Norm: ABGB §880a CABGB §1346 BABGB §1346 GKO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein Treuhänder hat auf Grund seiner Erklärung der "persönlichen Haftung" für die Pfandbestellung für den der begünstigten Bank bei Unterbleiben der Hypothekenbestellung erwachsenden Schaden verschuldensunabhängig einzustehen. Es kann jedoch nicht angenommen werden, die Parteien hätten eine Haftung des Treuhänders auch für den Fall der Unwirksamkeit der Pfandbestellung infolge ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a CABGB §1323 G
Rechtssatz: Der Schaden bei Unterbleiben der Hypothekenbestellung, für den ein Treuhänder aufgrund seiner Erklärung der "persönlichen Haftung" für die Pfandbestellung einzustehen hat, ist wie folgt zu berechnen: Der tatsächliche Vermögensstand der Bank ist unter Einbeziehung des noch realisierbaren Teils ihrer Forderung gegen den Kreditnehmer (in dessen Konkurs unter Ansatz der Quote) festzustellen. Zur Ermittlung... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a B
Rechtssatz: Hat der aus einer Bankgarantie Begünstigte zwar fristgerecht aber nicht formgerecht abgerufen und musste die Bank nach dem persönlichen Lauf der Geschäfte den Abruf nicht mehr innerhalb der Garantiefrist bearbeiten, dann besteht - im Hinblick auf die Pflicht der Bank im dreipersonalen Schuldverhältnis, auch das Interesse ihres Auftraggebers zu wahren - keine Pflicht der Bank, eine Nachfrist für die Verbesserung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §1392 A
Rechtssatz: Der Garantieauftraggeber vertraut darauf, dass der Begünstigte (zugleich sein Vertragspartner im zugrundeliegenden Valutaverhältnis) seine Rechte aus der für ihn eröffneten Garantie nur geltend macht, wenn er sich für materiell berechtigt hält; er tut dies in Kenntnis der Möglichkeit eines ihm gegen den Begünstigten allenfalls offenstehenden Bereicherungsrückgriffs und verlässt sich auf den beim Begüns... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §1392 A
Rechtssatz: Ein Bereicherungsausgleich nach gewöhnlicher Zession kann einem Bereicherungsausgleich nach Zession von Rechten aus einer Bankgarantie nicht ohne weiteres gleichgehalten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 348/99a Entscheidungstext OGH 18.01.2000 4 Ob 348/99a Veröff: SZ 73/10 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §1392 A
Rechtssatz: Der Zessionar hat im Regelfall keinen Einblick in das Valutaverhältnis, um die Berechtigung der Inanspruchnahme der Garantie beurteilen zu können; als Beklagter eines Bereicherungsprozesses würden ihm auch kaum ausreichend Informationen darüber zur Verfügung stehen, ob der Begünstigte seine im Valutaverhältnis geschuldete Leistung vollständig und mängelfrei erbracht hat oder nicht. ... mehr lesen...