Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im März 2004 rechtskräftig geschieden, wobei das alleinige Verschulden der Klägerin an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen wurde. Die Klägerin lebt mit den drei gemeinsamen Kindern in einem in ihrem Eigentum stehenden Haus. Die monatlichen Haushaltsausgaben betragen durchschnittlich rund 1.875 EUR, das „Haushaltseinkommen" (inklusive der Familienbeihilfe und der Unterhaltszahlungen des Beklagten an die Kinder) rund 1.905 EUR. Im Mai 2006 ... mehr lesen...
Begründung: Der überwiegend bei seiner Mutter lebende Minderjährige beantragte, die Unterhaltsbeiträge seines Vaters (rückwirkend) zu erhöhen. Dieser verdiene mindestens 4.000 EUR netto im Monat und habe daher ab 1. 9. 2003 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 800 EUR zu leisten. Der Vater sprach sich gegen die Unterhaltserhöhung aus. Sein monatliches Nettoeinkommen habe sich in den Jahren 2003 bis 2005 auf Beträge zwischen etwa 1.080 EUR bis knapp über 2.100 EUR belaufen. Es e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dagmar E*****, vertreten durch Mag. Michael Kalmann, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei DI Hermann E*****, vertreten durch Dr. Kurt Hirn, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen Un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Ayten R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Endmayr, Rechtsanwalt in Wels, gegen den Antragsgegner Nasir R*****, vertreten durch Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der drei Kinder wurde am 17. 11. 2005 geschieden. Die Kinder werden im Haushalt des Vaters, der mit der Obsorge betraut ist, gepflegt und erzogen. Die Mutter, die als Angestellte ein durchschnittliches monatliches (Netto-)Einkommen von 1.829 EUR im Jahr 2004, von 2.231 EUR im Jahr 2005 und von 2.427 EUR bis einschließlich September 2006 erzielte, hat ihre Beschäftigung aufgrund einer Kündigung des Dienstgebers verloren. Seit Oktober 2006 ist sie als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgericht Innere Stadt Wien vom 7. 4. 1988 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe traf den Beklagten allein. Mit rechtskräftigem Urteil vom selben Tag verpflichtete das Bezirksgericht Innere Stadt Wien den Beklagten, der Klägerin ab 25. 3. 1988 einen monatlichen Unterhalt von 28 % seines monatlichen Gesamtnettoeinkommens aus einem Dienst-, Arbeits- oder Pensionsverhältnis z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Veronika ***** F*****, vertreten durch Dr. Alfons Adam und Mag. Gernot Steier, Rechtsanwälte in Neulengbach, wider die beklagte Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Vater (Antragsgegner) ist aufgrund eines am 9. 11. 1995 vor dem Bezirksgericht Hietzing (7 C 119/95b) geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleichs verpflichtet, monatliche Unterhaltsbeiträge von 683,12 EUR (9.400 S) für seinen am 3. 10. 1987 geborenen Sohn Christopher (Erstantragsteller) und von 603,18 EUR (8.300 S) für seinen am 19. 9. 1991 geborenen minderjährigen Sohn Oliver (Zweitantragsteller) zu bezahlen. Die beiden Unterhaltsberech... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 31. 3. 2005 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten (Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG) geschieden. Der Beklagte hatte die in seinem alleinigen Eigentum stehende Ehewohnung bereits Anfang November 2001 verlassen. Seither wird die Ehewohnung von der Klägerin allein bewohnt. Beide Streitteile verfügen über eigenes Einkommen. Die Klägerin war Volksschullehrerin; seit ihrer Versetzung in den Ruhestand am 1. 9. 2003 bezieht si... mehr lesen...
Begründung: Die am 26. 12. 1947 geborene Klägerin bezieht seit 1. Oktober 2005 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Berufsunfähigkeitspension in einer monatlichen Höhe von 226,18 EUR (2005). Mit Bescheid vom 20. 4. 2006 hat die beklagte Partei einen Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszulage für die Zeit von 1. 10. 2005 bis 31. 12. 2005 abgelehnt und die Ausgleichszulage für die Zeit ab 1. 1. 2006 mit 4,35 EUR monatlich festgesetzt. Die Ehe der Klägerin mit Friedri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. 6. 1952 geborene Kläger, ein Nebenerwerbslandwirt, erlitt am 24. 1. 2004 bei Holzarbeiten in seinem landwirtschaftlichen Betrieb einen Arbeitsunfall. Mit Bescheid vom 14. 3. 2005 sprach ihm die Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Abgeltung der Folgen des Arbeitsunfalls ab 24. 1. 2005 eine vorläufige Betriebsrente unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 vH zu. Mit Bescheid vom 11. 5. 2005 gewährte die Pensionsversicherung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte sind aufrecht verheiratet. Der Ehe entstammen zwei - mittlerweile etwa 17 und 14 Jahre alte - Kinder. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses, aus dem der Beklagte im Oktober 2004 auszog. Seither wohnt die Klägerin mit den beiden Kindern darin. Ihr kommt die Obsorge für die Kinder zu, der Beklagte ist diesen gegenüber geldunterhaltspflichtig. Die Klägerin leistet sämtliche fixen und laufenden Kosten für das Haus... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich vom 29. Juli 1998 verpflichtete sich der Oppositionskläger, der Beklagten ab 1. Juli 1998 einen monatlichen Unterhalt von 19.500 S (= 1.417,12 EUR) zu bezahlen. Vergleichsgrundlage waren ein monatliches Durchschnittseinkommen des Unterhaltspflichtigen von 62.000 S (= 4.505,72 EUR), eine weitere Sorgepflicht für den gemeinsamen Sohn und ein von der Frau bezogenes Arbeitslosengeld. Die Parteien vereinbarten ferner für den Fall, dass die Frau üb... mehr lesen...
Begründung: Für die Antragsteller, den am 15. November 1978 Mag. iur. Werner und den am 28. Februar 1983 geborenen Mag. iur. Wolfgang H*****, hatte das Erstgericht mit Beschluss vom 2. Dezember 1992 vom Vater zu zahlende Unterhaltsbeträge von monatlich 5.600 S = 406,97 EUR (für Werner) und 4.550 S = 330,66 EUR (für Wolfgang) festgesetzt. Die damals noch Minderjährigen begehrten die Erhöhung dieser monatlichen Unterhaltsbeträge rückwirkend ab 1. April 1992, und zwar Werner auf 7.868 ... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhalts von 46.048 EUR sA und des laufenden Unterhalts von 2.053,54 EUR seit 1. Jänner 2007 wurde der Betreibenden die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Exekutionstitel ist ein Unterhaltsvergleich vom 26. November 2001. Der Verpflichtete hatte gegen einen von der Betreibenden schon zuvor betriebenen Unterhaltsanspruch, der ebenfalls auch den laufenden Unterhalt betraf, eine Oppositionsklage eingebracht, die mit der E de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerlinde Z*****, vertreten durch Dr. Dieter Böhmdorfer Rechtsanwalts-GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl. Ing. Helmuth Z*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO, der nach § 528a ZPO auch auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes über Rekurse anzuwenden ist, kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Streitteile schlossen im Zuge ihrer Scheidung am 11. 12. 1985 einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin ab 1. 1. 19... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzimme... mehr lesen...
Begründung: Im ersten Rechtsgang wurde der vom Vater zu zahlende monatliche Unterhalt für seine Tochter Pia-Caroline im Zeitraum vom 1. 5. 2004 bis 30. 11. 2004 mit EUR 83 und ab 1. 12. 2004 mit EUR 48,26 sowie für seinen Sohn Mark im Zeitraum vom 1. 5. 2004 bis 30. 11. 2004 mit EUR 70 und ab 1. 12. 2004 mit EUR 40,64 (rechtskräftig) festgesetzt. Den ein Mehrbegehren der Kinder abweisenden Teil des Beschlusses hob das Rekursgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 15. 11. 1994, GZ 1 C 44/94g-7, gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden, wobei ausgesprochen wurde, dass das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den nunmehrigen Beklagten trifft (§ 61 Abs 3 EheG). Ein Unterhaltstitel zugunsten der Klägerin besteht nicht. Die Klägerin trat mit 1. 9. 2002 in den Ruhestand und bezieht seither eine Alterspension. Die Höhe der Alterspension einschließlich der Sonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vor dem Bezirksgericht Liesing wurde der Oppositionskläger (dort Beklagter und Widerkläger) mit einstweiliger Verfügung vom 13. November 2001, 5 C 174/00d-39, zur Zahlung eines einstweiligen Unterhalts vom monatlich 20.000 S (1.453,46 EUR) ab 8. Mai 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Scheidungsverfahrens verpflichtet, und zwar die bis zur Rechtskraft dieser einstweiligen Verfügung fälligen Beträge - abzüglich bereit... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des mj. Philipp wurde am 13. 3. 2001 einvernehmlich geschieden, die Obsorge für den Minderjährigen steht seither der Mutter zu. Der Vater hatte sich - ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von EUR 1.102,20 - ab 1. 4. 2001 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von EUR 218,02 verpflichtet. Am 26. 5. 2003 beantragte der Minderjährige, die monatlichen Unterhaltsbeträge ab 1. 2. 2003 auf EUR 439,50 zu erhöhen. Er begründete dies mit gestiegenen Bedürf... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Er ist verpflichtet, der Beklagten monatlich EUR 486,91 an Unterhalt zu zahlen. Mit Urteil vom 27. 4. 2006 hat das Erstgericht der Unterhaltsherabsetzungsklage des Klägers teilweise stattgegeben und den von ihm zu leistenden Unterhaltsbeitrag ab Jänner 2002 auf monatlich EUR 450 herabgesetzt. In seinem der Klage stattgebenden Teil erwuchs dieses Urteil unangefochten in Rechtskraft. Den das Kl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder Adisa K*****, geboren am 28. März 1995, und Ariana K*****, geboren am 6. September 1997, beide *****, beide vertreten durch Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in Linz, wegen Unterhalt, über d... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der mj Kinder Bettina und Tanja leben - nach dem im Februar 2004 erfolgten Auszug des Vaters aus der in ihrem Hälfteeigentum stehenden landwirtschaftlichen Liegenschaft - dauernd getrennt. Sie vereinbarten, dass der Mutter bis zu ihrer Scheidung die Obsorge über die Kinder alleine zukomme. Die beiden Kinder beantragten, den Vater zur Leistung von Geldunterhalt zu verpflichten. Der Vater argumentierte zur
Begründung: seines Vorbringens, dass die begehrten Unterh... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 5. November 1998 die Ehe geschlossen. Die Klägerin und Antragstellerin (im Folgenden nur Klägerin) war damals tschechische Staatsbürgerin, hat aber nunmehr ebenso wie der Beklagte und Antragsgegner (im Folgenden nur Beklagter) die österreichische Staatsangehörigkeit. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in Wien. Ein Scheidungsverfahren ist zu AZ C 19/06x des Erstgerichts anhängig. Die eheliche Wohnung war eine Genossenschaftswohnung, ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 18. 6. 1982 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen die am 4. 7. 1983 bzw am 16. 4. 1985 geborenen Söhne Josef und Christoph. Die Beklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Beklagte) hatte am Anfang der Ehe den Beruf einer Büroangestellten ausgeübt, den sie nach der Geburt des ersten Sohnes aufgab, um sich fortan dem Haushalt zu widmen. Während der Ehemann der Beklagten (in der Folge: Kläger) die Ehe bis in das Jahr 2004 als harmonisch be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines vor dem Erstgericht am 7. September 2001 geschlossenen Vergleichs verpflichtet, seiner geschiedenen Ehefrau, der Beklagten, einen monatlichen Unterhalt von 3.600 S = 261,62 EUR zu zahlen. Da er seit Mai 2005 lediglich 60 EUR monatlich leistete, führte die Beklagte gegen ihn Exekution zur Hereinbringung des restlichen Unterhaltsbetrags. Der Kläger bezog 2005 ein monatliches Nettoeinkommen von 735,20 EUR inklusive Sonderzahlungen. Die Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile, die 1994 geheiratet hatten, wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 29. 1. 2003 aus dem gleichteiligen Verschulden der Parteien geschieden. Der Scheidungsausspruch wurde am 2.7. 2003, der Ausspruch über das Verschulden am 9. 11. 2004 rechtskräftig. Der Ehe entstammen keine Kinder. Die Klägerin war während der Ehe als Hausfrau tätig und ging sonst keiner Beschäftigung nach. Der Beklagte bezieht seit 2004 eine monatliche Pension von EUR 1.6... mehr lesen...
Begründung: Der volljährige Sohn des Beklagten, der im Haushalt seiner Mutter lebt, ist aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, ein Arbeitseinkommen zu erzielen. Er nimmt den Beklagten - einen akademischen Maler - auf Unterhaltszahlung in Höhe von zuletzt 2.088,74 EUR monatlich ab 1. 1. 2003 und 2.209,53 EUR ab 1. 9. 2003 mit dem Vorbringen in Anspruch, der Beklagte erziele ein Einkommen von 15.000 EUR netto monatlich. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. E... mehr lesen...