RS OGH 2005/10/18 1Ob206/05h, 1Ob44/07p

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Veröffentlicht am 18.10.2005
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Norm

ABGB §880a B
ABGB §914 IIIf

Rechtssatz

Die in einer Bankgarantie enthaltene Klausel, die Garantieverpflichtung ende durch Rückstellung des Garantiebriefs (an den Garanten), ist einschränkend dahin zu interpretieren, dass nicht jegliche Retournierung (etwa auch durch den Finder der Urkunde) zum Erlöschen der Garantieverpflichtung führt, sondern nur eine solche, die im Sinne einer Verzichtserklärung vom Willen des Begünstigten umfasst ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120305

Dokumentnummer

JJR_20051018_OGH0002_0010OB00206_05H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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