RS OGH 2006/8/30 7Ob164/06b

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Veröffentlicht am 30.08.2006
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Der Geldunterhaltsanspruch des Vaters gegenüber seiner wesentlich besser verdienenden Gattin ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für dessen minderjähriges Kind einzubeziehen. Auf die Geltendmachung dieses Geldunterhaltsanspruches kann auch nicht verzichtet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121218

Dokumentnummer

JJR_20060830_OGH0002_0070OB00164_06B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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