RS OGH 1990/2/20 5Ob5/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1990
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Norm

GBG §21
GBG §94 A
HGB §17

Rechtssatz

Die Verwendung der Firma eines mit seinem bürgerlichen Namen verbücherten Eigentümers einer Liegenschaft kann anläßlich deren Veräußerung jedenfalls dann kein Hindernis für die Verbücherung des Eigentumsrechtes des Liegenschaftserwerbers darstellen, wenn der grundbücherliche Eigentümer zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages Firmeninhaber war.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 5/90
    Entscheidungstext OGH 20.02.1990 5 Ob 5/90
    Veröff: NZ 1990,262 (Hofmeister, 264)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060668

Dokumentnummer

JJR_19900220_OGH0002_0050OB00005_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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