RS OGH 2003/11/11 5Ob252/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2003
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Norm

GBG §21
GBG §136
GmbHG §96
WEG 2002 §27 Abs2

Rechtssatz

Eine Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist auch gegen eine in einem Verschmelzungsvorgang übernehmende Gesellschaft zulässig, selbst wenn grundbücherlich noch keine Berichtigung nach § 136 GBG durchgeführt wurde, wobei der Verschmelzungsvorgang durch eine Amtsbestätigung des Firmenbuchgerichts nachgewiesen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118486

Dokumentnummer

JJR_20031111_OGH0002_0050OB00252_03Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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