Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind deutsche Staatsbürger. Der Beklagte ist der außereheliche Vater des am 7. 9. 1984 geborenen Klägers. Dieser übersiedelte im Jahr 1999 mit seiner Mutter nach Österreich. Er legte im Juni 2002 in Wien die Matura ab und studiert seit September 2002 an der Montanuniversität in Leoben. Vor seiner Übersiedlung nach Österreich sprach das zuständige deutsche Amtsgericht mit Beschluss vom 3. 9. 1992 aus, dass der Beklagte dem Kläger bis zum Erreichen ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach dem für das Revisionsverfahren noch maßgeblichen Sachverhalt wurde die Ehe der Streitteile am 7. 8. 1997 einvernehmlich gemäß § 55a EheG geschieden. Der Beklagte verpflichtete sich im Scheidungsfolgenvergleich, der Klägerin jeweils bis zum 5. eines jeden Monats im Vorhinein U... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist der außereheliche Sohn von Margit B***** und DI Peter T*****. Seine Eltern waren verheiratet gewesen, die Ehe wurde aber zwei Jahre vor seiner Geburt einvernehmlich geschieden. Dennoch lebten sie weiterhin zusammen. Im Scheidungsvergleich hatten sie vorgesehen, dass das Eigentum an der Ehewohnung an den Vater fallen sollte. Dabei handelte es sich aber, wie zwischen den Eltern rechtskräftig feststeht, um ein Scheingeschäft. Die frühere Ehewohnung bli... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EO §290a
Rechtssatz: Die Exekutionsführung auf eine (einem anderen zustehende) Unterhaltsforderung hängt zwar nicht von ihrer gerichtlichen Geltendmachung ab, doch muss in der Drittschuldnerklage das Vorliegen eines Unterhaltsanspruchs schlüssig behauptet werden. Der Hinweis auf § 94 ABGB allein reicht im Allgemeinen (hier: getrennte Haushalte) nicht aus, weil die gesetzliche Regelung gegenüber der autonomen Gestaltung der ehelich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhild L*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Arnulf Kracker-Semler und Dr. Horst Kilzer, Rechtsanwälte in Villach, gegen die beklagte Partei Mag. Johanna T*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 4. 1981 geschlossene Ehe der Streitteile wurde aus deren gleichteiligen Verschulden geschieden. Das Scheidungsurteil ist seit 9. 9. 2005 rechtskräftig. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur: Klägerin) hatte den Beruf einer Einzelhandelskauffrau erlernt und war mehrere Jahre lang „auf Saison" im Gastgewerbe tätig. Während der Ehe ging sie im Einvernehmen mit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur: Beklagter) keiner Erwe... mehr lesen...
Gründe: Daniel B***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bludenz vom 31. Jänner 2005, GZ 13 U 92/04i-8, vom Anklagevorwurf, er habe seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gegenüber seinem minderjährigen Kind Elias S***** gröblich verletzt, indem er vom 3. August 2004 bis 10. Jänner 2005 keinen oder nur unzureichenden Unterhalt leistete und dadurch bewirkte, dass der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wurde oder ohne Hilfe von anderer S... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Vorinstanzen haben der Frau Ehegattenunterhalt nach § 94 ABGB in Höhe von insgesamt 44.776,05 EUR für den Zeitraum August 2000 bis einschließlich Dezember 2004 und in Höhe von monatlich 500 EUR ab Jänner 2005 zugesprochen. Dies war auch der Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichts, der somit im Hinblick auf § 58 Abs 1 JN jedenfalls 20.000 EUR überstieg (vgl 5 Ob 309/04h = EFSlg 111.785 mwN). Der Mann vermag jedoch in seiner außerordentlichen Revision keine e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Lukas B*****, vertreten durch DDr. Jörg Christian Horwath, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegnerin Mag. Ilse B*****, vertreten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 Bb
Rechtssatz: Der Geldunterhaltsanspruch des Vaters gegenüber seiner wesentlich besser verdienenden Gattin ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für dessen minderjähriges Kind einzubeziehen. Auf die Geltendmachung dieses Geldunterhaltsanspruches kann auch nicht verzichtet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 164/06b Entscheidungstext OGH 30.08.2006 7 Ob 164... mehr lesen...
Begründung: Anna und Paul sind Kinder von Dr. Elisabeth und Dr. Walter K*****, beide Ärzte, deren Ehe seit 25. 9. 2002 geschieden ist. Die Mutter zog im Jänner 2001 aus der damaligen Ehewohnung aus. Danach hielten sich die Kinder abwechselnd jeweils eine Woche beim Vater und bei der Mutter auf. Im Jänner 2004 wurde der Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der Mutter die alleinige Obsorge für beide Kinder zuerkannt worden war, rechtskräftig (ON 135, 143, 152 = 7 Ob 239/03b). Danach i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile, der ein am 30. 4. 1998 geborener Sohn entstammt, ist seit 2. 11. 2004 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Beklagte, der mit einstweiliger Verfügung vom 18. 9. 2001 aus der Ehewohnung weggewiesen worden war, hatte der Klägerin seit Mai 2002 keinen Unterhalt mehr geleistet. Ihrem Begehren auf monatliche Unterhaltszahlungen während aufrechter Ehe von EUR 200,-- ab 1. 5. 2002 gab das Erstgericht te... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 6. 1989 geborene Julian ist ein uneheliches Kind seiner Mutter Barbara Z*****, der auch die Obsorge zukommt und in deren Haushalt in Lienz das Kind lebt, sowie des Vaters Dipl. Vw. Michael P*****. Dieser wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 2. 2005, bestätigt mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 15. 4. 2005, zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge für seinen Sohn in Höhe von EUR 558 vom 1. 7. bis 31. 12. 2001, E... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulassung der Revision nicht gebunden. Entgegen diesem Ausspruch ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines solchen Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum besseren Verständnis sind aber der unstrittige - für die Entscheidung wesentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Melk vom 22. 4. 2003, GZ 4 C 121/02t gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden und gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des Beklagten (dort Kläger) an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. In dem von der Klägerin noch während der Ehe zu 4 C 80/02p des Bezirksgerichtes Melk angestrengten Unterhaltsverfahren hatte sich der Beklagte am 23. 10. 2002 vergleichsweise zu monatlichen Unterhaltsza... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses damit begründet, dass durch höchstgerichtliche Rechtsprechung zu klären sei, wann der Umstand des Bezugs der Familienbeihilfe aktenkundig sei und es daher keines diesbezüglichen Vorbringens des Unterhaltsschuldners bedürfe, wann eine entsprechende Anleitungspflicht des Erstgerichtes bestehe und wie weit die Neuerungserlaubnis im Zusammenhang mit der steuerlichen Entlastung des Unterhaltssc... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1987 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte ist seit Juni 1999 wieder verheiratet; aus dieser Ehe stammt der am 24. 12. 2000 geborene Patrick William B*****. Die monatliche Durchschnittsnettopension des Beklagten betrug 2002 1.823,60 EUR, 2003 1.838,17 EUR, 2004 1.830,74 EUR und 2005 1.856,25 EUR. Die Ehefrau des Beklagten bezog bis Ende 2002 Karenzgeld; ab Jänner 2003 entspricht ihr Nettoeinkommen etwa jenem d... mehr lesen...
Begründung: Die wesentlichen Feststellungen der Vorinstanzen lassen sich dahin zusammenfassen, dass der Vater der 1990 geborenen einkommenslosen Minderjährigen Eigentümer zahlreicher Liegenschaften ist, darunter eines großen Gutes in Osttirol, mehrerer Anteile an Häusern in Wien (Mariahilferstraße und Schadekgasse) sowie eines zentral im Ort gelegenen Hauses in Weissenbach an der Triesting. Er ging von 1987 bis 1997 einer Beschäftigung bei den österreichischen Bundesforsten nach, ga... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. 2. 1990 geborene mj. Mariella ist die Tochter ihrer nach der Aktenlage in aufrechter (zweiter) Ehe, jedoch getrennt lebenden Eltern. Der Vater ist aus der im Alleineigentum der Mutter stehenden früheren Ehewohnung (104 m² große Eigentumswohnung) schon vor Jahren ausgezogen. In dieser Wohnung lebt die Mutter mit einer zweiten, inzwischen volljährigen Tochter, einem weiteren minderjährigen Kind sowie ihrem Lebensgefährten. Über das Vermögen des Vaters wurde mit B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten im zweiten Rechtsgang mit einstweiliger Verfügung vom 27. 9. 2005 (ON 45) schuldig, der Klägerin vom 1. 12. 2004 bis 31. 5. 2005 Unterhaltsbeiträge von EUR 120 monatlich zu bezahlen; das darüber hinausgehende Mehrbegehren von EUR 213 monatlich für diesen Zeitraum und das Begehren auf Zahlung einstweiligen Unterhalts von EUR 333 ab 1. 6. 2005 monatlich wies es ab. Diese Entscheidung bekämpfte die Klägerin insoweit mit Rekurs, als ihr... mehr lesen...
Norm: ABGB §90ABGB §94ASVG §292
Rechtssatz: Beide Ehegatten haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beizutragen, wobei in erster Linie die einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausschlaggebend ist. Darin liegt allerdings keine unbegrenzte Regelungsmacht der Ehegatten: Sie können zwar durchaus von den „Wunschvorgaben" des Gesetzgebers abweichen, aber diese beispielsweise nicht als Ganzes abb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Alterspensionsleistung in einer monatlichen Höhe von EUR 527,15 brutto (2004) bzw EUR 535,06 brutto (seit 1. 1. 2005). Von der Schweizer Ausgleichskasse erhält sie eine monatliche Leistung in Höhe von EUR 16,99 (Juli bis September 2004) bzw EUR 17,06 (Oktober bis Dezember 2004) bzw EUR 17,13 (seit 1. 1. 2005). Das Einkommen des von der Klägerin getrennt lebenden Ehegatten Mag. Peter F*****... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren seit 1950 miteinander verheiratet. Ihre Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Poysdorf vom 12. 7. 2002 (rechtskräftig seit 8. 3. 2003) aus dem Alleinverschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG geschieden. Während der Ehe war der Beklagte berufstätig, die Klägerin hingegen nicht. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer jenes Hauses samt dazugehörigem Grundstück, welches als gemeinsame Ehewohnung diente und nunmehr von der Klägerin allein bewo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. November 1975 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichts Krems an der Donau vom 31. Oktober 1996 geschieden, wobei den Beklagten nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 3. Juni 1997 das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die Klägerin begehrte mit der am 16. Mai 1995 eingebrachten Klage Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe, und zwar zuletzt (wegen Nichtzulassung einer Kl... mehr lesen...
Begründung: Die am 17. 3. 1993 geborene Katharina ist die eheliche Tochter von Maria Elfriede und Peter A*****. Dieser - mit Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 31. 3. 2004, GZ 4 C 70/02i (4 C 84/02y)-32, inzwischen rechtskräftig geschiedenen - Ehe entstammt weiters die am 5. 6. 1982 geborene Isabella, welche studiert und über kein eigenes Einkommen verfügt. Der Vater zog am 2. 5. 2002 aus der Ehewohnung aus. Die mj. Katharina lebt im Haushalt der Mutter, der auch die Obsorge fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel und Dr. Veith, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Grohmann und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Musger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Nora G*****, geboren am *****, über den Revisionsrekurs des Vaters Mag. Rudolf G*****, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in S... mehr lesen...
Begründung: Die 1994 geborene Minderjährige ist die uneheliche Tochter des Antragsgegners. Ihre Mutter ist alleine obsorgeberechtigt. Mit gerichtlichem Vergleich vom 28. 8. 2002 wurde dem Vater ein Besuchsrecht zur Minderjährigen an zwei Wochenenden hintereinander von Freitag Nachmittag vom Hort/Schule bis Montag Schulbeginn, beginnend mit 6. 9. 2002, sowie am 13. 9. 2002, dann ein Wochenende ohne Besuchsrecht und anschließend wiederum ein Wochenendbesuchsrecht in der gleichen Rei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen den Streitteilen ist aufrecht. Die zu 2 C 181/03b des Bezirksgerichtes St. Pölten eingebrachte Scheidungsklage der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden Beklagte) wurde mit Urteil vom 22. 9. 2004 mangels unheilbarer Zerrüttung der Ehe abgewiesen. Die Beklagte erhob Berufung und brachte eine Wiederaufnahmsklage ein, die das Bezirksgericht St. Pölten mit Urteil vom 21. 6. 2005 abwies. Am 14. 10. 2003 wurde nach Wegweisung der klagend... mehr lesen...
Begründung: Der unter Sachwalterschaft stehende Antragsgegner wurde als Vater der Antragsteller zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von EUR 202 für mj. BBB ***** sowie von EUR 250 für mj. AAA ***** verpflichtet. Der Antragsgegner hat in der Zeit von Oktober 2004 bis März 2005 ein Gesamtnettoeinkommen (inklusive Krankengeld) von EUR 1.751 ohne anteilsmäßige Sonderzahlungen bezogen. Vom 27. 10. 2004 bis 22. 11. 2004 und vom 23. 12. 2004 bis 15. 2. 2005 befand er sich in ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Antragsteller wurde 1992 geschieden. Seitdem kam der Mutter die Obsorge über die Kinder zu. Wolfgang ist seit August 2003 und Roland seit November 2004 volljährig. Zuletzt wurden die Unterhaltsansprüche für die drei älteren Antragsteller mit je umgerechnet 283,42 EUR, für den jüngsten mit umgerechnet 239,82 EUR monatlich festgesetzt. Im ersten Rechtsgang erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsbeträge des Vaters für Wolfgang und Roland auf zuletzt je... mehr lesen...