RS OGH 2024/11/19 1Ob78/02f; 8Ob200/02y; 9Ob139/04p; 10Ob50/23k

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Veröffentlicht am 30.04.2002
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Rechtssatz

Die Vereinbarung zwischen einem Kunden und der Bank, eine Garantie an den Begünstigten hinauszulegen, ist als Auftragsverhältnis (§§1002ff ABGB) zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116445

Im RIS seit

30.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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