Norm: ABGB §880a BABGB §1392 AABGB §1295 Abs2 II7e
Rechtssatz: Besteht zwischen dem Auftraggeber einer Bankgarantie und dem Zessionar der Garantierechte kein Vertragsverhältnis (vgl SZ 73/10; 6 Ob 253/03d) und bestehen auch keine Schutzwirkungen zu Gunsten des Garantieauftraggebers, können Unterlassungsansprüche des Garantieauftraggebers gegen den Zessionar nur darauf gestützt werden, dass diesem ein deliktisches Verhalten im Sinn des § 1295 Ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a B
Rechtssatz: Hängt die Auszahlung der Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab, so gilt die formelle Garantiestrenge uneingeschränkt und der Begünstigte hat die Anspruchsvoraussetzungen pedantisch genau zu erfüllen. Entscheidungstexte 4 Ob 149/06z Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 149/06z Veröff: SZ 2006/168 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hängt die Auszahlung der Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab, so gilt die formelle Garantiestrenge uneingeschränkt und der Begünstigte hat die Anspruchsvoraussetzungen pedantisch genau zu erfüllen. Entscheidungstexte 4 Ob 149/06z Entscheidungstext OGH 12.11.2006 4 Ob 149/06z mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §914 IIIf
Rechtssatz: Die in einer Bankgarantie enthaltene Klausel, die Garantieverpflichtung ende durch Rückstellung des Garantiebriefs (an den Garanten), ist einschränkend dahin zu interpretieren, dass nicht jegliche Retournierung (etwa auch durch den Finder der Urkunde) zum Erlöschen der Garantieverpflichtung führt, sondern nur eine solche, die im Sinne einer Verzichtserklärung vom Willen des Begünstigten umfasst ist.... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §880a BABGB §1478
Rechtssatz: Enthält eine Bankgarantie eine Effektivklausel, nach der Zahlung nur zu leisten ist, wenn das Erreichen eines bestimmten Baufortschritts ohne wesentliche Mängel vom Garantieauftraggeber und Schuldner des Garantiebegünstigten bestätigt wird, und verweigert der Schuldner zu Unrecht eine solche Bestätigung, so kann der Begünstigte Zahlung aus der Garantie verlangen, wenn er der Bank die Ausferti... mehr lesen...