RS OGH 2001/6/26 1Ob135/01m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2001
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Norm

ABGB §94
ABGB §143

Rechtssatz

Erbringt ein Angehöriger des Pflegebedürftigen Pflegeleistungen, so hat er zumindest dann, wenn diese Leistungen weit über dasjenige hinausgehen, was üblicherweise in Wahrnehmung einer (hier aus § 94 ABGB abgeleiteten) besonderen Beistandspflicht zu leisten ist, Anspruch auf deren finanzielle Abgeltung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115468

Im RIS seit

26.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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