Entscheidungen zu § 948 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

86 Dokumente

Entscheidungen 61-86 von 86

RS OGH 1972/7/6 6Ob126/72, 5Ob29/75 (5Ob100/75), 1Ob600/77, 3Ob245/10s

Norm: ABGB §948ABGB §949
Rechtssatz: Der Widerruf einer Schenkung durch den Schenker gemäß § 948 ABGB ist eine an gesetzliche Voraussetzungen gebundene rechtsgestaltende Willenserklärung und nicht der Gegenstand des Spruches eines rechtsgestaltenden Urteils. Hat der Schenker wirksam die Widerrufserklärung abgegeben, dann ist sein Anspruch auf Zurückgabe des Geschenkes oder dessen, was von ihm in Natur oder im Wert noch vorhanden ist, gerichtet;... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1972

TE OGH 1971/12/22 6Ob252/71

Die Parteien sind Ehegatten. Mit Notariatsakt vom 14. 1. 1961 schenkte die Klägerin dem Beklagten die Hälfte der Liegenschaft EZ 540 KG T. Die Ehegatten planten den Bau eines Wohnhauses auf der Liegenschaft. Mit dem Hausbau wurde noch im nämlichen Jahr auf Grund von Leistungen beider Parteien begonnen. Im Jahre 1965 verließ der Beklagte seine Familie, er nahm Arbeit in der Schweiz an und lebt seither dort mit einer anderen Frau zusammen. Diesem ehebrecherischen Verhältnis entstammt ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.12.1971

RS OGH 1971/12/22 6Ob252/71, 1Ob600/77, 3Ob604/81, 4Ob504/84 (4Ob505/84), 2Ob10/11a, 8Ob118/17m

Norm: ABGB §418ABGB §948ABGB §949, ABGB §1435
Rechtssatz: Wird die Schenkung der ideellen Hälfte eines unverbauten Grundes widerrufen, auf dem inzwischen ein Wohnhaus errichtet wurde, so kommt eine grundbücherliche Rückübertragung an den Geschenkgeber nicht mehr in Frage. Entscheidungstexte 6 Ob 252/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 6 Ob 252/71 SZ 44/192 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1971

RS OGH 1971/12/22 6Ob252/71

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Ehebrecherische Lebensgemeinschaft ist Widerrufsgrund bei einer Schenkung unter Ehegatten. Entscheidungstexte 6 Ob 252/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 6 Ob 252/71 Veröff: SZ 44/192 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018866 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1971

RS OGH 1971/12/22 6Ob252/71

Norm: ABGB §948ABGB §1435
Rechtssatz: Der Anspruch des Geschenkgebers nach Ausübung des Widerrufs ist ein Fall des § 1435 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 252/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 6 Ob 252/71 Veröff: SZ 44/192 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018863 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1971

TE OGH 1966/3/8 8Ob26/66

Die Klägerin hat mit notariellem Kaufvertrag vom 22. März 1954 den Beklagten, ihrem Bruder und ihrer Schwägerin, die Liegenschaft EZ. X KG. N. mit den Grundstücken Baufläche 4389 mit KNr. 3164 und Garten 2252/8 um 10.800 S verkauft. Der Kaufpreis wurde durch ein von den Beklagten zu leistendes Ausgedinge für die Klägerin und deren Gatten im Werte von 5800 S und durch Anrechnung von Forderungen der Käufer für geleistete Arbeiten und Aufwendungen im Hause der Verkäuferin sowie für gelei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.03.1966

RS OGH 1966/3/8 8Ob26/66

Norm: ABGB §938 BABGB §947ABGB §948
Rechtssatz: Wenn das Eigentum an einem bebauten Grundstück gegen Bezahlung eines für den ganzen Gegenstand bestimmten Preises übertragen wird, muß im Zweifel angenommen werden, daß der Unterschiedsbetrag zwischen dem wahren Wert der Liegenschaften und dem Wert der Gegenleistung, nicht aber ein ideeller Hausanteil, geschenkt werden sollte. Der Widerruf der Schenkung betrifft daher nur den "überschiessenden Bet... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1966

RS OGH 1960/11/16 5Ob283/60, 5Ob85/72, 3Ob625/81, 5Ob508/86, 4Ob606/88, 4Ob201/16m

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Liegt noch kein Strafurteil vor, dann hat der Zivilrichter selbst zu prüfen, ob nach den Beweisergebnissen ein strafbarer Tatbestand gesetzt wurde, bejahendenfalls die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 283/60 Entscheidungstext OGH 16.11.1960 5 Ob 283/60 5 Ob 85/72 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1960

TE OGH 1955/3/2 1Ob81/55

Im Notariatsakt vom 8. September 1949 hat der Kläger der Beklagten die Hälfte zweier Liegenschaften übergeben. Der "Übergabspreis" wurde mit 10.000 S bestimmt. Er sollte dadurch ausgeglichen sein, daß die Beklagte von den auf den Liegenschaften haftenden Hypothekarschulden im Beträge von 20.000 S die Hälfte zur weiteren Verzinsung und Zahlung übernimmt. Die Untergerichte haben sowohl das Hauptbegehren, die Nichtigkeit des Notariatsaktes festzustellen, als auch das Eventualbegehren, de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.03.1955

RS OGH 1955/3/2 1Ob81/55, 5Ob588/76

Norm: ABGB §934ABGB §938 BABGB §948
Rechtssatz: Widerruf einer gemischten Schenkung: Eine gemischte Schenkung liegt nur dann vor, wenn das Entgelt hiefür weniger als die Hälfte beträgt. Eine gemischte Schenkung kann widerrufen werden. Da beim Widerruf weniger als die Hälfte des Wertes gedeckt ist, treten nun die Bestimmungen der Verletzung über die Hälfte ein und das Rechtsgeschäft ist daher zur Gänze aufgehoben. Zur Lösungsbefugnis des Beschen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1955

RS OGH 1953/10/2 3Ob590/53, 3Ob64/59, 5Ob85/72, 6Ob152/73, 1Ob77/74, 5Ob29/75 (5Ob100/75), 3Ob580/81

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Grober Undank im Sinne des § 948 ABGB setzt lediglich eine nach den Strafgesetzen zu ahnende Tat voraus, ohne dass es darauf ankommt, ob eine strafgerichtliche Verurteilung tatsächlich erfolgt ist. Damit ist aber nicht gesagt, dass jede unter den Wortlaut des § 948 Satz 2 ABGB fallende strafbare Handlung schon als grober Undank anzusehen ist, der ein Widerrufsrecht des Geschenkgebers begründet. Nur in einer solchen H... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1953

TE OGH 1953/5/27 3Ob128/53

Die Klägerin behauptet in der Klage, daß ihre verstorbene Mutter, deren Nachlaß ihr zu drei Viertel eingeantwortet worden ist, die Hälfte der Liegenschaften EZ. 89 und 143, Grundbuch K., an ihren Ehegatten, den Beklagten, um 48.000 RM und Übernahme von Hypotheken von zusammen 70.000 S übertragen habe. Der Nachlaß ihrer Mutter sei zu drei Viertel ihr, zu einem Viertel dem Beklagten eingeantwortet worden. Da der Vertrag zwischen ihrer Mutter und dem Beklagten nicht mit Notariatsakt abge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1953

RS OGH 1953/5/27 3Ob128/53, 1Ob54/66

Norm: ABGB §948GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Streitanmerkung für eine Klage gegen den Erben auf Widerruf wegen groben Undankes des Erben dem Erblasser gegenüber. Entscheidungstexte 3 Ob 128/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 128/53 Veröff: EvBl 1953/377 S 463 = JBl 1954,44 = SZ 26/135 1 Ob 54/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1953

RS OGH 1952/3/12 1Ob180/52, 5Ob29/75 (5Ob100/75), 3Ob123/79, 1Ob643/89, 5Ob506/93 (5Ob507/93, 5Ob508

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Ein Ehebruch des Beschenkten rechtfertigt den Widerruf der Schenkung nur dann, wenn er unter Umständen begangen wurde, die ihm eine den Widerruf rechtfertigende Bedeutung geben. Entscheidungstexte 1 Ob 180/52 Entscheidungstext OGH 12.03.1952 1 Ob 180/52 5 Ob 29/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1952

TE OGH 1951/2/7 3Ob623/50

Der Kläger hat schon im Jahre 1936 mit der vorliegenden Klage den Widerruf einer im Jahre 1928 an die Beklagten gemachten Schenkung auf den Todesfall geltend gemacht und die Zustimmung der Beklagten zur Einverleibung der Löschung der Beschränkung des Eigentumsrechtes begehrt, die auf den geschenkten Liegenschaften einverleibt war. Im Jahre 1938 trat in diesem Verfahren Ruhen ein. Im Jahre 1949 beantragte der Kläger die Fortsetzung. Er stützte nunmehr den Widerruf der Schenkung auf ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.02.1951

RS OGH 1951/2/7 3Ob623/50, 1Ob503/78

Norm: ABGB §948ABGB §1487ABGB §1497 III
Rechtssatz: Die Verjährung des Rechtes zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undankes wird nicht durch eine außergerichtliche Widerrufserklärung unterbrochen. Entscheidungstexte 3 Ob 623/50 Entscheidungstext OGH 07.02.1951 3 Ob 623/50 Veröff: SZ 24/36 1 Ob 503/78 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1951

TE OGH 1951/1/24 3Ob25/51

Mit Notariatsakt vom 23. Jänner 1947 übergab der Kläger seinen Besitz im Ausmaß von über 35 ha an seine Nichte, die Beklagte. Die Liegenschaft hat einen Einheitswert von 12.200 S. Der vereinbarte Übergabspreis betrug 13.200 S. Zur Abdeckung dieses Übergabspreises bedang sich der Kläger den Unterhalt im Sinne des § 672 ABGB. für sich und seine Frau aus. Der Kläger war damals 52 Jahre, seine Frau 49 Jahre alt. Für Gebührenzwecke wurde diese Leistung mit 480 S bzw. 420 S jährlich festges... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.1951

RS OGH 1951/1/24 3Ob25/51, 1Ob938/52, 3Ob414/53, 3Ob638/53, 2Ob762/53, 3Ob850/54, 1Ob97/56, 3Ob265/5

Norm: ABGB §938 BABGB §948ABGB §1284 Aa
Rechtssatz: Über die Voraussetzungen, unter denen ein Übergabsvertrag eine gemischte Schenkung darstellt. Eine gemischte Schenkung kann wegen groben Undankes nur hinsichtlich jenes ideellen Anteils widerrufen werden, der als geschenkt anzusehen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 25/51 Entscheidungstext OGH 24.01.1951 3 Ob 25/51 Veröff: SZ 24/26 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1951

RS OGH 1950/10/11 3Ob432/50

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Es begründet groben Undank, wenn der Beschenkte dem Geschenkgeber öffentlich und ohne Not zum Vorwurf macht, er sei wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er zum Teil auch verbüßt habe, und habe auch noch weitere Betrügereien begangen. Entscheidungstexte 3 Ob 432/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 3 Ob 432/50 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1950

TE OGH 1950/8/9 3Ob444/50

Das Erstgericht wies die beiden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen, auf § 951 ABGB. gestützten Klagen ab. Das Berufungsgericht hob infolge Berufung der Kläger dieses Urteil unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Sache zur Fortsetzung der Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht. Es ist der Rechtsansicht, daß im Verlassenschaftsverfahren Pflichtteilsansprüche nur insoweit festzustellen sind, als es sich um pflegebefohlene Noterben ha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.08.1950

RS OGH 1949/9/27 1Ob351/49

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Eine Schenkung kann wegen Undankes nur dann widerrufen werden, wenn die den Undank begründende Handlung gegen den Geschenkgeber selbst, bei dessen Lebzeiten gerichtet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 351/49 Entscheidungstext OGH 27.09.1949 1 Ob 351/49 Veröff: JBl 1950,113 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1949

RS OGH 1948/11/10 3Ob222/48, 5Ob29/75, 4Ob606/88, 3Ob267/99g

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Auf das Recht des Widerrufes einer Schenkung wegen grober Undankes kann im vorhinein rechtswirksam nicht verzichtet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 222/48 Entscheidungstext OGH 10.11.1948 3 Ob 222/48 Veröff: SZ 21/158 5 Ob 29/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 5 Ob 29/75 Veröff: SZ 48/68... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1948

RS OGH 1936/2/25 4Ob5/36, 1Ob258/62, 1Ob643/89, 10Ob22/13b

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Die im 2 Abs des § 948 ABGB angeführten Verletzungen stellen das Maß dessen dar, was als grober Undank aufzufassen ist. Verletzungen des Geschenkgebers, die geringer sind als die geringste der dort angeführten Verletzungen, wegen welcher auf Verlangen des Verletzten nach dem Strafgesetz verfahren werden kann, rechtfertigen daher nicht den Widerruf der Schenkung. Nicht schon jede Verurteilung wegen einer solchen Verle... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1936

RS OGH 1929/4/24 2Ob307/29

Norm: ABGB §948ABGB §1246
Rechtssatz: Der Ehegatte kann nach Scheidung der Ehe aus beiderseitigem Verschulden Schenkungen an die Ehegattin während der Brautzeit wegen groben Undankes (Ehebruch) widerrufen. Entscheidungstexte 2 Ob 307/29 Entscheidungstext OGH 24.04.1929 2 Ob 307/29 Veröff: SZ 11/89 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1929

RS OGH 1928/3/6 1Ob188/28, 6Ob152/73, 5Ob29/75 (5Ob100/75), 8Ob118/17m

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Schwere Beschimpfungen des Geschenkgebers begründen auch dann groben Undank, wenn dieser dazu Anlaß gab. Entscheidungstexte 1 Ob 188/28 Entscheidungstext OGH 06.03.1928 1 Ob 188/28 Veröff: SZ 10/98 6 Ob 152/73 Entscheidungstext OGH 06.09.1973 6 Ob 152/73 Vgl aber; Beisatz: Eine Reizung des Beschenkten dur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1928

RS OGH 1923/2/28 1Ob140/23

Norm: ABGB §948
Rechtssatz: Ein Geschäft, in dem entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen verbunden sind, kann wegen groben Undankes des Empfängers zur Gänze angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 140/23 Entscheidungstext OGH 28.02.1923 1 Ob 140/23 Veröff: SZ 5/42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1923

Entscheidungen 61-86 von 86