RS OGH 1966/3/8 8Ob26/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1966
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Norm

ABGB §938 B
ABGB §947
ABGB §948

Rechtssatz

Wenn das Eigentum an einem bebauten Grundstück gegen Bezahlung eines für den ganzen Gegenstand bestimmten Preises übertragen wird, muß im Zweifel angenommen werden, daß der Unterschiedsbetrag zwischen dem wahren Wert der Liegenschaften und dem Wert der Gegenleistung, nicht aber ein ideeller Hausanteil, geschenkt werden sollte. Der Widerruf der Schenkung betrifft daher nur den "überschiessenden Betrag". Nur dieser könnte also vom Geschenkgeber zurückverlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0024104

Dokumentnummer

JJR_19660308_OGH0002_0080OB00026_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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