Norm: ABGB §880a AABGB §914 I
Rechtssatz: Mangels besonderer Umstände ist die Erklärung des Verkäufers, zuzusichern und zu garantieren, dass es sich um ein Originalgemälde eines bestimmten Künstlers handle, das das Fünffache des vereinbarten Kaufpreises wert sei, als bloße Eigenschaftszusicherung und nicht als Garantieerklärung, mit der eine Haftung auf das Erfüllungsinteresse (Differenz zwischen dem behaupteten Wert und dem vereinbarten Kaufpr... mehr lesen...
Norm: ABGB §880aABGB §1014ABGB §1058ABGB §1059
Rechtssatz: Die §§ 1358 f ABGB gelten auch bei Zahlung durch den in Anspruch genommenen Garanten. Entscheidungstexte 1 Ob 78/02f Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 78/02f Veröff: SZ 2002/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116444 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1014
Rechtssatz: Auch wenn der Abruf der Bankgarantie durch den Begünstigten allenfalls auf schuldhaftes Fehlverhalten des Garanten zurückzuführen sein sollte, änderte dies nichts an dessen Anspruch auf Aufwandersatz nach §1014 ABGB. Sollte dem Garantieauftraggeber durch eine verschuldete Vertragsverletzung allerdings ein Vermögensnachteil entstanden sein, käme ein vertraglicher Schadenersatzanspruch des Garantieauftragg... mehr lesen...
Norm: ABGB §880aABGB §1002
Rechtssatz: Die Vereinbarung zwischen einem Kunden und der Bank, eine Garantie an den Begünstigten hinauszulegen, ist als Auftragsverhältnis (§§1002ff ABGB) zu qualifizieren. Entscheidungstexte 1 Ob 78/02f Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 78/02f Veröff: SZ 2002/58 8 Ob 200/02y Entscheidungstex... mehr lesen...