Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Auch wenn der Abruf der Bankgarantie durch den Begünstigten allenfalls auf schuldhaftes Fehlverhalten des Garanten zurückzuführen sein sollte, änderte dies nichts an dessen Anspruch auf Aufwandersatz nach §1014 ABGB. Sollte dem Garantieauftraggeber durch eine verschuldete Vertragsverletzung allerdings ein Vermögensnachteil entstanden sein, käme ein vertraglicher Schadenersatzanspruch des Garantieauftraggebers in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116447Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009