Norm: ABGB §94EO §290a
Rechtssatz: Die Exekutionsführung auf eine (einem anderen zustehende) Unterhaltsforderung hängt zwar nicht von ihrer gerichtlichen Geltendmachung ab, doch muss in der Drittschuldnerklage das Vorliegen eines Unterhaltsanspruchs schlüssig behauptet werden. Der Hinweis auf § 94 ABGB allein reicht im Allgemeinen (hier: getrennte Haushalte) nicht aus, weil die gesetzliche Regelung gegenüber der autonomen Gestaltung der ehelich... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 Bb
Rechtssatz: Der Geldunterhaltsanspruch des Vaters gegenüber seiner wesentlich besser verdienenden Gattin ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für dessen minderjähriges Kind einzubeziehen. Auf die Geltendmachung dieses Geldunterhaltsanspruches kann auch nicht verzichtet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 164/06b Entscheidungstext OGH 30.08.2006 7 Ob 164... mehr lesen...
Norm: ABGB §90ABGB §94ASVG §292
Rechtssatz: Beide Ehegatten haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beizutragen, wobei in erster Linie die einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausschlaggebend ist. Darin liegt allerdings keine unbegrenzte Regelungsmacht der Ehegatten: Sie können zwar durchaus von den „Wunschvorgaben" des Gesetzgebers abweichen, aber diese beispielsweise nicht als Ganzes abb... mehr lesen...