Norm: StGB §2 DStGB §146 A3
Rechtssatz: Täuschung durch unterlassene Aufklärung kann auch lediglich einen Teilaspekt eines einheitlich ein „aktives Tun" darstellenden Gesamtverhaltens bilden (WK-StGB - 2 § 146 Rz 22). Entscheidungstexte 12 Os 129/05w Entscheidungstext OGH 23.02.2006 12 Os 129/05w 15 Os 63/07i Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1
Rechtssatz: Infolge des wirtschaftlichen Vermögensbegriffes tritt der Betrugsschaden grundsätzlich unabhängig von vielen rechtlichen Gegebenheiten (etwa ob ein Rechtsgeschäft wegen List oder Irrtum anfechtbar ist) ein (WK-StGB - 2 § 146 Rz 70). Entscheidungstexte 12 Os 129/05w Entscheidungstext OGH 23.02.2006 12 Os 129/05w ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 FStGB §147 Abs1 Z1StGB §148StGB §241e Abs1StGB §241e Abs2
Rechtssatz: Durch die Benutzung des vom Täter entfremdeten unbaren Zahlungsmittels im unbaren Zahlungsverkehr wird der deliktsspezifische vorgelagerte Bereicherungsvorsatz iSd § 241e Abs 1 erster Fall StGB umgesetzt. Damit wird mit der Strafbarkeit nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB das zur Vorbereitung dieser (qualifizierten) Tat verwirklichte Delikt nach § 241... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §146 FStGB §147 Abs1 Z1StGB §241a Abs1StGB §241b
Rechtssatz: Mit der tatsächlichen Verwendung des gefälschten unbaren Zahlungsmittels im allgemeinen Zahlungsverkehr setzt der Täter die zur Erfüllung des Tatbestands des § 241b StGB geforderte überschießende Innentendenz um, womit diese strafbare Handlung hinter jene des durch die Benützung dieses Zahlungsmittels qualifizierten Betrugs (§ 147 Abs 1 Z 1 StGB) als stillschweig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs1 Ia2ABGB §1295 Abs1 IcStGB §146 A1StGB §146 C1StGB §146 G
Rechtssatz: Der strafrechtliche Betrug ist ein Selbstschädigungsdelikt: Die Anmeldung von tatsächlich als Dienstnehmer beschäftigten Personen beim zuständigen Sozialversicherungsträger führt zu keiner Vermögensverfügung des Sozialversicherungsträgers, weil die Pflichtversicherung schon kraft Gesetzes (ex lege) besteht, es zu seiner
Begründung: daher keines Verhaltens ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §146 A5
Rechtssatz: Tatobjekt eines zum Nachteil einer Versicherungsgesellschaft versuchten Betrugs ist nicht der in der Schadensmeldung fälschlich als gestohlen deklarierte Gegenstand, sondern das Vermögen der Versicherung im Umfang des geltend gemachten Anspruchs. Mit der Behauptung, dass für den als gestohlen gemeldeten Gegenstand im Tatzeitpunkt kein Versicherungsschutz bestanden habe, wird somit nicht Untauglichke... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §146 GStGB §147 Abs3
Rechtssatz: Es stellt keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar, wenn trotz einer nur relativ knappen Überschreitung der Qualifikationsgrenze des § 147 Abs 3 StGB die Vielzahl der Geschädigten als erschwerend angenommen wird. Entscheidungstexte 15 Os 140/04 Entscheidungstext OGH 21.04.2005 15 Os 140/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §146
Rechtssatz: Die Verwirklichung des (Grund-)Tatbestandes des § 146 StGB erfordert, dass der Täter mit Täuschungs-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz handelt, wobei bedingter Vorsatz genügt. Entscheidungstexte 15 Os 145/04 Entscheidungstext OGH 13.01.2005 15 Os 145/04 13 Os 110/09i Entscheidungstext OGH 15.10.2009 ... mehr lesen...