Norm
ABGB §948Rechtssatz
Ein Ehebruch des Beschenkten rechtfertigt den Widerruf der Schenkung nur dann, wenn er unter Umständen begangen wurde, die ihm eine den Widerruf rechtfertigende Bedeutung geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0018855Dokumentnummer
JJR_19520312_OGH0002_0010OB00180_5200000_001