellschaft zulässig, selbst wenn grundbücherlich noch keine Berichtigung nach § 136 GBG durchgeführt wurde, wobei der Verschmelzungsvorgang durch eine Amtsbestätigung des Firmenbuchgerichts nachgewiesen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §156 IIAEO §156 IIBEO §156 IICEO §156 IIEEO §156 IIFGBG §21GBG §72
Rechtssatz: Das unbeschränkte Eigentum erwirbt der Ersteher erst mit Rechtskraft des Zuschlags und nach vollständiger Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt bleiben grundbücherliche Eintragungen gegen den Verpflichteten möglich, genauer gesagt sogar bis Einverleibung des Eigentumsrechts des Erstehers im Grundbuch, da ja bis zu diesem... mehr lesen...
Norm: EO §156 Abs3 IEO §156 Abs3 IIFGBG §21WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Ohne eine Durchbrechung des § 21 GBG, der das bücherliche Eigentum oder doch die gleichzeitige Einverleibung oder Vormerkung des Eigentums für Eintragungen voraussetzt, könnte der durch § 13c Abs 3 WEG beabsichtigte Gesetzeszweck nicht erfüllt werden. Um diese vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigte Rechtsschutzlücke zu füllen, bedarf es der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §440GBG §21GBG §26GBG §56 Abs2
Rechtssatz: 1) Gemäß § 56 Abs 2 GBG kann die Eintragung (insbesondere des Eigentumsrechtes) im angemerkten Rang selbst dann bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nach dem Einschreiten um die Anmerkung der Rangordnung an einen Dritten übertragen worden wäre. Das gilt auch dann, wenn die Urkunde, mit der der Eintragungswerber gemäß § 26 GBG seinen Eigentumsverschaffungsanspruch belegt, vom früheren Eige... mehr lesen...