Norm
ABGB §94Rechtssatz
Der Geldunterhaltsanspruch des Vaters gegenüber seiner wesentlich besser verdienenden Gattin ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für dessen minderjähriges Kind einzubeziehen. Auf die Geltendmachung dieses Geldunterhaltsanspruches kann auch nicht verzichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121218Dokumentnummer
JJR_20060830_OGH0002_0070OB00164_06B0000_001