Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Die in einer Bankgarantie enthaltene Klausel, die Garantieverpflichtung ende durch Rückstellung des Garantiebriefs (an den Garanten), ist einschränkend dahin zu interpretieren, dass nicht jegliche Retournierung (etwa auch durch den Finder der Urkunde) zum Erlöschen der Garantieverpflichtung führt, sondern nur eine solche, die im Sinne einer Verzichtserklärung vom Willen des Begünstigten umfasst ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120305Dokumentnummer
JJR_20051018_OGH0002_0010OB00206_05H0000_001