Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §914 GebG 1957 §19 Abs2 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/16/0112 E ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §914 GebG 1957 §19VwRallg ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im ... mehr lesen...
1 § 4 Abs. 5 der Satzung der mitbeteiligten Agrargemeinschaft hat folgenden Wortlaut (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): Paragraph 4, Absatz 5, der Satzung der mitbeteiligten Agrargemeinschaft hat folgenden Wortlaut (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): „Bei der Übertragung (Verkauf, Schenkung oder Übergabe) von Weiderechten an Nichtmitglieder haben Mitglieder, welche im Verwaltungsbezirk B. ihren Hauptwohnsitz haben, das Vorkaufsrecht. Dieses Vorka... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 133 ... mehr lesen...
1 Unbestritten ist, dass die Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten als Pächterin am 5. Oktober 2010 mit der Eigentümerin eines Grundstückes einen "Pacht- und Servitutsvertrag" folgenden Inhaltes abschloss: "§ 1 GEGENSTAND Der VERPÄCHTER ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Grundstücke, inneliegend der Liegenschaft EZ, KG W, Bezirksgericht B (im Folgenden kurz die GRUNDSTÜCKE genannt). Gegenstand dieses Pachtvertrages sind die im Eigentum des VERPÄCHTERS befindlichen GRU... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §914 GebG 1957 §33 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2019/16/0180 B 27.1... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid vom 21. März 2018 hob die Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde (AB) aufgrund von Anträgen des Revisionswerbers einen Beschluss des Ausschusses der mitbeteiligten Partei vom 7. Mai 2017, mit dem Nebenbedingungen eines zwischen der mitbeteiligten Partei und dem Revisionswerber abgeschlossenen Vertrages modifiziert worden waren, gemäß § 37 Abs. 6 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 - TFLG 1996 auf, weil der Ausschuss der mitbeteiligten Partei zur Beschlu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 133 ... mehr lesen...
1 1. Die Revisionswerberin führte als Auftraggeberin ein offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrages für Tischlerarbeiten (bestehend aus 24 Losen) als Bauauftrag im Oberschwellenbereich durch. Nach der - bestandfesten - Ausschreibung kam ein Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren zur Anwendung, wobei die Bieter Aufschläge bzw. Nachlässe zu den von der Auftraggeberin vorgegebenen Bezugspreisen auf die einzelnen Obergruppen und (zusätzlich) einen Gesamtaufschlag bzw. Gesa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 ABGB §914 ABGB §915 BVergG 2006 §101 Abs4 BVergG 2006 §19 BVergG 2006 §2 Z10 BVergG 2006 §2 Z3 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 ABGB §914 ABGB §915 BVergG 2006 §78 BVergG 2006 §79 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 914 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 ABGB §914 ABGB §915 BVergG 2006 §108 Abs2 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 914 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 ABGB §914 ABGB §915 BVergG 2006 §108 Abs2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 §2 Z3 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 ABGB §914 ABGB §915 BVergG 2006 §108 Abs2 BVergG 2006 §2 Z3 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 914 heute ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde im Beschwerdeverfahren die Verwendung des Revisionswerbers als Schulleiter einer näher genannten Privatschule gemäß § 5 Abs. 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) untersagt. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde im Beschwerdeverfahren die Verwendung des Revisionswerbers als Schulleiter einer näher genannten Privatschule gemäß Paragraph 5, Absatz 6, Privatschulgesetz (PrivSchG) untersagt. 2 Begründend stellte das Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 13... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 13... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Gemeinde sowie die mitbeteiligten Gemeinden sind Mitglieder eines näher genannten Gemeindeverbandes (Abwasserverband). 2 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 26. Februar 2018 wurden gemäß § 141 Abs. 4 Tiroler Gemeindeordnung (TGO) die Jahresbeiträge für die Verbandsgemeinden für das Jahr 2016 im Einzelnen festgesetzt. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Verbandsumlage 2016 betrage EUR 1.711.328,41. Abzüglich der Teilzahlungen der Gemein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 13... mehr lesen...
1 Die A-AG führte als öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 2 BVergG 2006 ein Vergabeverfahren betreffend näher beschriebene Bauleistungen im Wege eines offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich durch. Die Revisionswerberin legte ebenso wie die Mitbeteiligte ein Angebot. Die A-AG führte als öffentliche Auftraggeberin im Sinn des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 ein Vergabeverfahren betreffend näher beschriebene Bauleistungen im Wege eines offenen Verfah... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 ABGB §914 ABGB §915 BVergG 2006 §78 BVergG 2006 §79 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 914 heute ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist "Stiftungskurator" von zwei näher genannten Stiftungen, deren Zweck die Erhaltung der "Güssinger Burg" bzw. des "Güssinger Franziskanerklosters, der Kirche und der Familiengruft" ist. 2 Mit Schreiben vom 13. März 2017 stellte er bei der belangten Behörde einen Antrag auf Änderung der Stiftungssatzungen, mit Schreiben vom 16. August 2017 stellte er "in eventu" einen weiteren Antrag auf amtswegige Änderung der Stiftungssatzungen. 3 Mit Bescheid d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 13... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. 1. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen ein Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht
Norm: ABGB §914; UGB §108; UGB §163; ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UGB § 108 heute ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die Festsetzung einer Rechtsgeschäftsgebühr für einen Pfandbestellungsvertrag vom 22. September 2009 für die Sicherstellung einer Simultanhypothek in Höhe von EUR 120.000.000,- - in Höhe von 1 v.H. vom Wert der sichergestellten Verbindlichkeit mit dem Betrag von EUR 1.200.000,-- gemäß § 279 BAO als unbegründet ab und sprach aus, dass gegen sein Erkenntnis eine Revision an de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 13... mehr lesen...
1 Strittig ist, ob die revisionswerbende GmbH, deren Unternehmensgegenstand in der Ausübung der Rechtsanwaltschaft besteht, für ihre nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, die neben ihrer Tätigkeit als Anwalt auch Geschäftsführungsagenden der Revisionswerberin wahrnehmen, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu leisten hat. 2 Gestützt auf die Feststellungen einer GPLA-Prüfung erließ das Finanzamt Bescheide über die Festsetzung v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §914; BAO §167 Abs2; EStG 1988 §47 Abs2; ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...