RS OGH 2001/6/26 1Ob135/01m, 1Ob217/08f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2001
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bd
ABGB §143

Rechtssatz

Dem Pflegebedürftigen muss es grundsätzlich gestattet sein, die erforderlichen Pflegemaßnahmen im eigenen häuslichen Bereich vornehmen zu lassen, um möglichst in der gewohnten Umgebung verbleiben zu können, was aber zur Folge haben kann, dass das Pflegegeld nicht die gesamten pflegebedingten Mehraufwendungen deckt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115467

Im RIS seit

26.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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