RS OGH 2002/4/30 1Ob78/02f, 4Ob149/06z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2002
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Norm

ABGB §880a B
ABGB §1014

Rechtssatz

Auch wenn der Abruf der Bankgarantie durch den Begünstigten allenfalls auf schuldhaftes Fehlverhalten des Garanten zurückzuführen sein sollte, änderte dies nichts an dessen Anspruch auf Aufwandersatz nach §1014 ABGB. Sollte dem Garantieauftraggeber durch eine verschuldete Vertragsverletzung allerdings ein Vermögensnachteil entstanden sein, käme ein vertraglicher Schadenersatzanspruch des Garantieauftraggebers in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 78/02f
    Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 78/02f
    Veröff: SZ 2002/58
  • 4 Ob 149/06z
    Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 149/06z
    Gegenteilig; Beisatz: Eine weisungswidrige Tätigkeit begründet keinen vertraglichen Aufwandersatzanspruch. (T1); Veröff: SZ 2006/168

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116447

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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