Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses vom 4. 12. 1998 verpflichtet, seinem am 25. Jänner 1983 geborenen Sohn ab dem 1. 2. 1998 einen Unterhalt von 3.600 S monatlich zu zahlen. Er zahlte jedoch nur 3.020 S monatlich. Daraufhin wurden dem Sohn mit Beschluss vom 20. 5. 1999 antragsgemäß Unterhaltsvorschüsse von 580 S monatlich für den Zeitraum vom 1. 4. 1999 bis zum 31. 1. 2002 gewährt. Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 wurden diese Vorschüsse ab dem 1. 5. 2000 antragsgemäß... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der schuldlos geschiedene Ehegatte erlangt den Ersatz der von ihm aufgrund einer gesetzlichen Pflichtversicherung geleisteten Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 69 Abs 2 Satz 2 EheG nur soweit, als er einen nach den allgemeinen Bemessungskriterien zu berechnenden Geldunterhaltsanspruch gemäß § 94 ABGB hat, in dem diese Beiträge Deckung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der schuldlos geschiedene Ehegatte erlangt gemäß § 69 Abs 2 Satz 2 EheG nur dann den Ersatz der von ihm entrichteten Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie entweder in dem nach den allgemeinen Bemessungskriterien zu berechnenden Unterhalt gemäß § 94 ABGB Deckung finden oder wenn er - ohne dass ihm ein solcher Unterhaltsanspruch zustünde -, müsste er die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit erstgerichtlichem Urteil vom 6. 3. 2000 gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden, und gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des Beklagten an der Ehezerrüttung ausgesprochen. Derzeit hat die Klägerin aufgrund der Einkommensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten rechnerisch keinen Geldunterhaltsanspruch. Sie bezieht eine vorzeitige Alterspension nach dem BSVG, ist seit Rechtskraft der Scheidung in der Krankenversicherung p... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BdABGB §143
Rechtssatz: Dem Pflegebedürftigen muss es grundsätzlich gestattet sein, die erforderlichen Pflegemaßnahmen im eigenen häuslichen Bereich vornehmen zu lassen, um möglichst in der gewohnten Umgebung verbleiben zu können, was aber zur Folge haben kann, dass das Pflegegeld nicht die gesamten pflegebedingten Mehraufwendungen deckt. Entscheidungstexte 1 Ob 135/01... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §143
Rechtssatz: Erbringt ein Angehöriger des Pflegebedürftigen Pflegeleistungen, so hat er zumindest dann, wenn diese Leistungen weit über dasjenige hinausgehen, was üblicherweise in Wahrnehmung einer (hier aus § 94 ABGB abgeleiteten) besonderen Beistandspflicht zu leisten ist, Anspruch auf deren finanzielle Abgeltung. Entscheidungstexte 1 Ob 135/01m Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 12. 8. 1985, 2 Cg 12/83 nach § 55 EheG geschieden, wobei über Antrag der Klägerin ausgesprochen wurde, dass die Zerrüttung der Ehe vom Beklagten allein verschuldet wurde (§ 61 Abs 3 EheG). Mit Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 28. 8. 1987, 3 C 15/87 wurde der Beklagte verpflichtet, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.000,-- zu bezahlen, was auch geschieht. Die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den seit 1981 verheirateten Parteien behängt ein Scheidungsverfahren. Sie leben weitgehend getrennt. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Der Gegner der gefährdeten Partei erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von etwa S 60.000. Die gefährdete Partei begehrte einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von S 12.000 ab 1. 5. 2000. Ihr Ehemann leiste nur unzureichend Unterhalt. Sie selbst verdiene monatlich lediglich S 10.000. Der Gegner der gefährdeten Part... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit dem 3. 6. 1967 verheiratet. Der Beklagte war immer berufstätig, die Klägerin führte allein den Haushalt. Der Beziehung der Streitteile entsprossen insgesamt fünf Kinder. Drei dieser Kinder wurden unehelich geboren, von denen zwei durch die Eheschließung legitimiert wurden. Eines dieser Kinder wurde noch vor der Eheschließung zur Adoption freigegeben. Die Klägerin zog am 22. 3. 1999 aus der ehelichen Wohnung aus, weil sie der Beklagte während d... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seinen die erstgerichtliche Unterhaltsfestsetzung bestätigenden Beschluss zulässig sei, weil es an einer höchstgerichtlichen Judikatur zur Frage fehle, ob die vom betreuenden Elternteil bezogene Abfertigung nach einem Obsorgewechsel bei der späteren Bemessung des Geldunterhalts zu berücksichtigen ist (was wegen des mittlerweiligen Verbrauchs der Abfertigung verneint wurde), doch liegen die in §... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 8. 1997 geborene Nicole Maria P***** ist das uneheliche Kind von Claudia P*****. Die Mutter steht unter Sachwalterschaft, ihre Sachwalterin hat die Aufgaben der Einkommens- und Vermögensverwaltung, der Personensorge und der Vertretung vor Ämtern und Behörden zu besorgen. Das jährliche Nettoeinkommen der Mutter von 167.856,50 S setzt sich zusammen wie folgt: Waisenpension 40.549,60 S Ausgleichszulage ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §137, ABGB §143ABGB §768 Z2ABGB §769
Rechtssatz: Die Beistandspflicht ist eine Rechtspflicht, die unmittelbare Sanktionen nur im Unterhaltsrecht und Pflichtteilsrecht hat, sonst aber lex imperfecta ist. Entscheidungstexte 1 Ob 46/01y Entscheidungstext OGH 24.04.2001 1 Ob 46/01y 6 Ob 29/09x Entscheidungstext OGH 02... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Markus J***** entstammt der am 31. 1. 1985 geschiedenen Ehe des Franz J***** und der Isabella J*****, nunmehr wiederverehelichte B*****. Nach der Ehescheidung wurde die Obsorge für den Minderjährigen vereinbarungsgemäß der Mutter zugesprochen. Auf Wunsch des Minderjährigen kam es im September 1997 zu einer Übertragung der Obsorge an den Vater; von dessen Wohnsitz aus besucht der Minderjährige die Forstfachschule in G***** extern. Ausgehend von monatlichen N... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. 4. 1983 geborene und damit noch minderjährige Silke entstammt der geschiedenen Ehe des Revisonsrekurswerbers mit der Kindesmutter, der auch die Alleinobsorge zusteht (ON 41). Bereits mit Beschluss des Erstgerichtes vom 4. 5. 1999 wurde der Vater, der trotz seiner akademischen hochqualifizierten Ausbildung, einer umfassenden Praxiserfahrung insbesondere im Verkaufs- und Exportgeschäft sowie (in physischer Hinsicht) uneingeschränkter Arbeitsfähigkeit seit ... mehr lesen...
Begründung: David H***** (in der Folge Sohn) lebt bei seiner Mutter, deren Ehe mit dem Rechtsmittelwerber am 9. Mai 1990 einvernehmlich geschieden wurde. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Vater, seinem Sohn einen monatlichen Unterhalt von S 5.000 und seiner Ehegattin einen solchen von S 650, jeweils ab Mai 1990, zu leisten. Die Mutter bezieht derzeit an monatlichen Geldleistungen das Pflegegeld für den Minderjährigen von S 15.000 und den vom Rechtsmittelwerber ge... mehr lesen...
Begründung: Der am 13. 9. 1995 verstorbene Erblasser war Alleineigentümer einer Landwirtschaft im Land Salzburg. Die Erbhofeigenschaft wurde rechtskräftig festgestellt. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Seine Eltern und Großeltern sind vorverstorben. Eine letztwillige Anordnung wurde nicht errichtet. Zahlreiche Nachkommen der Großeltern väterlicherseits und der Geschwister des Vaters des Erblassers haben auf Grund des Gesetzes bedingte Erbserklärungen a... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte der Kläger die Scheidung der (bereits zweiten) Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten (nach § 49 EheG), in eventu, gemäß § 55 Abs 1 EheG, weil die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit mehr als drei Jahren aufgehoben sei, wobei das Verschulden an der Zerrüttung die Beklagte allein treffe. Mit der Klage begehrte der Kläger die Scheidung der (bereits zweiten) Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Das Rekursgericht hat sich im Ramen der Erledigung der Beweisrüge unter anderem auf das Argument gestützt, dass bei auf (Nach-)Namen lautenden e-mail-Adressen nur dann Sub-Adressen (wie etwa hier: verschiedene Vornamen) vergeben werden könnten, wenn eine eigene Domain lautend auf den Nachnamen erwirkt werde; es erscheine gerade bei einem Mitarbeiter eines Servicedienstes naheliegend, vom Angebot einer eigenen Domain ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94
Rechtssatz: Verlässt der unterhaltspflichtige Ehegatte bei aufrechter Ehe grundlos die Ehewohnung und bleibt der Unterhaltsberechtigte dort allein zurück, dann ist der Unterhaltspflichtige so zu behandeln, als wäre er in der Wohnung verblieben, weshalb die von ihm (allein) geleisteten Mietzinszahlungen nur zur Hälfte als Naturalleistung auf den Geldunterhaltsanspruch des anderen Ehegatten anzurechnen sind. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Der Ehe entstammen zwei selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Beklagte ist am 16. 5. 1998 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die Klägerin begehrt vom Beklagten ab 16. 5. 1998 die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 9.000,-- sowie ab 1. 8. 1998 auch der Hälfte der Fixkosten der bisherigen Ehewohnung in der Höhe von S 4.600,-- pro Monat. Sie brachte dazu vor, der Beklagte habe sie wegen einer anderen Fra... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, AußStr... mehr lesen...
Norm: ABGB §94
Rechtssatz: Hat der geldunterhaltspflichtige Ehegatte einen wesentlichen Teil seines Vermögens in eine Privatstiftung eingebracht, deren Erträgnisse ihm widmungsgemäß nicht zufließen, dann ist er auf die fiktiven Erträgnisse jenes Vermögens, dessen er sich zugunsten der Stiftung begeben hat, anzuspannen; dadurch darf allerdings der angemessene Unterhalt, der sich nach dem von den Lebenspartnern einvernehmlich gewählten Lebenszusc... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur mehr als Klägerin bezeichnet) begehrt vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur mehr als Beklagter bezeichnet) rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 2000 in der Höhe von S 557.779 zuzüglich S 30.000 an kapitalisierten Zinsen, sowie laufende Unterhaltsbeiträge in der Höhe von monatlich S 30.000 ab 1. 7. 2000. Sie beantragte, dem ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist ehelicher Vater des am 15. 11. 1987 geborenen Paul und der am 14. 4. 1990 geborenen Lea. Er ist seit 15. 11. 1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 4.750 S für Paul und von 4.000 S für Lea verpflichtet. Am 3. 2. 1999 begehrte der Vater Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. 9. 1998 auf 2.700 S für Paul und auf 2.450 S für Lea. Er habe sein Dienstverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber mit 15. 6. 1998 deshalb aufg... mehr lesen...
Begründung: Bernhard K*****, der am 20. 5. 1968 geborene Vater der minderjährigen Zwillinge Mario und Marina, die im Haushalt ihrer Mutter betreut werden, war ab 5. 10. 1998 als Maschinenschlosser beschäftigt, wobei er im Monatsdurchschnitt S 17.000 bis 18.000 verdiente. Ab dem Schuljahr 1997/98 besuchte er dazu abends die höhere Lehranstalt für Berufstätige mit ausgezeichnetem Erfolg und legte schließlich die Reifeprüfung ab. Seit dem Winter-Semester 1999/2000 ist er - ausschli... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 15. 9. 1999 wurde die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (in der Folge als Beklagter bezeichnet) geschieden. Der Ehe entstammen zwei mittlerweile selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Beklagte ist für eine einjährige Tochter sorgepflichtig. Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge als Klägerin bezeichnet) begehrt mit ihrer Klage vom Beklagten die Zahlung eines m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 25. 9. 1983 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin war als selbstständige Fotografin berufstätig und bezieht seit 1. 1. 1989 eine Erwerbsunfähigkeitspension. Der Beklagte ist als Assistenzprofessor an einer Universität berufstätig. Er war bis 1995 für das gemeinsame Kind Andreas und ist noch für zwei 1987 und 1990 geborene Kinder aus seiner zweiten Ehe sorgepflichtig. Mit der am 6. 12. 1988 eingebrac... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Dass bei der zulässigen Auferlegung einer Ausgleichszahlung in Teilbeträgen in jedem Fall eine Verzinsung vorgeschrieben ist, lässt sich weder dem Gesetz noch der Rechtsprechung entnehmen (EFSlg 87.577). Dies ändert aber nichts daran, dass in bestimmten Fällen die Verzinsung einer Ausgleichszahlung verfügt werden kann (RIS-Justiz RS0106607; 9 Ob 42/99p) und es sich dabei um eine Billigkeitsentscheidung handelt, die m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind geschieden. Am 20. 5. 1994 schlossen sie vor dem Erstgericht einen Vergleich, wonach der Kläger einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 18.500 an die Beklagte zu zahlen hatte. Darin wurde auch vereinbart, dass bis 31. 12. 1997 auf jede Herabsetzung bzw Erhöhung dieses Unterhaltes - auch bei Änderung der Verhältnisse - verzichtet werde. Dabei wurde im Hinblick auf das gemeinsame Einkommen unter Abzug des Eigenverdienstes der Beklagten vo... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe seit dem 29. 10. 1986 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen der am 27. 3. 1987 geborene Arthur und die am 23. 1. 1993 geborene Melanie. Die Ehewohnung in I*****straße 1, steht im Wohnungseigentum des Beklagten. Dieser ist am 1. Mai 1994 - im Einvernehmen mit der Klägerin - aus der Wohnung ausgezogen. Der Beklagte bezahlte in der Zeit vom 1. Mai 1994 bis 31. März 1997 für seine Kinder insgesamt S 10.000 an Unterhalt, ab Jän... mehr lesen...